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Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNESPDBFF
47 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat künftig in den Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil aufgestellt werden:

  1. Am Rathaus Nieder-Erlenbach
  2. Am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
  3. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf den Erlenbacher Stadtweg
  4. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf die Nieder-Eschbacher Straße Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen oder einzelne Ortsbeiräte vertretenden Parteien stets Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird zudem untersagt. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an denen es möglich ist, zu plakatieren übersäht sind von verschiedenen Plakaten. Im Vorfeld der Wahlen zum
  5. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an. Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das gesamte Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab gestellten Plakatwänden dienen.

Inhalt

Antrag vom 22.11.2017, OF 139/13

Betreff: Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat künftig in den Allgemeinverfügungen zur Plakatierung im Vorfeld politischer Wahlen für den Stadtteil Nieder-Erlenbach Plakate nur noch an zuvor aufzustellenden Plakatwänden zu genehmigen. Die Plakatwände sollen an vier Stellen im Stadtteil aufgestellt werden:

  1. Am Rathaus Nieder-Erlenbach
  2. Am Bürgerhaus Nieder-Erlenbach
  3. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf den Erlenbacher Stadtweg
  4. An der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L3008 auf die Nieder-Eschbacher Straße Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen oder einzelne Ortsbeiräte vertretenden Parteien stets Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird zudem untersagt. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein kleiner Stadtteil, der sich seinen eigenen Charme erhalten hat. Dies nicht zuletzt durch die teilweise engen Straßen und Gässchen im historischen Ortskern. Die Plakatierungsvorgaben im Vorfeld politischer Wahlen durch die Stadt Frankfurt sind eindeutig und teils sehr restriktiv. Dies schränkt die Möglichkeit der Plakatierung im Stadtteilgebiet stark ein. Die Konsequenz ist, dass die wenigen Stellen, an denen es möglich ist, zu plakatieren übersäht sind von verschiedenen Plakaten. Im Vorfeld der Wahlen zum
  5. Deutschen Bundestag im Jahr 2017 glich Nieder-Erlenbach einem wahren Schilderwald. Nicht nur politische Wahlplakate hingen aus, sondern durch gleichzeitig stattfindende Stadtteilfeste in Nieder-Erlenbach und umliegenden Stadtteilen wurden auch diverse Veranstaltungsplakate gehängt. Um Verkehrsbeeinträchtigungen durch falsch gestellte Plakatständer oder falsch gehängte Plakate zu verhindern und dem Schilderwald Einhalt zu gebieten, bieten sich Plakatwände an den genannten Stellen an. Andere Gemeinden verfahren bereits nach diesem Beispiel und haben damit positive Erfahrungen gemacht. Nieder-Erlenbach könnte somit Vorbild für das gesamte Stadtgebiet werden und als Pilotprojekt für das Plakatieren an vorab gestellten Plakatwänden dienen.Beratung im Ortsbeirat: 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2017Sie sind hier
    OFOF 139/13Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
  2. 16. Januar 2018OMOM 2594Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenDirektanregung
  3. 30. Januar 2018OFOF 146/15Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/hänger der Parteien und WählergemeinschaftenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
  4. 16. Februar 2018OAOA 223Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und WählergemeinschaftenAnregung
  5. 3. April 2018STST 709Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenStellungnahme
  6. 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1998Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 13
Sitzung 18 · 16.01.2018
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2594 2018 Die Vorlage OF 139/13 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem dritten Absatz des Tenors ("Jeder Partei sollte. .") der folgende Satz angefügt wird: "Es ist darauf zu achten, dass keine Partei, die zu einer Wahl antritt, einen Nachteil aus den Plakatwänden hat."; im vierten Absatz des Tenors ("Durch die Vielzahl") als vorletzten Satz "Dies gilt sowohl für Hohlkammerplakate als auch für Holz- und Metalldreiecksständer." eingefügt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen