1. Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC / B-Plan Nr. 556 .Messeviertel / Hemmerichsweg. (OA 1751) 2. Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans Nr. 556…
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1. Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC / B-Plan Nr. 556 .Messeviertel / Hemmerichsweg. (OA 1751) 2. Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" (OA 1752) 3. Begrünungsmaßnahmen im Bereich des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/H
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2001, ST 144
Betreff:
- Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC / B-Plan Nr. 556 "Messeviertel / Hemmerichsweg" (OA 1751)
- Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" (OA 1752)
- Begrünungsmaßnahmen im Bereich des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg"(OA 1753) zu 1.: Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC / B-Plan Nr. 556 "Messeviertel / Hemmerichsweg" (OA 1751) Der Bebauungsplan Nr. 556 "Messeviertel / Hemmerichsweg" verzichtet im gesamten Geltungsbereich auf die Festsetzung von Ein- und Ausfahrten für Stellplätze und Tiefgaragen, um auf die Anforderungen der späteren Bauwerksplanung flexibel reagieren zu können. Der Bebauungsplan legt entsprechend auch für das Urban Entertainment Center die Lage der Tiefgaragenrampen weder im öffentlichen Raum noch in der privaten Grundstücksfläche fest. Die vom Ortsbeirat angeregte Textfestsetzung widerspricht dieser Grundlinie des Bebauungsplanes. Auch aus verkehrlicher Sicht ist die Festsetzung nicht zielführend. Die beabsichtigten publikumsintensiven Nutzungen (insbesondere die Kultur- und Freizeiteinrichtungen) lösen eine hohe Nachfrage nach Stellplätzen aus, die der Bebauungsplan mit der Festsetzung von maximal 4.000 zulässigen Stellplätzen auf dem Grundstück des Urban Entertainment Centers berücksichtigt. Um die daraus resultierende, hohe Zahl an Verkehrsbewegungen unter akzeptablen Bedingungen abwickeln zu können (Gewährleistung des Verkehrsflusses, geringe Wartezeiten bei der Ein- und Ausfahrt), ist eine kreuzungsfreie Anbindung der Tiefgarage an die Haupterschließungsstraßen notwendig. Die Verkehrskonzeption mit Rampenanlagen in der Europaallee und im Hemmerichsweg haben die Stadtverordneten mit der Objektliste Nr. 157 -Urban Entertainment Center Frankfurt- zur Kenntnis genommen (§ 4717, 02.09.1999). Auf dieser Grundlage hat der Magistrat den Grundstückseigentümern mit Vertrag vom
- Januar 2000 die grundsätzliche Möglichkeit der Anordnung von Rampen in der Europaallee und im Hemmerichsweg gestattet. Fragen der Sicherung und der Übernahme der Folgekosten können in einem noch abzuschließendem Erschließungsvertrag mit den Grundstückseigentümern geregelt werden. Die gestalterische Integration der Rampenanlagen in das Straßenbild stellt einen wesentlichen Aspekt bei der Planung des Querschnitts der Europaallee dar. Die endgültige Querschnittsgestaltung mit einem entsprechenden Lösungsansatz wird der Magistrat den Stadtverordneten zeitnah zur Entscheidung vorlegen. zu 2.: Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" (OA 1752) Die vom Ortsbeirat angeregte Festsetzung eines zwingenden 10%igen Wohnanteils in den Gebieten mit der Signatur MK-1 lässt die besondere Immssionssituation dieser Bereiche unberücksichtigt. Neben den Belastungen aus dem Straßenverkehr sind die Gebiete weiteren Emissionsquellen aus dem Bahn- und Messebetrieb ausgesetzt. Hinzu kommt die (hinsichtlich der Besonnung und der Emissionsquellen) für eine Wohnnutzung teilweise ungünstige Orientierung der Baugrundstücke. Der Bebauungsplan setzt aus diesen Gründen ein Kerngebiet gemäß § 7 der Baunutzungsverordnung fest, in dem Wohnungen lediglich ausnahmsweise zugelassen werden können. Über die Zulässigkeit des Wohnens kann sinnvollerweise im Rahmen einer Ausnahme beim nachgeordneten Baugenehmigungsverfahren entschieden werden, weil die genaue Grundrissgestaltung der Wohnungen bekannt ist, die Auswirkungen des Messebetriebes besser beurteilt und beispielsweise geeignete passive Lärmschutzeinrichtungen festgelegt werden können. Die Anzahl der möglichen Wohnungen wurde durch die gewählte Festsetzung nicht reduziert, denn die allgemein zulässigen Wohnungen können nach pflichtgemäßem Ermessen auch ausnahmsweise