Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung vom 10.09.2019, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1073/6 vom 15.07.2019
Betreff: Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um in Verhandlungen, möglicherweise auch durch das Ang ebot gezielter Förderung von Ansiedlungen, zu erreichen, dass auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim keine Anlagen mehr neu angesiedelt werden, die einen außerhalb des Geländes wirksamen Sicherheitsabstand gemäß Seveso-Richtlinie erforderlich machen.
Begründung: Die Stadt Frankfurt und die Betreiber des Industrieparks Griesheim hatten sich in einem Vertrag darauf geeinigt, dass wegen der durch die Seveso-Richtlinie erforderlichen Sicherheitsabstände pauschal eine Zone von 500 Meter rings um den Industriepark nicht für neue Baugebiete, Schulen oder Ähnliches genutzt werden kann. Dies behindert die Entwicklung der umliegenden Stadtteile Nied und Griesheim, insbesondere ist ein mögliches Schulerweiterungsgelände in Nied betroffen. Praktisch alle Chemieanlagen auf dem Gelände des Industrieparks Griesheim sind aber inzwischen stillgelegt. Einzig ein Gefahrgutlager am westlichen Rand des Gebiets erfordert noch einen Seveso-Sicherheitsabstand. Es besteht die große Chance, das 74 Hektar umfassende Gebiet zu einem modernen Industrie- und Gewerbepark weiterzuentwickeln, der keine Seveso-Sicherheitsabstände mehr benötigt. Dies würde eine große Aufwertung für die gesamte Umgebung bedeuten und auch die Ansiedlung von Gewerbe im Industriepark selbst deutlich erleichtern. Viele Unternehmen, die heute noch Hemmungen haben, sich neben einer seveso-relevanten Chemieanlage anzusiedeln, würden neu angelockt werden. Die Stadt Frankfurt braucht neue Gebiete für Gewerbe und Industrie. Hier stehen 74 Hektar zur Verfügung. Diese Chance sollte genutzt werden. Chemieanlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand nötig machen, sind im viel größeren Industriepark Höchst wesentlich besser aufgehoben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 110 Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 424 Bericht des Magistrats vom 08.02.2021, B 57 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 18.09.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juli 2019OFOF 1073/6Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
- 10. September 2019Sie sind hierOAOA 450Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussAnregung
- 6. März 2020BB 110Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass SevesoRichtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
- 28. August 2020BB 424Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 82 WochenBB 57Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass SevesoRichtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und Fraktion (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)