Stromversorgung in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 15 fordert den Magistrat auf, die Stromversorgung in Nieder-Eschbach zu überprüfen, insbesondere die Eignung der Freileitungen und Erdleitungen für zukünftige Energiebedarfe. Dies geschieht im Kontext des neuen Gebäudeenergiegesetzes, das ab Januar 2024 in Kraft tritt.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Da einige Haushalte in Nieder-Eschbach ihren Stromhausanschluss noch über Freileitungen beziehen, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Versorgungsleitungen den Energiebedarf der Zukunft noch decken können und falls nicht, wann strategisch mit einer Migration auf Erdkabel gerechnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob auch die jetzt verbauten Erdleitungen den zunehmenden Ansprüchen der Stromversorgung gewachsen sind.
Begründung
Das durch die Bundesregierung veranlasste neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch "Heizungsgesetz" genannt, soll am
- Januar 2024 in Kraft treten. Sicherlich stellen einige Haushalte Überlegungen darüber an, welche Energieart sie bei der künftigen Erneuerung ihrer Öl- oder Gasheizung (bspw. zu Wärmepumpen) oder bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen (vom Verbrenner zu sHEV oder PHEV) einsetzen wollen. In Bezug auf die Versorgung via Freileitung stellt sich daher die Frage, was über diese antiquierten Leitungen überhaupt möglich ist, oder ob diese Anschlussart aus Sicht des Konsumenten gleichgestellt ist mit einer Versorgung über Erdkabel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juli 2023 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 296/15 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP, beschlossen am 21. Februar 2024. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 27. Mai 2024 mit der Stellungnahme ST 1019. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 45 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50