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Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC. B-Plan 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192

Vorlagentyp: OA
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Begründung

Die Festsetzung begründet sich zunächst vor dem Hintergrund der Wahrung der gesetzlichen Vorgaben zu Bauleitplanung, hier unter anderem das Erfordernis einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (§ 1 (3) BauGB) sowie die Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung (§ 1 (5) Satz 1, erster Halbsatz BauGB). Im Einzelnen begründet sich die Festsetzung wie folgt: Bei den im öffentlichen Straßenraum liegenden Rampen westlich des UEC-Geländes handelt es sich um Zu- und Abfahrtswege, die der Erschließung einer privatrechtlich genutzten Grundstücksfläche dienen werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der Erschließung des Grundstücks, hier im Falle der vorgesehenen Tiefgaragen, erfolgt somit teilweise auf Kosten des Wohls der Allgemeinheit. Eine öffentlich dargelegte Begründung für diese Bevorrechtigung eines bestimmten Grundstückseigentümers im Geltungsbereich des räumlich weiter gefassten Bebauungsplans liegt seitens der Stadt bisher nicht vor. Ebenso erscheint etwa die öffentliche Sicherung, oder auch Trägerschaft von Folgekosten zur baulichen Unterhaltung der Rampen aus heutiger Sicht problematisch. Dem entgegen steht ferner - den bisherigen Planungen zufolge - die Anlage weiterer Tiefgaragenrampen zur nördlichen Erschließung des vorgesehenen UEC'S, die auf der Grundstücksfläche selbst erfolgen sollen. Das bereits in der Rahmenplanung zum Europaviertel ausdrücklich manifestierte Ziel eines Boulevards als hochwertige Aufenthalts- und Flaniermeile wird gerade an der für die Rampen vorgesehenen Stelle - nahe des wichtigsten Kreuzungspunktes - empfindlich gestört. Die Abwicklung der besonders hier absehbar hohen Zahl an Verkehrsbewegungen, insbesondere des Querungsverkehrs durch Fußgänger und Radfahrer, würde stark beeinträchtigt. Ebenso wären Beeinträchtigungen für den Anliefer- sowie Ziel- und Quellverkehr der angrenzenden Gebäude nicht auszuschließen sein. Im Übrigen ist die städtebaulich-ästhetische Wirkung von Rampen in einem innerstädtischen Straßenraum erfahrungsgemäß nur negativ behaftet. Die mit der Festsetzung einhergehende Änderung in der laufenden Projektplanung kann angesichts der Dimensionen des Gesamtvorhabens als durchführbar angesehen werden. Hierfür spricht auch die jüngste Entwicklung, die eine Übernahme der fortgeschrittenen Gebäudeplanungen nach dem Absprung des bisherigen Investors in der bisherigen Form nicht gewährleistet, und somit Änderungen in dieser Größenordnung zuließe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2001, ST 144 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Versandpaket: 06.12.2000 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2000, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO

  1. Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  2. Die Beratung der Vorlage OA 1751 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  3. Die Beratung der Vorlage OA 1752 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  4. Die Beratung der Vorlage OA 1753 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  5. Die Beratung der Vorlage OA 1754 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
  6. Einstimmige Annahme zu
  7. Einstimmige Annahme zu
  8. Einstimmige Annahme zu
  9. Einstimmige Annahme zu
  10. Einstimmige Annahme
  11. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 22.01.2001, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO
  12. Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  13. Die Beratung der Vorlage OA 1751 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  14. Die Beratung der Vorlage OA 1752 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  15. Die Beratung der Vorlage OA 1753 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  16. Die Beratung der Vorlage OA 1754 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
  17. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu
  18. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu
  19. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu
  20. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu
  21. CDU, SPD, GRÜNE und REP
  22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 25.01.2001, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO
  23. Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  24. Die Beratung der Vorlage OA 1751 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  25. Die Beratung der Vorlage OA 1752 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  26. Die Beratung der Vorlage OA 1753 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  27. Die Beratung der Vorlage OA 1754 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
  28. Einstimmige Annahme zu
  29. Einstimmige Annahme zu
  30. Einstimmige Annahme zu
  31. Einstimmige Annahme zu
  32. Einstimmige Annahme
  33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2001, TO II, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
  34. Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  35. Die Beratung der Vorlage OA 1751 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  36. Die Beratung der Vorlage OA 1752 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  37. Die Beratung der Vorlage OA 1753 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
  38. Die Beratung der Vorlage OA 1754 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
  39. Einstimmige Annahme zu
  40. Einstimmige Annahme zu
  41. Einstimmige Annahme zu
  42. Einstimmige Annahme zu
  43. Einstimmige Annahme
  44. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 19.02.2001, TO I, TOP 17 Der Antrag der GRÜNEN-Fraktion auf Zurückstellung der Vorlage M 192 sowie der dazugehörigen Ortsbeiratsanregungen wird mit den Stimmen von CDU, SPD, REP und F.D.P. abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  45. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  46. Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  47. Die Vorlage OA 1752 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  48. Die Vorlage OA 1753 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  49. Die Vorlage OA 1754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu
  50. CDU und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD = Votum im Haupt- und Finanzausschuss zu
  51. CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  52. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  53. CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  54. CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme)
  55. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2001, TO I, TOP 91 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  56. Der Vorlage M 192 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1414 und NR 1415 zugestimmt.
  57. Der Vorlage NR 1414 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3.
    • a)Dem ersten Satz der Vorlage NR 1415 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
    • b)Die Sätze zwei und drei der Vorlage NR 1415 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
  58. Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  59. Die Vorlage OA 1752 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  60. Die Vorlage OA 1753 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  61. Die Vorlage OA 1754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu
  62. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
  63. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) sowie F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3.
    • a)CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) und F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung)
    • b)CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) und REP (= Annahme) zu
  64. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  65. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  66. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  67. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) sowie F.D.P. (= vereinfachtes Verfahren)
  68. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 22.02.2001, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  69. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  70. Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  71. Die Vorlage OA 1752 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  72. Die Vorlage OA 1753 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  73. Die Vorlage OA 1754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu
  74. CDU, SPD, REP und F.D.P. ( F.D.P. =Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
  75. CDU, SPD und F.D.P. (F.D.P. = vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu
  76. CDU, SPD und F.D.P. (F.D.P. = vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu
  77. CDU, SPD und F.D.P. (F.D.P. = vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu
  78. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme), F.D.P. (= vereinfachtes Verfahren vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss)
  79. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2001, TO I, TOP 6 Beschluss:
  80. Der Vorlage M 192 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1414 und NR 1415 zugestimmt.
  81. Der Vorlage NR 1414 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3.
    • a)Dem ersten Satz der Vorlage NR 1415 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
    • b)Die Sätze zwei und drei der Vorlage NR 1415 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
  82. Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  83. Die Vorlage OA 1752 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  84. Die Vorlage OA 1753 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7.
    • a)Die Vorlage OA 1754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
    • b)Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baier, Oesterling, Heumann, Zimmermann, Sikorski und Heymann sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu
  85. CDU, SPD, REP, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu
  86. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) sowie F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3.
    • a)CDU, SPD, REP und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE (= Ablehnung) und F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung)
    • b)CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE (= Ablehnung) und REP (= Annahme) zu
  87. CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  88. CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu
  89. CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 7. zu a) CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) sowie F.D.P. (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7948,
  90. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2001 Aktenzeichen: 61 00

Inhalt

Anregung vom 05.12.2000, OA 1751

entstanden aus Vorlage: OF 658/1 vom 18.11.2000

Betreff:

Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC. B-Plan 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, in den Bebauungsplan 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" im Vorgriff auf die spätere, konkrete Ausbauplanung die folgende Festsetzung einfügen zu lassen: "Die Zu- und Abfahrtsrampen zur unterirdischen Erschließung des vorgesehenen UEC'S sind auf der Grundstücksfläche (MK-3) selbst zu errichten." Die Einfügung dieser Festsetzung in den Textteil des Bebauungsplans erfolgt analog zu den darin getroffenen Einzelaussagen zur Ausgestaltung der Verkehrsflächen (Begrünung und anderes). Diese entsprechen auch ohne Plandarstellung (siehe graue Flächensignatur) einer rechtlich bindenden Vorgabe, die über einen Verweis auf die konkrete Ausbauplanung hinaus vorab getroffen werden kann.

Begründung:

Die Festsetzung begründet sich zunächst vor dem Hintergrund der Wahrung der gesetzlichen Vorgaben zu Bauleitplanung, hier unter anderem das Erfordernis einer städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (§ 1 (3) BauGB) sowie die Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung (§ 1 (5) Satz 1, erster Halbsatz BauGB).

Im Einzelnen begründet sich die Festsetzung wie folgt:

Bei den im öffentlichen Straßenraum liegenden Rampen westlich des UEC-Geländes handelt es sich um Zu- und Abfahrtswege, die der Erschließung einer privatrechtlich genutzten Grundstücksfläche dienen werden. Der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der Erschließung des Grundstücks, hier im Falle der vorgesehenen Tiefgaragen, erfolgt somit teilweise auf Kosten des Wohls der Allgemeinheit. Eine öffentlich dargelegte Begründung für diese Bevorrechtigung eines bestimmten Grundstückseigentümers im Geltungsbereich des räumlich weiter gefassten Bebauungsplans liegt seitens der Stadt bisher nicht vor. Ebenso erscheint etwa die öffentliche Sicherung, oder auch Trägerschaft von Folgekosten zur baulichen Unterhaltung der Rampen aus heutiger Sicht problematisch.

Dem entgegen steht ferner - den bisherigen Planungen zufolge - die Anlage weiterer Tiefgaragenrampen zur nördlichen Erschließung des vorgesehenen UEC'S, die auf der Grundstücksfläche selbst erfolgen sollen.

Das bereits in der Rahmenplanung zum Europaviertel ausdrücklich manifestierte Ziel eines Boulevards als hochwertige Aufenthalts- und Flaniermeile wird gerade an der für die Rampen vorgesehenen Stelle - nahe des wichtigsten Kreuzungspunktes - empfindlich gestört. Die Abwicklung der besonders hier absehbar hohen Zahl an Verkehrsbewegungen, insbesondere des Querungsverkehrs durch Fußgänger und Radfahrer, würde stark beeinträchtigt. Ebenso wären Beeinträchtigungen für den Anliefer- sowie Ziel- und Quellverkehr der angrenzenden Gebäude nicht auszuschließen sein.

Im Übrigen ist die städtebaulich-ästhetische Wirkung von Rampen in einem innerstädtischen Straßenraum erfahrungsgemäß nur negativ behaftet. Die mit der Festsetzung einhergehende Änderung in der laufenden Projektplanung kann angesichts der Dimensionen des Gesamtvorhabens als durchführbar angesehen werden.

Hierfür spricht auch die jüngste Entwicklung, die eine Übernahme der fortgeschrittenen Gebäudeplanungen nach dem Absprung des bisherigen Investors in der bisherigen Form nicht gewährleistet, und somit Änderungen in dieser Größenordnung zuließe.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2000OFOF 658/1Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC. B-Plan 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 5. Dezember 2000Sie sind hier
    OAOA 1751Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC. B-Plan 556 "Messeviertel - Hemmerichsweg" Vortrag des Magistrats vom 20.10.2000, M 192
    Anregung
  3. 14. Mai 2001Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1441. Zu- und Abfahrtsrampen zum UEC / B-Plan Nr. 556 .Messeviertel / Hemmerichsweg. (OA 1751) 2. Wohnanteile in den MK-Bereichen des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/Hemmerichsweg" (OA 1752) 3. Begrünungsmaßnahmen im Bereich des B-Plans Nr. 556 "Messeviertel/HStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 12.12.2000
TO II, TOP 17
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1751 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1752 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1753 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1754 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 42 · 22.01.2001
TO I, TOP 14
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1751 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1752 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1753 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1754 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
zu 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und REP

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 40 · 25.01.2001
TO I, TOP 17
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1751 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1752 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1753 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1754 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 30.01.2001
TO II, TOP 20
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 1751 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1752 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1753 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1754 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 43 · 19.02.2001
TO I, TOP 17
Erledigt
Punkt 2: Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1752 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1753 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD = Votum im Haupt- und Finanzausschuss zu 2. CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 3. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 4. CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 5. CDU (vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 22.02.2001
TO I, TOP 91
Erledigt
Punkt 4: Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 192 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1414 und NR 1415 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1414 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Dem ersten Satz der Vorlage NR 1415 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Sätze zwei und drei der Vorlage NR 1415 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1752 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 1753 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 1754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) sowie F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. a) CDU, SPD und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) und F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE (= Ablehnung) und REP (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 7. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) sowie F.D.P. (= vereinfachtes Verfahren)

Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Sitzung 41 · 22.02.2001
TO I, TOP 12
Erledigt
Punkt 2: Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 1752 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 1753 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPD
Ablehnung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP und F.D.P. ( F.D.P. =Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und F.D.P. (F.D.P. = vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und F.D.P. (F.D.P. = vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD und F.D.P. (F.D.P. = vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) gegen GRÜNE (= Annahme) und REP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme), F.D.P. (= vereinfachtes Verfahren vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 01.03.2001
TO I, TOP 6
Erledigt
Punkt 4: Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 192 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 1414 und NR 1415 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1414 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. a) Dem ersten Satz der Vorlage NR 1415 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Sätze zwei und drei der Vorlage NR 1415 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 1751 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 1752 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 1753 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 1754 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baier, Oesterling, Heumann, Zimmermann, Sikorski und Heymann sowie von Stadtrat Schwarz dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUSPDStadtv. Athanassiadis
Ablehnung:
GrüneREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, REP, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Ablehnung) sowie F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. a) CDU, SPD, REP und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE (= Ablehnung) und F.D.P. (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE (= Ablehnung) und REP (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, F.D.P. und Stadtv. Athanassiadis gegen GRÜNE und REP (= Annahme) zu 7. zu a) CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) sowie F.D.P. (= vereinfachtes Verfahren)

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