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Tempo-30-Zonen um die Textorstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
199 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Textorstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße freizugeben. Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden

Inhalt

Antrag vom 03.05.2017, OF 441/5

Betreff: Tempo-30-Zonen um die Textorstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Textorstraße zwischen Holbeinstraße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen westlich und östlich der Schweizer Straße zu integrieren. Zwischen Holbeinstraße und Oppenheimer Landstraße ist die Textorstraße für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße freizugeben.

Begründung: Die vor mehr als zehn Jahren begonnen Überlegungen für eine Radroute in der Textorstraße sind über das Vorplanungsstadium nicht hinausgekommen. Leider ist nicht erkennbar, dass sich das in den nächsten zehn Jahren ändern könnte. Es ist daher sinnvoll, nun mit kostengünstigen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen für den Radverkehr eine akzeptable Umfahrung zur verkehrsreichen Mörfelder Landstraße zu schaffen. In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen kann die Vorfahrtsregelung entfallen und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werdenBeratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2017Sie sind hier
    OFOF 441/5Tempo-30-Zonen um die Textorstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Mai 2017OMOM 1643Tempo-30-Zonen um die TextorstraßeDirektanregung
  3. 22. September 2017STST 1948Tempo-30-Zonen um die TextorstraßeStellungnahme
  4. 15. Juni 2018STST 1130Tempo-30-Zonen um die TextorstraßeStellungnahme
  5. 14. Oktober 2020OFOF 1815/5Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 30. Oktober 2020OMOM 6854Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrierenDirektanregung
  7. 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 199 WochenSTST 468Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo- 30-Zonen integrierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 12 · 19.05.2017
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1643 2017 Die Vorlage OF 441/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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