Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die ehrenamtliche Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Niedereschbach zu ermöglichen, da diese seit vielen Jahren durch den Vereinsring erfolgt. Die aktuelle Entscheidung des Tochterunternehmens der Mainova, dies zu untersagen, schränkt das ehrenamtliche Engagement ein und führt zu hohen Kosten für die Stadtteile.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH in Verbindung zu treten, um zu erreichen, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Niedereschbach weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann.
Begründung
Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach durch den Vereinsring. Das Tochterunternehmen der Mainova hat den Vereinsring angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft untersagt. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungsstellung durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen. Ein Anfang September vom Vereinsring angefragtes Angebot zur Höhe der dann anfallenden zusätzlichen Kosten wurde jedoch bisher nicht beantwortet. Diese Ankündigung schränkt ehrenamtliches Engagement ein und erzeugt hohe Kosten, für die in den Stadtteilen keinerlei Mittel vorhanden sind. Unabhängig davon, ob wegen der Versorgungskrise in diesem Jahr Beleuchtungen angebracht werden, muss für die Zukunft sichergestellt sein, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Alternativ sollte eine komplette Finanzierung durch Haushaltsmittel der Stadt Frankfurt erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. November 2022 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 296/15 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP, beschlossen am 21. Februar 2024. In 16 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 6. Januar 2025 mit der Stellungnahme ST 3. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 113 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf16 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme