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Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192

Vorlagentyp: OFSPDGRÜNE
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Der Ortsbeirat hat sich immer für einen möglichst hohen Wohnanteil im Europaviertel, auch östlich der Emser Brücke ausgesprochen. In den Kerngebieten mit Signatur MK-1 wurde der Wohnanteil Seitens des Magistrats reduziert, da man der Meinung ist, aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der Europaallee sei das Wohnen dort nicht möglich. Da der Schadstoffgehalt mit zunehmender Höhe abnimmt, sieht der Ortsbeirat keinen Grund, eine Wohnnutzung in den beiden oberen (6. und 7.) Geschossen nicht vorzusehen. Durch einen höheren Wohnanteil in den Kerngebieten mit Signatur MK-2 wird das Viertel belebter und zu einem funktionierendem Stadtteil. Seit langer Zeit beobachtet der Ortsbeirat mit Sorge die negative Entwicklung und Verfall des Gebietes "Hauptbahnhof Nord". Hier ist es dringend nötig, neuen Wohnraum zu schaffen. Aus diesem Grund wünscht der Ortsbeirat, dass bei Verzicht auf 30% Wohnanteil in den Kerngebieten mit Signatur MK-4 oder MK-5, Wohnraum im Gebiet "Hauptbahnhof Nord" geschaffen wird. Der Maßgabe des Übergangs zu den umliegenden Gebieten (B-Plan 466) wäre Genüge getan. Angesichts der absehbar hohen Wirkung des lmmobilienmarktes auf die örtliche Grundstücksnutzung im hier zugrunde liegenden Ostteil des Europaviertels - insbesondere zur höchstrentierlichen Verwertung in Form von Büros oder Freizeiteinrichtungen - ist eine übermäßige Ausnutzung dieser Klauseln seitens einzelner Bauherren nicht auszuschließen. Zum einen beruhen die Festsetzungen des Bebauungsplans auf amtlichen und weiteren öffentlichen Bedarfsanmeldungen, die sich wiederum aus der heutigen Bedarfslage im Gebiet und seinem nächsten Umfeld ergeben. Zum anderen kann seitens der Baugenehmigungsbehörde in einer späteren Realisierungsphase des Gesamtvorhabens Östliches Europaviertel, d. h. der aktuellsten Bedarfslage entsprechend entschieden werden, ob eine Ausnahme von den Nutzungsfestsetzungen erteilt werden kann oder nicht. Antragstellende Fraktion: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192 Zuständige Ortsbeiräte: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 05.12.2000, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 1751 2000 Anregung OA 1752 2000 Anregung OA 1753 2000 Anregung OA 1754 2000

  1. Die Vorlage M 192 wird unter Hinweis auf OA 1751, OA 1752, OA 1753 und OA 1754 zugestimmt.
  2. Die Vorlage OF 658/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  3. Die Vorlage OF 659/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  4. Die Vorlage OF 660/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
  5. Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
  6. SPD, CDU und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
  7. Einstimmige Annahme zu
  8. Einstimmige Annahme zu
  9. Einstimmige Annahme zu
  10. Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 18.11.2000, OF 659/1

Betreff:

Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192

Tenor:

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnanteile in den Kerngebieten mit den Signaturen MK-1, MK-2, MK-4, sowie MK-5 des Bebauungsplanes 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" folgendermaßen festzusetzen:

MK-1: Der Anteil der Wohnnutzung ist auf 10% der GFZ festzusetzen, realisierbar vorzugsweise in den beiden oberen Geschossen.

MK-2: Der Anteil der Wohnnutzung ist mindestens auf 50% der GFZ festzusetzen.

MK-4 + 5: In der textlichen Festsetzung zum Bebauungsplan wird unter Punkt 1.8 angeführt, ein ausnahmsweiser Verzicht auf 30% Wohnanteil ist nur möglich bei entsprechender Realisierung von Wohnraum in näherer Umgebung. Der Begriff "nähere Umgebung" erscheint rechtlich unklar und wird ersetzt durch: "Gevierte (Hohenstaufenstraße, Ludwigstraße, Mainzer Landstraße, Friedrich-Ebert-Anlage, Platz-der-Einheit, Güterstraße, Güterplatz) oder Gebiet "Hauptbahnhof Nord" (Hafenstraße, Niddastraße, Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße)

Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, die im Textteil des Bebauungsplans getroffenen Vorgaben, die Nachweise bestimmter Nutzungsarten und -anteile auch im künftigen Westteil des Europaviertels erlauben, streichen zu lassen.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat sich immer für einen möglichst hohen Wohnanteil im Europaviertel, auch östlich der Emser Brücke ausgesprochen. In den Kerngebieten mit Signatur MK-1 wurde der Wohnanteil Seitens des Magistrats reduziert, da man der Meinung ist, aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der Europaallee sei das Wohnen dort nicht möglich. Da der Schadstoffgehalt mit zunehmender Höhe abnimmt, sieht der Ortsbeirat keinen Grund, eine Wohnnutzung in den beiden oberen (6. und 7.) Geschossen nicht vorzusehen.

Durch einen höheren Wohnanteil in den Kerngebieten mit Signatur MK-2 wird das Viertel belebter und zu einem funktionierendem Stadtteil.

Seit langer Zeit beobachtet der Ortsbeirat mit Sorge die negative Entwicklung und Verfall des Gebietes "Hauptbahnhof Nord". Hier ist es dringend nötig, neuen Wohnraum zu schaffen. Aus diesem Grund wünscht der Ortsbeirat, dass bei Verzicht auf 30% Wohnanteil in den Kerngebieten mit Signatur MK-4 oder MK-5, Wohnraum im Gebiet "Hauptbahnhof Nord" geschaffen wird. Der Maßgabe des Übergangs zu den umliegenden Gebieten (B-Plan 466) wäre Genüge getan.

Angesichts der absehbar hohen Wirkung des lmmobilienmarktes auf die örtliche Grundstücksnutzung im hier zugrunde liegenden Ostteil des Europaviertels - insbesondere zur höchstrentierlichen Verwertung in Form von Büros oder Freizeiteinrichtungen - ist eine übermäßige Ausnutzung dieser Klauseln seitens einzelner Bauherren nicht auszuschließen. Zum einen beruhen die Festsetzungen des Bebauungsplans auf amtlichen und weiteren öffentlichen Bedarfsanmeldungen, die sich wiederum aus der heutigen Bedarfslage im Gebiet und seinem nächsten Umfeld ergeben. Zum anderen kann seitens der Baugenehmigungsbehörde in einer späteren Realisierungsphase des Gesamtvorhabens Östliches Europaviertel, d. h. der aktuellsten Bedarfslage entsprechend entschieden werden, ob eine Ausnahme von den Nutzungsfestsetzungen erteilt werden kann oder nicht.

Antragstellende Fraktion: SPD GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192 Zuständige Ortsbeiräte: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2000Sie sind hier
    OFOF 659/1Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192
    Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  2. 5. Dezember 2000OAOA 1752Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192Anregung
  3. 14. Mai 2001Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1441. Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC / B-Plan Nr. 556 .Messeviertel / Hemmerichsweg. (OA 1751) 2. Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" (OA 1752) 3. Begrünungsmaßnahmen im Bereich des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/HStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 38 · 05.12.2000
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 1751 2000 Anregung OA 1752 2000 Anregung OA 1753 2000 Anregung OA 1754 2000 1. Die Vorlage M 192 wird unter Hinweis auf OA 1751, OA 1752, OA 1753 und OA 1754 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 658/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 659/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 660/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 661/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDCDUREP
Ablehnung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, CDU und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

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