zugelassen werden. Begrenzendes Kriterium ist hierbei Absatz 1 des § 7 der Baunutzungsverordnung, wonach Kerngebiete "vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur" dienen. Die Eigenart eines Kerngebietes muss also erhalten bleiben. Die Festsetzung ermöglicht es, die vorhandene schwierige Grundstückssituation (Wohnen zwischen Boulevard umd Messebetrieb) bauordnuns- und planungsrechtlich besser zu steuern und das Nebeneinander der angestrebten Nutzungen dauerhaft zu gewährleisten. Das von den Stadtverordneten beschlossene Rahmenkonzept für den Hauptgüterbahnhof (M 201, § 3654 vom 25.02.1999) sieht für den Bereich südlich der Europaallee Mischgebiete vor, die zu je 50% aus Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung bestehen. Der Bebauungsplan setzt diese Vorgaben durch die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten (WA) und Kerngebieten (MK) mit einem 30%igen Wohnungsanteil um. Die vom Ortsbeirat angeregte Belebung des Viertels ist durch diese Nutzungsmischung, die einem 50%igen Wohnungsanteil an der gesamten Geschossfläche entspricht, gewährleistet. Der in der Textfestsetzung 1.8 verwendete Begriff der "näheren Umgebung" bezieht sich auf den Wortlaut des § 34 Baugesetzbuch, der durch Rechtsprechung juristisch definiert ist. Beabsichtigt ist die ausnahmsweise Realisierung von Wohnungen an Standorten mit einem ähnlichen Wohnflächendefizit, um dort eine bessere Nutzungsmischung zu erzielen. Dabei soll der räumliche Bezug im Hinblick auf die Nähe von Wohn- und Arbeitsstätten erhalten bleiben. Die in der Anregungen des Ortsbeirates genannten Standorte fallen unter den Begriff der näheren Umgebung. Der Textteil des Bebauungsplanes enthält keine Vorgaben, die Nachweise bestimmter Nutzungsarten und -anteile auch im künftigen Westteil des Europaviertels vorsehen. Die Anregung des Ortsbeirates kann in diesem Punkt deshalb nicht nachvollzogen werden. zu 3.: Begrünungsmaßnahmen im Bereich des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" (OA 1753) Die textliche Festsetzung Nr. 4.5 zur Fassadenbegrünung: "Zusammenhängende geschlossene Außenwandflächen von mehr als 40 qm sind flächig und dauerhaft zu begrünen. Die straßenseitigen Fassaden sind hiervon ausgeschlossen, ebenso alle Gebäude gemäß § 2 (2) Nr. 8 HBO." schließt eine straßenseitige Begrünung dieser Gebäude nicht aus. Sie soll es dem Bauherren ermöglichen, frei darüber zu entscheiden, ob er seine Fassade zur Europaallee oder sein Hochhaus (Gebäude nach §2 (2) Nr. 8 HBO) zur Straße hin begrünen möchte. Die textliche Festsetzung Nr. 4.6 zu Verkehrsflächen und sonstigen befestigten Flächen: "Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche des Boulevards ist in Verbindung mit der festgesetzten Anpflanzung von Bäumen mindestens ein Drittel der Breite der Verkehrsfläche für Straßenbegleitgrün vorzusehen." Ein Drittel entspricht 33%, die vorzusehen sind. Der endgültige Boulevardquerschnitt ist der Stadtverordnetenversammlung noch zur Entscheidung vorzulegen. Im Rahmen dieser Vorlage wird der Ortsbeirat 1 ebenfalls beteiligt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2000OFOF 660/1Begrünungsmaßnahmen im Bereich des B-Plans 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 18. November 2000OFOF 658/1Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC. B-Plan 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 18. November 2000OFOF 659/1Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192Ortsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 5. Dezember 2000OAOA 1753Begrünungsmaßnahmen im Bereich des B-Plans 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192Anregung
- 5. Dezember 2000OAOA 1751Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC. B-Plan 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192Anregung
- 5. Dezember 2000OAOA 1752Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192Anregung
- 14. Mai 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1441. Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC / B-Plan Nr. 556 .Messeviertel / Hemmerichsweg. (OA 1751) 2. Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" (OA 1752) 3. Begrünungsmaßnahmen im Bereich des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/HStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab