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Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept?

Vorlagentyp: OFBFF
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Abwicklungskonzept? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die FES die seit Jahrzehnten funktionierende Praxis im Ablauf der Müllentsorgung mit den entsprechenden Entsorgungsfahrzeugen seit der 10 KW 2019 im Bereich der Woogstraße geändert hat. Konkret wird der Magistrat um Auskunft gebeten 1. weshalb die Müllfahrzeuge die Mülltonnen nicht mehr vor den Häusern in das Müllfahrzeug entleeren. 2. weshalb auf der Woogstraße nun acht bis zehn Mitarbeiter der FES eine Stunde je Tonnensorte damit beschäftig sind, die Mülltonnen auf der rund 200 Meter langen Straße an jedem Haus abzuholen um diese an der Ecke zur Ginnheimer Mühlgasse im Straßenraum zu sammeln und später eine weitere Stunde je Tonnensorte dafür aufwenden, die Tonnen wieder zu den Häusern zurückzubringen. 3. welche Mehrkosten durch diese neue Praxis für die FES entstehen und in welcher Höhe und wann diese Kosten auf die Bewohner der Woogstraße umgelegt werden. 4. wer für Unfälle haftet, welche durch die Behinderungen an der Straßenecke Woogstraße/Ginnheimer Mühlgasse passieren könnten, da dort durch das Abstellen der Mülltonnen im Straßenraum für die Verkehrsteilnehmer mehrfach in der Woche eine Gefahrenstelle entsteht. 5. ob es zutreffend ist, dass die FES die bisherige Praxis aufgrund einer neuen EU-Verordnung, einer neuen Verwaltungsvorschrift oder einer Anordnung der Fahrzeugversicherung beendet hat. 6. ob im Fall einer Sperrmüllentsorgung die Entsorger ihren Sperrmüll ebenfalls an der oben erwähnten Straßenecke zwecks Abfuhr durch die FES deponieren sollen. 7. warum diese Entleerungspraxis auch auf den Straßen "Schäfers Gärten", "Am Mühlgarten", "Am Weimarfloß" und "Am Wiesenrain" angewendet wird. 8. welche praxisnäheren Alternativen zu der neuen Form der Tonnenleerung die FES anbieten kann. Begründung: Am 6. März 2019 wurde von der FES eine neue Praxis der Müllentsorgung in Bezug auf die Tonnen für den Haus- und Bio-Abfall angewendet. Statt wie bisher den Müll am Haus aus der Tonne in das Müllfahrzeug einzufüllen, sammeln nun acht bis zehn Mitarbeiter der FES sämtliche Tonnen der Straße vor den Häusern ein und platzieren diese an der Ecke der Woogstraße/Ginnheimer Mühlgasse. Diese neue Praxis stößt bei den Bewohner der Woogstraße auf Unverständnis und Verärgerung, da diese die Änderung als unpraktisch und unnötig im Aufwand empfinden. Zudem führt die neue Form der Einsammlung der Tonnen (ab 07:00 Uhr) zu erheblichen Lärmbelästigungen. Die Sammlung und Aufstellung der Mülltonnen an einer Straßenecke führt außerdem für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer teils zu Behinderungen und erhöht das Risiko eines Unfalls mit Personenschaden. Mehrere Anwohner haben bei der FES um Auskunft nachgesucht, jedoch unterschiedliche Gründe für die Einführung der neuen Entsorgungspraxis in der Woogstraße erhalten, was zu weiterem Unverständnis für die Änderung geführt hat.

Inhalt

Antrag vom 13.03.2019, OF 623/9

Betreff: Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die FES die seit Jahrzehnten funktionierende Praxis im Ablauf der Müllentsorgung mit den entsprechenden Entsorgungsfahrzeugen seit der 10 KW 2019 im Bereich der Woogstraße geändert hat. Konkret wird der Magistrat um Auskunft gebeten 1. weshalb die Müllfahrzeuge die Mülltonnen nicht mehr vor den Häusern in das Müllfahrzeug entleeren. 2. weshalb auf der Woogstraße nun acht bis zehn Mitarbeiter der FES eine Stunde je Tonnensorte damit beschäftig sind, die Mülltonnen auf der rund 200 Meter langen Straße an jedem Haus abzuholen um diese an der Ecke zur Ginnheimer Mühlgasse im Straßenraum zu sammeln und später eine weitere Stunde je Tonnensorte dafür aufwenden, die Tonnen wieder zu den Häusern zurückzubringen. 3. welche Mehrkosten durch diese neue Praxis für die FES entstehen und in welcher Höhe und wann diese Kosten auf die Bewohner der Woogstraße umgelegt werden. 4. wer für Unfälle haftet, welche durch die Behinderungen an der Straßenecke Woogstraße/Ginnheimer Mühlgasse passieren könnten, da dort durch das Abstellen der Mülltonnen im Straßenraum für die Verkehrsteilnehmer mehrfach in der Woche eine Gefahrenstelle entsteht. 5. ob es zutreffend ist, dass die FES die bisherige Praxis aufgrund einer neuen EU-Verordnung, einer neuen Verwaltungsvorschrift oder einer Anordnung der Fahrzeugversicherung beendet hat. 6. ob im Fall einer Sperrmüllentsorgung die Entsorger ihren Sperrmüll ebenfalls an der oben erwähnten Straßenecke zwecks Abfuhr durch die FES deponieren sollen. 7. warum diese Entleerungspraxis auch auf den Straßen "Schäfers Gärten", "Am Mühlgarten", "Am Weimarfloß" und "Am Wiesenrain" angewendet wird. 8. welche praxisnäheren Alternativen zu der neuen Form der Tonnenleerung die FES anbieten kann.

Begründung: Am 6. März 2019 wurde von der FES eine neue Praxis der Müllentsorgung in Bezug auf die Tonnen für den Haus- und Bio-Abfall angewendet. Statt wie bisher den Müll am Haus aus der Tonne in das Müllfahrzeug einzufüllen, sammeln nun acht bis zehn Mitarbeiter der FES sämtliche Tonnen der Straße vor den Häusern ein und platzieren diese an der Ecke der Woogstraße/Ginnheimer Mühlgasse. Diese neue Praxis stößt bei den Bewohner der Woogstraße auf Unverständnis und Verärgerung, da diese die Änderung als unpraktisch und unnötig im Aufwand empfinden. Zudem führt die neue Form der Einsammlung der Tonnen (ab 07:00 Uhr) zu erheblichen Lärmbelästigungen. Die Sammlung und Aufstellung der Mülltonnen an einer Straßenecke führt außerdem für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer teils zu Behinderungen und erhöht das Risiko eines Unfalls mit Personenschaden. Mehrere Anwohner haben bei der FES um Auskunft nachgesucht, jedoch unterschiedliche Gründe für die Einführung der neuen Entsorgungspraxis in der Woogstraße erhalten, was zu weiterem Unverständnis für die Änderung geführt hat.Nebenvorlage: Antrag vom 28.03.2019, OF 625/9 Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. März 2019Sie sind hier
    OFOF 623/9Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept?
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 28. März 2019VV 1234Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept?Anfrage
  3. 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1159Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 30 · 28.03.2019
TO I, TOP 24
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1234 2019 Anregung an den Magistrat OM 4508 2019 1. Die Vorlage OF 623/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 625/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
GrüneLinke
zu 2)
Enthaltung:
SPDGrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.

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Ortsbeiratssitzung
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