Freileitungen in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Stromversorgung über Freileitungen in Nieder-Eschbach zu prüfen und zu berichten, ob diese den zukünftigen Energiebedarf decken können. Dies geschieht im Kontext des neuen Gebäudeenergiegesetzes, das ab Januar 2024 in Kraft tritt.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Da einige Haushalte in Nieder-Eschbach ihren Stromhausanschluss noch über Freileitungen beziehen, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Versorgungsleitungen den "Energiebedarf der Zukunft" noch decken können und falls nicht, wann strategisch mit einer Migration auf Erdkabel gerechnet werden kann.
Begründung
Das durch die Bundesregierung veranlasste neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch genannt "Heizungsgesetz" soll am
- Januar 2024 in Kraft treten. Sicherlich stellen einige Haushalte Überlegungen darüber an, welche Energieart sie bei der künftigen Erneuerung ihrer Öl- oder Gas-Heizung (bspw. zu Wärmepumpen) oder bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen (vom Verbrenner zu sHEV oder PHEV) einsetzen wollen. In Bezug auf die Versorgung via Freileitung stellt sich daher die Frage, was über diese antiquierten Leitungen überhaupt möglich ist, oder ob diese Anschlussart aus Sicht des Konsumenten gleichgestellt ist mit einer Versorgung über Erdkabel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2021OMOM 293Nachhilfe vor Ort möglich machenDirektanregung
- 16. September 2022OMOM 2726Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellenDirektanregung
- 7. Oktober 2022VV 504Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029Anfrage
- 4. November 2022OMOM 3041Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 28. Juni 2023Sie sind hierOFOF 249/15Freileitungen in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Juli 2023OMOM 4276Förderung lokaler UnternehmenDirektanregung
- 14. Juli 2023OMOM 4278Stromversorgung in Nieder-EschbachDirektanregung
- 20. Oktober 2023OMOM 4682Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten RathausDirektanregung
- 21. Februar 2024OFOF 296/15Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den MagistratOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 8. März 2024OMOM 5240Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den MagistratDirektanregung
- 27. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 154 WochenSTST 1019Stromversorgung in Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme