Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept?
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Ginnheimer Mühlgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der rechten Straßenseite An der Woogstraße nach der Einmündung Ginnheimer Mühlgasse20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ortstermin Verkehrssituation Am Mühlgarten02.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Anfahrt zum Kleingartenverein Ginnheim 1918 e. V.07.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ginnheimer Mühlgasse per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 28.03.2019, V 1234 entstanden aus Vorlage: OF 623/9 vom 13.03.2019
Betreff: Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, weshalb die FES die seit Jahrzehnten funktionierende Praxis im Ablauf der Müllentsorgung mit den entsprechenden Entsorgungsfahrzeugen seit der 10 KW 2019 im Bereich der Woogstraße geändert hat. Konkret wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten: 1. weshalb die Müllfahrzeuge die Mülltonnen nicht mehr vor den Häusern in das Müllfahrzeug entleeren; 2. weshalb auf der Woogstraße nun acht bis zehn Mitarbeiter der FES eine Stunde je Tonnensorte damit beschäftig sind, die Mülltonnen auf der rund 200 Meter langen Straße an jedem Haus abzuholen, um diese an der Ecke zur Ginnheimer Mühlgasse im Straßenraum zu sammeln und später eine weitere Stunde je Tonnensorte dafür aufwenden, die Tonnen wieder zu den Häusern zurückzubringen; 3. welche Mehrkosten durch diese neue Praxis für die FES entstehen und in welcher Höhe und wann diese Kosten auf die Bewohner der Woogstraße umgelegt werden; 4. wer für Unfälle haftet, welche durch die Behinderungen an der Straßenecke Woogstraße/Ginnheimer Mühlgasse passieren könnten, da dort durch das Abstellen der Mülltonnen im Straßenraum für die Verkehrsteilnehmer mehrfach in der Woche eine Gefahrenstelle entsteht; 5. ob es zutreffend ist, dass die FES die bisherige Praxis aufgrund einer neuen EU-Verordnung, einer neuen Verwaltungsvorschrift oder einer Anordnung der Fahrzeugversicherung beendet hat; 6. ob im Fall einer Sperrmüllentsorgung die Entsorger ihren Sperrmüll ebenfalls an der oben erwähnten Straßenecke zwecks Abfuhr durch die FES deponieren sollen; 7. warum diese Entleerungspraxis auch auf den Straßen Schäfers Gärten, Am Mühlgarten, Am Weimarfloß und Am Wiesenrain angewendet wird; 8. welche praxisnäheren Alternativen zu der neuen Form der Tonnenleerung die FES anbieten kann.
Begründung: Am 6. März 2019 wurde von der FES eine neue Praxis der Müllentsorgung in Bezug auf die Tonnen für den Haus- und Bioabfall angewendet. Statt wie bisher den Müll am Haus aus der Tonne in das Müllfahrzeug einzufüllen, sammeln nun acht bis zehn Mitarbeiter der FES sämtliche Tonnen der Straße vor den Häusern ein und platzieren diese an der Ecke der Woogstraße/Ginnheimer Mühlgasse. Diese neue Praxis stößt bei den Bewohnern der Woogstraße auf Unverständnis und Verärgerung, da diese die Änderung als unpraktisch und unnötig im Aufwand empfinden. Zudem führt die neue Form der Einsammlung der Tonnen (ab 07:00 Uhr) zu erheblichen Lärmbelästigungen. Die Sammlung und Aufstellung der Mülltonnen an einer Straßenecke führt außerdem für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer teils zu Behinderungen und erhöht das Risiko eines Unfalls mit Personenschaden. Mehrere Anwohner haben bei der FES um Auskunft nachgesucht, jedoch unterschiedliche Gründe für die Einführung der neuen Entsorgungspraxis in der Woogstraße erhalten, was zu weiterem Unverständnis für die Änderung geführt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. März 2019OFOF 623/9Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept?Ortsbeiratsantrag · BFF
- 28. März 2019Sie sind hierVV 1234Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept?Anfrage
- 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1159Müllentsorgung im Ortsbezirk 9, neues Abwicklungskonzept?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen