Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 709
Betreff: Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Abstimmungen mit den zu beteiligenden Dezernaten und Fachämtern sind noch nicht abgeschlossen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat umgehend berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2017OFOF 139/13Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 16. Januar 2018OMOM 2594Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenDirektanregung
- 30. Januar 2018OFOF 146/15Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/hänger der Parteien und WählergemeinschaftenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
- 16. Februar 2018OAOA 223Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und WählergemeinschaftenAnregung
- 3. April 2018Sie sind hierSTST 709Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenStellungnahme
- 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1998Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab