Bürgersteige frei halten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammeln
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4508 entstanden aus Vorlage: OF 625/9 vom 28.03.2019
Betreff: Bürgersteige frei halten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammeln Der Magistrat wird gebeten, die FES umgehend anzuweisen, ab sofort die Bürgersteige nicht mehr durch gesammelte Mülltonnen zu blockieren.
Begründung: Durch das Sammeln der Mülltonnen auf den Bürgersteigen werden die Bürgersteige unpassierbar und die Fußgänger - insbesondere die Schulkinder - sind gezwungen, auf die Fahrbahn der Straße auszuweichen, was zu einer erhöhten Gefährdung führt. Die Mülltonnen können von den Mitarbeitern der FES mit Sicherheit so gesammelt und zur Leerung bereitgestellt werden, dass diese keine Behinderung für die Fußgänger darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2019OFOF 625/9Bürgersteige freihalten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammelnOrtsbeiratsantrag · BFF
- 28. März 2019Sie sind hierOMOM 4508Bürgersteige frei halten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammelnDirektanregung
- 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1158Bürgersteige frei halten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats