Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, dem Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße zuzustimmen. Dies geschieht mit dem Ziel, die gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze zu sichern sowie Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung zu bewältigen. Die Maßnahmen sollen zur stadtklimatischen Verbesserung und zur Aufwertung der Freiräume beitragen.
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Gwinnerstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.09.2026.
- Sanierung der Fahrbahndecke und Erneuerung des Gehwegs in der Gwinnerstraße in Richtung Leonhardsgasse29.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrbahntrenner für die Links und Rechtsabbieger am südlichen Ende der Borsigallee21.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Gwinnerstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen:
Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, Arbeitsplätze und der Kreativwirtschaft
Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung
Klimagerechte Aufwertung der Freiräume, stadtklimatische Verbesserung und
Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen).
- Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gewerbegebiet zu veranlassen. Diese verhindert weitere (Einzel-)Baugenehmigungen nach §34 BauGB, die der Zielsetzung des nachhaltigen Gewerbegebietes widersprechen.
- Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern:
- Das Wohngebiet Gelastrasse soll als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden.
- Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb des Wohngebietes Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz.
- Ausschluss einer fossilen Großkraftwerksanlage im Gewerbegebiet.
- Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen.
- Ein Umweltgutachten ist in Auftrag zu geben, welches die klimatologischen und meteorologischen Effekte, die durch die Abwärme und Konzentration von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen, die besonders im Bereich Gewerbegebiet Seckbach entstehen, untersucht.
- Das Gebiet grenzt im Norden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen.
- Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme, des Lärms und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist.
- Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes begrenzt auf die Anlieger der Borsigallee für MK beinhalten.
- Der Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage wird entweder textgenau übernommen oder dieser Bereich für den B 558 ausgeschlossen.
Begründung
Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke, fossile Kraftwerksanlagen) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Im regionalen Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als Gewerbe ausgewiesen. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, in denen beispielsweise die Bebauungshöhe angepasst oder Baumpflanzungen vorgesehen werden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung, noch die Nähe zu den Wohngebieten, noch das Ziel der stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Ein Umweltgutachten mit den Schwerpunkten "Fördert Abwärme von Rechenzentren und Kraftwerksanlagen Starkregenfälle und Unwetter im städtischen Raum?", "Beeinflussung der Kaltluftbewegungen in die Stadt Frankfurt hinein" und "Beeinflussung und Veränderung der mesoklimatischen Bedingungen lokal und im Innenstadtgebiet." soll die derzeitige Situation analysieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen in den Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße mit einfließen. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungsauflagen und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet geschützt werden. Das hier vorliegende Planverfahren überschneidet sich mit dem Bebauungsplan B677 Borsigallee / P+R-Anlage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021MM 175Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 8. Januar 2022Sie sind hierOFOF 165/11Aufstellungsbeschluss GwinnerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 10. Januar 2022OAOA 114Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175Anregung
- 20. Mai 2022STST 1197Aufstellungsbeschluss GwinnerstraßeStellungnahme
- 26. Juni 2022OFOF 300/11Bebauungsplan B558 Gwinnerstraße – Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen BestandesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2022OMOM 2542Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen BestandesDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 867Bebauungsplan Nr. 558 Gwinnerstraße - Fokussierung der Industrie auf die Gebiete des heutigen BestandesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.