Bewohnerparken: Wie ist der aktuelle Stand?
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 257
Betreff: Bewohnerparken: Wie ist der aktuelle Stand?
Zu 1.: Aus dem Bericht B 807/90 sind noch die Gebiete Bockenheim Zentrum und Gallusviertel (teilweise) offen, aus dem Bericht B 97/98 die Gebiete Hessischer Rundfunk und City West (teilweise). Diese Gebiete haben sich in der Zwischenzeit deutlich verändert bzw. eine Veränderung ist noch zu erwarten. Grundsätzlich sollen in diesen Gebieten aber nach Möglichkeit noch Bewohnerparkregelungen eingerichtet werden. Ein konkreter Zeitrahmen kann hierfür noch nicht benannt werden.
Zu 2. bis 4. Aus heutiger Sicht wäre es konzeptionell durchaus erwägenswert, Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen flächenmäßig deutlich auszuweiten - in Wohngebieten vorzugsweise in Verbindung mit Bewohnerparkregelungen. Die Einführung von Parkraumregelungen setzt aber voraus, dass diese Regelungen auch hinreichend überwacht werden können. Das ist mit der absehbaren Personalsituation nicht bzw. nur zu Lasten der Kontrolldichte in bestehenden Gebieten möglich. Daher gibt es keine konkreten Überlegungen, weitere Bewohnerparkgebiete einzurichten, solange eine adäquate Überwachung aller Gebiete nicht gewährleistet werden kann. Der Magistrat beobachtet aber mit Interesse die technische Entwicklung im Bereich der digitalen Parkraumbewirtschaftung hinsichtlich der Potenziale für eine Effizienzsteigerung der Überwachung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Februar 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 756 — Anfrage vom 19. Februar 2018.