Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!

Vorlagentyp: OA
87 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Anregung vom 18.09.2018, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 728/1 vom 31.08.2018

Betreff: Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen! Vorgang: OM 2523/17 OBR 1; ST 509/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Bezug auf Fußgängerüberwege die nachfolgende Regelung zu beachten: Gemäß § 2.1 Absatz 3 der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Jedoch gilt in Frankfurt am Main insbesondere folgende Ausnahme: Vor Einrichtungen, welche vorrangig für die Nutzung von Kindern ausgelegt sind, sind Fußgängerüberwege bei Bedarf einzurichten.

Begründung: Bei Aufforderungen des Ortsbeirats an den Magistrat zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen wird z. T. bei Tempo-30-Zonen auf die R-FGÜ verwiesen (vgl. ST 509). Die Folge ist, dass sogar vor Schulen keine Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet werden. Zuletzt wurde ein Fußgängerüberweg vor der Grundschule im Europaviertel abgelehnt. Die R-FGÜ sieht jedoch, wie der Wortlaut "in der Regel" verrät, Ausnahmen vor. Einschlägig ist zudem § 45 Absatz 1c StVO. Entsprechend der Einschätzung des ADFC zählen demnach weder Tempo-30-Zonen noch Tempo-20-Zonen als Ausschlusskriterien für Fußgängerüberwege. Das ist darin begründet, dass mehrere Regelungen aufgezählt werden, welche bei Tempo-20-Zonen nicht gestattet sind - darunter ist der Fußgängerüberweg nicht genannt. Im Übrigen dürfen diese gemäß § 2.1 Absatz 1 R-FGÜ ausschließlich bei der "Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h" angelegt werden. Demnach sind Fußgängerüberwege bei 30 km/h möglich. Das wird umso deutlicher, als dass sogar nach § 2.2 Absatz 2 R-FGÜ eine Regelung getroffen wurde, wonach die Erkennbarkeit des FGÜ bei einer Kfz-Geschwindigkeit von Tempo 30 50 Meter betragen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. November 2017OFOF 459/1Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Dezember 2017OMOM 2523Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Direktanregung
  3. 5. März 2018STST 509Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Stellungnahme
  4. 31. August 2018OFOF 728/1Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. September 2018OFOF 738/1Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 18. September 2018Sie sind hier
    OAOA 311Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!
    Anregung
  7. 18. September 2018OMOM 3711Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenDirektanregung
  8. 2. Januar 2019OFOF 813/1Verkehrschaos vor der Grundschule im Europaviertel regelnOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 14. Januar 2019STST 8Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenStellungnahme
  10. 22. Januar 2019OMOM 4169Verkehrschaos vor Grundschulen regelnDirektanregung
  11. 8. März 2019STST 559Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Stellungnahme
  12. 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1289Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 25 · 30.10.2018
TO I, TOP 38
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 311 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 04.12.2018
TO I, TOP 41
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeFrankfurterFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen