Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen um in Verhandlungen, möglicherweise auch durch das Angebot gezielter Förderung von Ansiedelungen, zu erreichen, dass auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim keine Anlagen mehr neu angesiedelt werden, die einen außerhalb des Geländes wirksamen Sicherheitsabstand gemäß Seveso-Richtlinie erforderlich machen. Begründung: Die Stadt Frankfurt und die Betreiber des Industrieparks Griesheim hatten sich in einem Vertrag darauf geeinigt, dass wegen der durch die Seveso-Richtlinie erforderlichen Sicherheitsabstände pauschal eine Zone von 500m rings um den Industriepark nicht für neue Baugebiete, Schulen oder ähnliches genutzt werden kann. Dies behindert die Entwicklung der umliegenden Stadtteile Nied und Griesheim, insbesondere ist ein mögliches Schulerweiterungsgelände in Nied betroffen. Praktisch alle Chemieanlagen auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim sind aber inzwischen still gelegt. Einzig ein Gefahrgutlager am westlichen Rand des Gebiets erfordert noch einen Seveso-Sicherheitsabstand. Es besteht die große Chance, das 74 Hektar umfassende Gebiet zu einem modernen Industrie- und Gewerbepark weiter zu entwickeln, der keine Seveso-Sicherheitsabstände mehr benötigt. Dies würde eine große Aufwertung für die gesamte Umgebung bedeuten und würde auch Ansiedelung von Gewerbe im Industriepark selbst deutlich erleichtern. Viele Unternehmen, die heute noch Hemmungen haben, sich neben einer seveso-relevanten Chemieanlage anzusiedeln, würden neu angelockt. Die Stadt Frankfurt braucht neue Gebiete für Gewerbe und Industrie. Hier stehen 74 Hektar zur Verfügung. Diese Chance sollte genutzt werden. Chemieanlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand nötig machen, sind im viel größeren Industriepark Höchst wesentlich besser aufgehoben.
Inhalt
Antrag vom 15.07.2019, OF 1073/6
Betreff: Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen um in Verhandlungen, möglicherweise auch durch das Angebot gezielter Förderung von Ansiedelungen, zu erreichen, dass auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim keine Anlagen mehr neu angesiedelt werden, die einen außerhalb des Geländes wirksamen Sicherheitsabstand gemäß Seveso-Richtlinie erforderlich machen.
Begründung: Die Stadt Frankfurt und die Betreiber des Industrieparks Griesheim hatten sich in einem Vertrag darauf geeinigt, dass wegen der durch die Seveso-Richtlinie erforderlichen Sicherheitsabstände pauschal eine Zone von 500m rings um den Industriepark nicht für neue Baugebiete, Schulen oder ähnliches genutzt werden kann. Dies behindert die Entwicklung der umliegenden Stadtteile Nied und Griesheim, insbesondere ist ein mögliches Schulerweiterungsgelände in Nied betroffen. Praktisch alle Chemieanlagen auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim sind aber inzwischen still gelegt. Einzig ein Gefahrgutlager am westlichen Rand des Gebiets erfordert noch einen Seveso-Sicherheitsabstand. Es besteht die große Chance, das 74 Hektar umfassende Gebiet zu einem modernen Industrie- und Gewerbepark weiter zu entwickeln, der keine Seveso-Sicherheitsabstände mehr benötigt. Dies würde eine große Aufwertung für die gesamte Umgebung bedeuten und würde auch Ansiedelung von Gewerbe im Industriepark selbst deutlich erleichtern. Viele Unternehmen, die heute noch Hemmungen haben, sich neben einer seveso-relevanten Chemieanlage anzusiedeln, würden neu angelockt. Die Stadt Frankfurt braucht neue Gebiete für Gewerbe und Industrie. Hier stehen 74 Hektar zur Verfügung. Diese Chance sollte genutzt werden. Chemieanlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand nötig machen, sind im viel größeren Industriepark Höchst wesentlich besser aufgehoben.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2019Sie sind hierOFOF 1073/6Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 10. September 2019OAOA 450Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussAnregung
- 6. März 2020BB 110Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass SevesoRichtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
- 28. August 2020BB 424Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 82 WochenBB 57Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass SevesoRichtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, 1 BFF, FDP und fraktionslos gegen CDU, LINKE. und 1 BFF (= Ablehnung)