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Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
69 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren10 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherzustellen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Dies soll durch die Bereitstellung von Geldautomaten, Kontoauszugsdruckern und einem Bargeld-Bringdienst geschehen, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Bürger zu erhalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Frankfurter Kreditinstituten, welche in den Stadtteilen ihre Filialen schließen, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Bargeldversorgung und das elementare Bankdienstleistungsangebot (Kontoauszüge, Überweisungen) sichergestellt werden können. In diesem Rahmen sollte geprüft werden, ob

  1. Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker in den Stadtteilen weiterhin zur Verfügung gestellt werden können,
  2. ein Briefkasten für Überweisungsträger zur Verfügung gestellt werden kann, der regelmäßig geleert wird, und
  3. ein Bargeld-Bringdienst angeboten werden kann, welcher auch einfache Finanzfragen beim Kunden beantworten und Hilfe beim Ausfüllen von Überweisungen geben kann.

Begründung

Aufgrund der Digitalisierung hat sich das Verhalten vieler Bankkunden geändert, sodass manche Filialen nicht mehr als wirtschaftlich betrachtet und sodann geschlossen werden. Für mobilitätseingeschränkte Personen sowie für Kunden, die es nicht schaffen, sich in der "digitalen Welt" zurechtzufinden, bedeutet der Wegfall der nahen Filiale einen Verlust an Selbstständigkeit und Lebensqualität. Auch wenn die Schließung von Filialen aus wirtschaftlichen Gründen verständlich ist, sollten mobilitäts- und digitaleingeschränkten Kunden auch weiterhin die elementaren Bankdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Sollte es nicht möglich sein, Geldautomaten, Kontoauszugsdrucker oder Briefkästen für Überweisungsträger vor Ort beizubehalten, so sollte doch mindestens ein Bargeld-Bringdienst für Kunden, die Hilfe benötigen, eingerichtet werden. Dieser Service sollte von Fachpersonal ausgeübt werden, welches vor Ort beim Kunden auch einfache Finanzfragen beantworten und beim Ausfüllen von Überweisungen helfen kann. Zahlreiche Kreditinstitute in Deutschland bieten mittlerweile einen Bring- und Holservice für Kunden an. Als Beispiele kann die Kreissparkasse Limburg genannt werden. Hier sollte vonseiten der Stadt insbesondere die Frankfurter Sparkasse aufgrund ihres Grundversorgungsauftrags in die Pflicht genommen werden. Da die Frankfurter Sparkasse aktuell die Anlieferung von Sorten anbietet, wäre ein Bring- und Holserviceangebot von Bargeld und ggf. Überweisungen lediglich eine Erweiterung eines schon bestehenden Serviceangebots. Auch könnte diese Dienstleistung für die Frankfurter Sparkasse werbewirksam für die Gewinnung neuer Kunden genutzt werden, da nicht alle Banken so einen Service anbieten. Weil bereits etliche Kreditinstitute einen derartigen Service anbieten, wäre im Austausch mit den Frankfurter Kreditinstituten ggf. die Frage zu stellen, warum andere Banken diesen Service anbieten können, die Frankfurter Kreditinstitute hingegen nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. November 2022OFOF 642/6Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2022Sie sind hier
    OMOM 3192Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellen
    Direktanregung
  3. 25. März 2024Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 593Frankfurter Kreditinstitute: Bargeldversorgung und elementare Bankdienstleistungen in den Stadtteilen sicherstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 6
Sitzung 17 · 17.01.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 20 · 25.04.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 20-4

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