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Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
32 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, die Biebergasse ganzjährig für Fußgänger zu öffnen und den Durchgangsverkehr zu verbannen. Dies soll die Aufenthaltsqualität erhöhen und den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz verbessern. Die Maßnahme wird als wichtig für eine fußgängerfreundliche Innenstadt angesehen.

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Börsenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, analog zu den Sperrungen der vergangenen Jahre zur Adventszeit - die Biebergasse ganzjährig in einen Bereich für zu Fußgehende umzuwandeln und den Durchgangsverkehr dort heraus zu nehmen. Die Maßnahme soll ein Konzept begleiten, in dem die Lage von Pollern und anderer Objekte sowie eine Optimierung des Fahrbahnbelags und der Trassenführung festgeschrieben werden. Der Kiosk soll erhalten bleiben. Weiterhin soll in dem Konzept dargestellt werden, wie die Biebergasse optisch ansprechend gestaltet und damit die Aufenthaltsqualität maßgeblich erhöht werden kann. Lieferverkehr soll - analog zur Praxis für den Börsenplatz - bis 11 Uhr möglich sein, sodass sich für den Anlieferverkehr keine Veränderungen ergeben würden.

Begründung

Der Durchgangsverkehr durch die Biebergasse (Einbahnstraße) behindert den Fußgängerverkehr zwischen Hauptwache und Rathenauplatz erheblich. Ein zusätzlicher großzügiger Flanierbereich wäre ein weiterer logischer Schritt zu einer verkehrsberuhigteren Innenstadt. Die Umsetzung hätte - analog zu den Sperrungen in der Adventszeit - keine negativen Auswirkungen auf den Autoverkehr. Die Biebergasse weist keinen bewussten Verkehr mehr auf. Vielmehr führen Navigationsgeräte von Ortsunkundigen den Verkehr immer wieder durch die Biebergasse. Eine bewusste Sperrung würde dazu führen, dass dieser (ungewollte) Verkehr dort nicht mehr durchfährt. Für den Taxiverkehr soll auf das Konzept aus der Adventszeit zurückgegriffen werden, dessen Standorte gemäß den Daten der städtischen Website www.mainziel.de bereits ganzjährig die originären Standorte sind (Große Eschenheimer Straße 8 (5 Halteplätze), Börsenstraße 1 (10 Halteplätze)). Von daher wäre formell für den Taxiverkehr gar keine Änderung vorzunehmen. Für einen florierenden Einzelhandel ist eine attraktive und fußgängerfreundliche Innenstadt eine wichtige Voraussetzung. Ein wichtiger Faktor ist dabei, dass sich Fußgehende nicht vor anderen Verkehrsteilnehmern fürchten müssen. In der Adventszeit hat die Öffnung trotz erheblicher Passantenfrequenz keine negativen Auswirkungen auf den Einzelhandel und die Gastronomie gehabt, sondern hat die Attraktivität der Innenstadt erheblich gesteigert und damit einen hohen Umsatz begünstigt. Die Besucherzahl ist in der Adventszeit besonders hoch. Der Verkehr hat auch in dieser verkehrsreichen Zeit ohne die Befahrung der Biebergasse funktioniert. Die Biebergasse wird für den Verkehr also selbst in verkehrsreichen Zeiten nicht benötigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 1. August 2020Sie sind hier
    OFOF 1352/1Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. August 2020OMOM 6324Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassenDirektanregung
  3. 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 586Biebergasse den zu Fuß Gehenden überlassenStellungnahme
  4. 13. August 2024OFOF 1334/1Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 3. September 2024OMOM 5820Biebergasse für zu Fuß Gehende angenehmer und sicherer gestaltenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 42 · 18.08.2020
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 6324 2020 Die Vorlage OF 1352/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeDie ParteiU.b
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

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