Bürgersteige frei halten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammeln
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1158
Betreff: Bürgersteige frei halten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammeln Durch die neue Branchenregelung zum Rückwärtsfahren ist die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gezwungen, bei engen Zufahrtsstraßen neue Bereitstellungsplätze für die Abfallgefäße zu finden, welche mit den großen Müllfahrzeugen angefahren werden können. Bei der Bereitstellung der Abfallgefäße im öffentlichen Verkehrsraum am Leerungstag soll darauf geachtet werden, dass zumindest ein Kinderwagen auf dem Bürgersteig bewegt werden kann und keine ausgewiesenen Fahrradwege oder Straßen verstellt werden. Sollten sich trotzdem Probleme zeigen, so bittet die FES um Meldung unter Angabe der betroffenen Örtlichkeit. Zur Verbesserung der Serviceleistung ist von der FES die Neuanschaffung von kleineren Müllfahrzeugen geplant, um die Anzahl von Bereitstellungsplätzen im öffentlichen Verkehrsraum zu minimieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2019OFOF 625/9Bürgersteige freihalten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammelnOrtsbeiratsantrag · BFF
- 28. März 2019OMOM 4508Bürgersteige frei halten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammelnDirektanregung
- 14. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1158Bürgersteige frei halten - keine Mülltonnen auf dem Gehweg sammelnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab