Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz…
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Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und Wählergemeinschaften
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 16.02.2018, OA 223 entstanden aus Vorlage: OF 146/15 vom 30.01.2018
Betreff: Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und Wählergemeinschaften Vorgang: OM 2594/18 OBR 13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die rechtlichen, finanziellen und umsetzungspraktischen Vorgaben und Rahmenbedingungen (Verteilung der A0/A1-Flächen auf den Tafeln nach bisherigem Wahlergebnis der Parteien) es zulassen, dass die ausschließliche Plakatierung seitens der Parteien bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen mittels bereitgestellter Wahlwände an vorgegebenen Standorten angeordnet werden kann. Im Zustimmungsfalle wird gebeten zu berichten, ob diese Regelung für eine Großstadt wie Frankfurt am Main hinsichtlich der Umsetzung sinnvoll ist. Im Falle einer Zustimmung für das gesamte Stadtgebiet sollte diese o. g. neue Regelung der Wahlplakatierung erst für die Wahlen nach der diesjährigen hessischen Landtagswahl im Oktober 2018 Anwendung finden. Die dann möglichen Standorte für die Wahlwände sind in der Zwischenzeit mit den Ortsbeiräten abzustimmen. Diese wahlwerbungseinschränkende neue Regelung soll ausdrücklich nicht bei Oberbürgermeisterinnen- und Oberbürgermeisterwahlen sowie den Wahlen der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Anwendung finden, da es sich hier um direkte Persönlichkeitswahlen einzelner Personen handelt sowie um Wahlen mit mehr Einzelpersonen, als Plakatwandflächen zur Verfügung stehen, welche für sich werben wollen und müssen (wg. Kumulieren und Panaschieren).
Begründung: Mit der Anregung OM 2594 hat der Ortsbeirat Nieder-Erlenbach in seiner Sitzung am 16.01.2018 die Diskussion angestoßen. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) schließt sich der Intention grundsätzlich mit o. g. Einschränkungen an, insbesondere welche Wahlen hier betroffen sein sollen sowie zur Klärung aller Rahmenbedingungen für alle Beteiligten. Dies sollte im Vorfeld eingehend geprüft und abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2017OFOF 139/13Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
- 16. Januar 2018OMOM 2594Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenDirektanregung
- 30. Januar 2018OFOF 146/15Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/hänger der Parteien und WählergemeinschaftenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, FREIE_WÄHLER
- 16. Februar 2018Sie sind hierOAOA 223Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und WählergemeinschaftenAnregung
- 3. April 2018STST 709Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenStellungnahme
- 15. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1998Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen WahlenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)