Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung vom 18.09.2018, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 728/1 vom 31.08.2018
Betreff: Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen! Vorgang: OM 2523/17 OBR 1; ST 509/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Bezug auf Fußgängerüberwege die nachfolgende Regelung zu beachten: Gemäß § 2.1 Absatz 3 der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Jedoch gilt in Frankfurt am Main insbesondere folgende Ausnahme: Vor Einrichtungen, welche vorrangig für die Nutzung von Kindern ausgelegt sind, sind Fußgängerüberwege bei Bedarf einzurichten.
Begründung: Bei Aufforderungen des Ortsbeirats an den Magistrat zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen wird z. T. bei Tempo-30-Zonen auf die R-FGÜ verwiesen (vgl. ST 509). Die Folge ist, dass sogar vor Schulen keine Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet werden. Zuletzt wurde ein Fußgängerüberweg vor der Grundschule im Europaviertel abgelehnt. Die R-FGÜ sieht jedoch, wie der Wortlaut "in der Regel" verrät, Ausnahmen vor. Einschlägig ist zudem § 45 Absatz 1c StVO. Entsprechend der Einschätzung des ADFC zählen demnach weder Tempo-30-Zonen noch Tempo-20-Zonen als Ausschlusskriterien für Fußgängerüberwege. Das ist darin begründet, dass mehrere Regelungen aufgezählt werden, welche bei Tempo-20-Zonen nicht gestattet sind - darunter ist der Fußgängerüberweg nicht genannt. Im Übrigen dürfen diese gemäß § 2.1 Absatz 1 R-FGÜ ausschließlich bei der "Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h" angelegt werden. Demnach sind Fußgängerüberwege bei 30 km/h möglich. Das wird umso deutlicher, als dass sogar nach § 2.2 Absatz 2 R-FGÜ eine Regelung getroffen wurde, wonach die Erkennbarkeit des FGÜ bei einer Kfz-Geschwindigkeit von Tempo 30 50 Meter betragen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2017OFOF 459/1Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2017OMOM 2523Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Direktanregung
- 5. März 2018STST 509Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Stellungnahme
- 31. August 2018OFOF 728/1Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. September 2018OFOF 738/1Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2018Sie sind hierOAOA 311Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Anregung
- 18. September 2018OMOM 3711Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenDirektanregung
- 2. Januar 2019OFOF 813/1Verkehrschaos vor der Grundschule im Europaviertel regelnOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2019STST 8Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenStellungnahme
- 22. Januar 2019OMOM 4169Verkehrschaos vor Grundschulen regelnDirektanregung
- 8. März 2019STST 559Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Stellungnahme
- 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1289Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)