Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter?
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Bewohnerparken in Frankfurt weiter? Vorgang: B 807/90; B 97/98; OM 1590/17 OBR 6; ST 1516/17 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich die Bewohnerparkgebiete einzurichten, die bereits in den Jahren 1990 (B 807) und 1998 (B 97) festgelegt wurden und dann zeitnah eine Bewertung vorzunehmen bzw. eine Aussage dahingehend zu treffen, ob grundsätzlich weitere Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden sollen. Begründung: In vielen Stadtteilen und Siedlungen Frankfurts klagen die Bewohnerinnen und Bewohner seit Langem über die zunehmend angespannte Parkplatzsituation. Man mag dem Autoverkehr in der Stadt gegenüber eingestellt sein, wie man will, aber es ist Fakt, dass die Anzahl der Kfz pro Haushalt in den letzten Jahren immer mehr angestiegen ist und eine Kehrtwende nicht in Sicht ist. Seit Jahren versuchen Ortsbeiräte Lösungen zu finden, um den Parkdruck zu mindern bzw. die Parkplatzsituation zu verbessern. Unter anderem kommt dabei immer wieder Bewohnerparken zur Diskussion. Viele Anwohner äußern den Wunsch und auch Wohnungsbaugesellschaften stehen dem positiv gegenüber. Doch wann immer eine Anfrage gestellt wird, erhalten die Ortsbeiräte aus allen Ortsbezirken Frankfurts auf Anfragen bzgl. Bewohnerparken eine ähnlich lautende Antwort (bspw. auch aktuell wieder in der ST 1516): "Die bereits beschlossenen Bewohnerparkgebiete konnten aufgrund der knappen personellen Ressourcen für die Parkraumüberwachung bisher noch nicht vollständig eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, Bewohnerparken in neuen Bereichen derzeit nicht in Aussicht stellen zu können." Dabei wird sich auf die in den Berichten B 807 aus dem Jahr 1990 und B 97 aus dem Jahr 1998 festgelegten Bewohnerparkbereiche bezogen. Diese zeitliche Dimension sollte aber nicht Anspruch der Stadt Frankfurt sein. Deshalb wird nun eine klare Positionierung gefordert: Will die Stadt Frankfurt überhaupt Bewohnerparken einrichten oder nicht? Wenn Bewohnerparken gewollt ist, dann müssen endlich die entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 27.08.2017, OF 495/6
Betreff: Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter? Vorgang: B 807/90; B 97/98; OM 1590/17 OBR 6; ST 1516/17 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich die Bewohnerparkgebiete einzurichten, die bereits in den Jahren 1990 (B 807) und 1998 (B 97) festgelegt wurden und dann zeitnah eine Bewertung vorzunehmen bzw. eine Aussage dahingehend zu treffen, ob grundsätzlich weitere Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden sollen.
Begründung: In vielen Stadtteilen und Siedlungen Frankfurts klagen die Bewohnerinnen und Bewohner seit Langem über die zunehmend angespannte Parkplatzsituation. Man mag dem Autoverkehr in der Stadt gegenüber eingestellt sein, wie man will, aber es ist Fakt, dass die Anzahl der Kfz pro Haushalt in den letzten Jahren immer mehr angestiegen ist und eine Kehrtwende nicht in Sicht ist. Seit Jahren versuchen Ortsbeiräte Lösungen zu finden, um den Parkdruck zu mindern bzw. die Parkplatzsituation zu verbessern. Unter anderem kommt dabei immer wieder Bewohnerparken zur Diskussion. Viele Anwohner äußern den Wunsch und auch Wohnungsbaugesellschaften stehen dem positiv gegenüber. Doch wann immer eine Anfrage gestellt wird, erhalten die Ortsbeiräte aus allen Ortsbezirken Frankfurts auf Anfragen bzgl. Bewohnerparken eine ähnlich lautende Antwort (bspw. auch aktuell wieder in der ST 1516): "Die bereits beschlossenen Bewohnerparkgebiete konnten aufgrund der knappen personellen Ressourcen für die Parkraumüberwachung bisher noch nicht vollständig eingerichtet werden. Vor diesem Hintergrund bedauert der Magistrat, Bewohnerparken in neuen Bereichen derzeit nicht in Aussicht stellen zu können." Dabei wird sich auf die in den Berichten B 807 aus dem Jahr 1990 und B 97 aus dem Jahr 1998 festgelegten Bewohnerparkbereiche bezogen. Diese zeitliche Dimension sollte aber nicht Anspruch der Stadt Frankfurt sein. Deshalb wird nun eine klare Positionierung gefordert: Will die Stadt Frankfurt überhaupt Bewohnerparken einrichten oder nicht? Wenn Bewohnerparken gewollt ist, dann müssen endlich die entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden.Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2017, OF 523/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 1. Mai 2017OFOF 393/6Bewohnerparken in NiedOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 16. Mai 2017OMOM 1590Bewohnerparken in NiedDirektanregung
- 18. August 2017STST 1516Bewohnerparken in NiedStellungnahme
- 27. August 2017Sie sind hierOFOF 495/6Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 31. Oktober 2017OFOF 523/6Bewohnerparken: Wie ist der aktuelle Stand?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. November 2017OAOA 199Wann und wie geht es mit Bewohnerparken in Frankfurt weiter?Anregung
- 7. November 2017VV 641Bewohnerparken: Wie ist der aktuelle Stand?Anfrage
- 9. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 257Bewohnerparken: Wie ist der aktuelle Stand?Stellungnahme
- 20. März 2018OFOF 660/6Wie will die Stadt Frankfurt den zunehmenden Parkdruck und die damit einhergehenden Probleme in den Griff kriegen?Ortsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. Einstimmige Annahme