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Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellen

Vorlagentyp: OFCDU
69 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, gemeinsam mit den Frankfurter Kreditinstituten die Sicherstellung der Bargeldversorgung und elementaren Bankdienstleistungen in den Stadtteilen zu prüfen. Dies ist notwendig, um mobilitäts- und digitaleingeschränkten Personen weiterhin Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen zu ermöglichen.

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Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Frankfurter Kreditinstituten, welche in den Stadtteilen ihre Filialen schließen, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bargeldversorgung und das elementare Dienstleistungsangebot (Kontoauszüge, Überweisungen) sichergestellt werden kann. In diesem Rahmen sollte geprüft werden, ob

  1. Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker in den Stadtteilen weiterhin zur Verfügung gestellt werden können,
  2. ein Briefkasten für Überweisungsträger zur Verfügung gestellt werden kann, der regelmäßig geleert wird, und
  3. ein Bargeld-Bringdienst angeboten werden kann, welcher auch einfache Finanzfragen beim Kunden beantworten und Hilfe beim Ausfüllen von Überweisungen geben kann.

Begründung

Aufgrund der Digitalisierung hat sich das Kundenverhalten bei vielen Bankkunden geändert, so dass manche Filialen nicht mehr als wirtschaftlich betrachtet und sodann geschlossen werden. Für mobilitätseingeschränkte Personen sowie für Kunden, die es nicht schaffen, sich in der "digitalen Welt" zurecht zu finden, bedeutet der Wegfall der nahen Filiale einen Verlust an Selbstständigkeit und Lebensqualität. Auch wenn die Schließung von Filialen aus wirtschaftlichen Gründen verständlich ist, sollten mobilitäts- und digitaleingeschränkten Kunden auch weiterhin die elementaren Bankdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Sollte es nicht möglich sein, Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker oder Briefkästen für Überweisungsträger vor Ort beizubehalten, so sollte doch mindestens ein Bargeld-Bringdienst für Kunden, die Hilfe benötigen, eingerichtet werden. Dieser Service sollte von Fachpersonal ausgeübt werden, welches vor Ort beim Kunden auch einfache Finanzfragen beantworten und beim Ausfüllen von Überweisungen helfen kann. Zahlreiche Kreditinstitute in Deutschland bieten mittlerweile einen Bring- und Holservice für Kunden an. Als Beispiele kann die Kreissparkasse Limburg genannt werden. Hier sollte von Seiten der Stadt insbesondere die Frankfurter Sparkasse aufgrund ihres Grundversorgungsauftrags in die Pflicht genommen werden. Da die Frankfurter Sparkasse aktuell die Anlieferung von Sorten anbietet, wäre ein Bring- und Holserviceangebot von Bargeld und ggf. Überweisungen lediglich eine Erweiterung eines schon bestehenden Serviceangebots. Auch könnte diese Dienstleistung für die Frankfurter Sparkasse werbewirksam für die Gewinnung neuer Kunden genutzt werden, da nicht alle Banken so einen Service anbieten. Weil bereits etliche Kreditinstitute einen derartigen Service anbieten, wäre im Austausch mit den Frankfurter Kreditinstituten ggf. die Frage zu stellen, warum können andere Banken diesen Service anbieten, die Frankfurter Kreditinstitute hingegen nicht?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. November 2022Sie sind hier
    OFOF 642/6Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2022OMOM 3192Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellenDirektanregung
  3. 25. März 2024Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 593Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3191 2022 Anregung an den Magistrat OM 3192 2022 1. Die Vorlage OF 639/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 642/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
Fraktionslos
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung fraktionslos zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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