Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main stellt sicher, dass die Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen aufrechterhalten werden. Es wird ein regelmäßiger Austausch mit den Banken gepflegt, um Filialschließungen zu thematisieren und alternative Dienstleistungen wie Bargeld-Bringdienste zu prüfen.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat steht über die Wirtschaftsförderung im regelmäßigen Austausch mit dem Großteil der Filialbetreibenden Banken in Frankfurt, insbesondere mit der Frankfurter Sparkasse. Dabei werden Filialschließungen regelmäßig thematisiert.
Im Zuge vorausgegangener Stellungnahmen in 2022 und 2021 zum Thema Filialschließungen wurden die Gründe für die Schließung von Filialen bereits ausführlich beleuchtet. Dies betrifft alle Banken mit Filialnetz.
Die Bargeldversorgung und Abwicklung einfacher Bankgeschäfte durch SB-Automaten ist mit dem Fortbestand der meisten SB-Angebote incl. Briefeinwurf in den bisherigen Fällen weiterhin verfügbar. Überweisungsträger können auch im Briefumschlag an die Banken postalisch versendet oder eingeworfen werden. In der Stadt Frankfurt am Main gibt es insgesamt ein engmaschiges Netz an Geldautomaten sowie die Möglichkeit, Geld gebührenfrei in den meisten Supermärkten vor Ort abzuheben. Damit ist eine ausreichende Bargeldversorgung in der Fläche gleichfalls gegeben.
Die Anregung eines Bargeld-Bringdienstes wurde in die Gespräche mit aufgenommen. Die Sparkassen Köln-Bonn oder Limburg gehören zu den wenigen Ausnahmen, die diese Dienste derzeit anbieten.
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht weiterhin im Austausch mit dem Bankensektor im Interesse der Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung in den Stadtteilen. Der Magistrat bringt hierbei die Belange der betroffenen Personengruppen in den Stadtteilen ein, er hat jedoch keinen direkten Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen, weder von Privatbanken noch von Anstalten öffentlichen Rechts. Außerdem ist eine Flächendeckende Versorgung mit Bank-Elementardienstleistungen i.S. des §6, Satz 1 und 4 des Sparkassengesetzes gegeben. Ebenso hinsichtlich des FraSpa-Gesetzes des Landes Hessen von 2007.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. November 2022OFOF 642/6Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2022OMOM 3192Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellenDirektanregung
- 25. März 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 593Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab