Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als…
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Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/hänger der Parteien und Wählergemeinschaften
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/hänger der Parteien und Wählergemeinschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die rechtlichen, finanziellen, und umsetzungspraktischen Vorgaben und Rahmenbedingungen (Verteilung der A 0 / A 1 Flächen auf den Tafeln nach bisherigen Wahlergebnis der Parteien) es zulassen, dass zur ausschließlichen Plakatierung seitens der Parteien bei Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen mittels bereitgestellter Wahlwänden an vorgegebenen Standorten angeordnet werden können. Im Zustimmungsfalle wird gebeten, zu berichten, ob diese Regelung für eine Großstadt wie Frankfurt am Main hinsichtlich der Umsetzung sinnvoll ist. Im Falle einer Zustimmung für das gesamte Stadtgebiet, sollte diese o.g. neue Regelung der Wahlplakatierung erst für die Wahlen nach der diesjährigen Hessenwahl im Oktober 2018 Anwendung finden. Die dann möglichen Standorte für die Wahlwände sind in der Zwischenzeit mit den Ortsbeiräten abzustimmen. Diese Wahlwerbung-einschränkende neue Regelung soll ausdrücklich nicht bei Oberbürgermeister/in-Wahlen sowie den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Anwendung finden, da es sich hier auch um direkte Persönlichkeitswahlen einzelner Personen handelt sowie um Wahlen mit mehr Einzelpersonen, als Plakatwandflächen zur Verfügung stehen, welche für sich werben wollen und müssen (wg. Kumulieren und Panaschierens). Begründung: Siehe Antragstext. Mit der OF 139/13 hat der Ortsbeirat Nieder-Erlenbach in seiner Sitzung am 16.01.2018 die Diskussion angestoßen. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) schließt sich der Intention grundsätzlich mit o.g. Einschränkungen an, insbesondere welche Wahlen hier betroffen sein sollen sowie zur Klärung aller Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Dies sollte im Vorfeld eingehend geprüft und abgestimmt werden.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2018, OF 146/15
Betreff: Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/hänger der Parteien und Wählergemeinschaften Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die rechtlichen, finanziellen, und umsetzungspraktischen Vorgaben und Rahmenbedingungen (Verteilung der A 0 / A 1 Flächen auf den Tafeln nach bisherigen Wahlergebnis der Parteien) es zulassen, dass zur ausschließlichen Plakatierung seitens der Parteien bei Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen mittels bereitgestellter Wahlwänden an vorgegebenen Standorten angeordnet werden können. Im Zustimmungsfalle wird gebeten, zu berichten, ob diese Regelung für eine Großstadt wie Frankfurt am Main hinsichtlich der Umsetzung sinnvoll ist. Im Falle einer Zustimmung für das gesamte Stadtgebiet, sollte diese o.g. neue Regelung der Wahlplakatierung erst für die Wahlen nach der diesjährigen Hessenwahl im Oktober 2018 Anwendung finden. Die dann möglichen Standorte für die Wahlwände sind in der Zwischenzeit mit den Ortsbeiräten abzustimmen. Diese Wahlwerbung-einschränkende neue Regelung soll ausdrücklich nicht bei Oberbürgermeister/in-Wahlen sowie den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Anwendung finden, da es sich hier auch um direkte Persönlichkeitswahlen einzelner Personen handelt sowie um Wahlen mit mehr Einzelpersonen, als Plakatwandflächen zur Verfügung stehen, welche für sich werben wollen und müssen (wg. Kumulieren und Panaschierens).
Begründung: Siehe Antragstext. Mit der OF 139/13 hat der Ortsbeirat Nieder-Erlenbach in seiner Sitzung am 16.01.2018 die Diskussion angestoßen. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) schließt sich der Intention grundsätzlich mit o.g. Einschränkungen an, insbesondere welche Wahlen hier betroffen sein sollen sowie zur Klärung aller Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Dies sollte im Vorfeld eingehend geprüft und abgestimmt werden.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2017OFOF 139/13Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 16. Januar 2018OMOM 2594Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenDirektanregung
- 30. Januar 2018Sie sind hierOFOF 146/15Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/hänger der Parteien und WählergemeinschaftenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
- 16. Februar 2018OAOA 223Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und WählergemeinschaftenAnregung
- 3. April 2018STST 709Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenStellungnahme
- 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1998Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme