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Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss

Vorlagentyp: B
82 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe im Industriepark Griesheim, um die Anwendung der Seveso-Richtlinie zu vermeiden. Ziel ist es, die Flächen für produzierendes Gewerbe zu sichern und eine partielle Öffnung des Geländes für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

Die Gespräche mit den neuen Pächtern BEOS und SGL Carbon werden seitens des Magistrats fortgesetzt, um den Industriepark Griesheim gemäß des Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts Gewerbe (RfEK) im Rahmen des Masterplans Industrie zielorientiert zu entwickeln. Die Leitlinien des RfEK sehen u.a. die Sicherung von Flächen für das produzierende Gewerbe, eine Nutzung der Potenziale der Industrieparks sowie eine Sicherung, zielkonforme Nutzung und Qualifizierung von Industrie- und Gewerbegebieten vor. Wie bereits berichtet, zeigen die bisherigen Gespräche, dass BEOS keine Absicht hegt, in dem Gebiet Störfallbetriebe anzusiedeln. Die Genehmigungsverfahren von Störfallbetrieben werden federführend von dem Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Die städtische Bauaufsicht wird in diesem Verfahren zu den baurechtlichen Aspekten beteiligt. Auch nach Kenntnisstand der Bauaufsicht ist im Industriepark Griesheim keine Ansiedlung von Störfallbetrieben beabsichtigt. Für das Gelände soll ein Rahmenplan erarbeitet werden, der die gesamtperspektivische Entwicklung der Flächen darlegt. Generell ist eine industriell-/gewerbliche Nutzung angestrebt. Das Stadtplanungsamt benennt als eines der gemeinsamen Ziele die partielle Öffnung und Verzahnung des Geländes für die Öffentlichkeit. Derzeit sind noch zahlreiche konzeptionelle und organisatorische Fragen zu klären. Ein Entwicklungskonzept für den Industriepark Griesheim sollte vor einer möglichen Aufhebung oder Neufassung der Vereinbarung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie für den Industriepark Griesheim vorliegen. Das Entwicklungskonzept sollte u.a. beinhalten, welche Abstände und Aufmerksamkeitszonen zu erwägen sind. Ein weiteres Heranrücken störempfindlicher Nutzungen sollte gering gehalten und Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des Industrieparks Griesheim nicht eingeschränkt werden. Die Vereinbarung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und den Unternehmen in den drei Industrieparks Höchst, Griesheim und Allessa in Fechenheim stellt eine wegweisende Maßnahme der Stadt Frankfurt am Main zur Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandorts dar. Diese trägt zur beiderseitigen Planungssicherheit für betriebliche und städtebauliche Entwicklungsvorhaben und zur gegenseitigen Akzeptanz bei. Die Vereinbarung soll die Investitions- und Planungssicherheit bestehender Betriebe erhöhen und eine zukünftige Ansiedlung von Betrieben ermöglichen. Sie wurde nach mehrjähriger Abstimmung zwischen städtischen Ämtern und den Standortbetreibergesellschaften der drei Industrieparks 2018 beschlossen und besitzt bundesweit Vorbildcharakter für andere Industrie- und Chemiestandorte im städtischen Raum. Insgesamt verfügt der Industriepark Griesheim über eine Fläche von rund 74 Hektar und bildet damit ein unverzichtbares Flächenpotenzial für die Ansiedlung neuer Industriebetriebe. Zum 01.01.2020 haben Swiss Life Asset Managers und der Immobilienentwickler BEOS eine Teilfläche von rund 54 Hektar im Rahmen eines Erbpachtvertrags mit dem Flächeneigentümer Clariant über 99 Jahre geschlossen, um das Industriegebiet langfristig zu managen und kontinuierlich weiterentwickeln (Pressemeldung Swiss Life Asset Managers vom 16.12.2019). Nicht im Vertragsumfang enthalten sind die Flächen der SGL Carbon sowie der Firma Rath, die eine Werkstatt für Schienenfahrzeuge betreibt. SGL Carbon ist Erbbauberichtigte auf einer zusammenhängenden Teilfläche von rund 15 Hektar und führt Gespräche mit potenziellen Nutzern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juli 2019OFOF 1073/6Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  2. 10. September 2019OAOA 450Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussAnregung
  3. 6. März 2020BB 110Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass SevesoRichtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
  4. 28. August 2020BB 424Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
  5. 8. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 82 Wochen
    BB 57Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass SevesoRichtlinie nicht mehr angewendet werden muss
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 57 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUBFFFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDGrüne
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und GRÜNE (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)

OBR 11
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 57 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 82
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 1 · 07.09.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 57 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 21.09.2021
TO II, TOP 40
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 57 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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