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Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss

Vorlagentyp: B
82 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Entwicklung des Industrieparks Griesheim, um die Ansiedlung neuer Industriebetriebe zu fördern und die Anwendung der Seveso-Richtlinie zu vermeiden. Ziel ist es, die Flächen für produzierendes Gewerbe zu sichern und die Planungssicherheit für bestehende und zukünftige Betriebe zu erhöhen.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

Der Magistrat führt derzeit mit der BEOS und SGL Carbon Gespräche, um den Industriepark Griesheim gemäß des Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts Gewerbe (RfEK) im Rahmen des Masterplans Industrie zielorientiert zu entwickeln. Die Leitlinien des RfEK sehen u.a. die Sicherung von Flächen für das produzierende Gewerbe, eine Nutzung der Potenziale der Industrieparks sowie eine Sicherung, zielkonforme Nutzung und Qualifizierung von Industrie- und Gewerbegebieten vor. Ein Entwicklungskonzept für den Industriepark Griesheim liegt dem Magistrat bislang nicht vor. Die bisherigen Gespräche lassen darauf schließen, dass BEOS keine Absicht hegt, in dem Gebiet Störfallbetriebe anzusiedeln. Die Genehmigungsverfahren von Störfallbetrieben werden federführend von dem Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Die städtische Bauaufsicht wird in diesem Verfahren zu den baurechtlichen Aspekten beteiligt. Die Gespräche mit der BEOS und SGL Carbon werden weitergeführt und ein Entwicklungskonzept für den Industriepark Griesheim soll vor einer möglichen Aufhebung oder Neufassung der Vereinbarung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie für den Industriepark Griesheim vorliegen. Das Entwicklungskonzept sollte u.a. beinhalten, welche Abstände und Aufmerksamkeitszonen zu erwägen sind. Ein weiteres Heranrücken störempfindlicher Nutzungen sollte gering gehalten und Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des Industrieparks Griesheim nicht eingeschränkt werden. Die Vereinbarung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie zwischen dem Magistrat und den Unternehmen in den drei Industrieparks Höchst, Griesheim und Allessa in Fechenheim stellt eine wegweisende Maßnahme der Stadt Frankfurt am Main zur Sicherung und Weiterentwicklung des Industriestandorts dar. Diese trägt zur beiderseitigen Planungssicherheit für betriebliche und städtebauliche Entwicklungsvorhaben und zur gegenseitigen Akzeptanz bei. Die Vereinbarung soll die Investitions- und Planungssicherheit bestehender Betriebe erhöhen und eine zukünftige Ansiedlung von Betrieben ermöglichen. Sie wurde nach mehrjähriger Abstimmung zwischen städtischen Ämtern und den Standortbetreibergesellschaften der drei Industrieparks 2018 beschlossen und besitzt bundesweit Vorbildcharakter für andere Industrie- und Chemiestandorte im städtischen Raum. Insgesamt verfügt der Industriepark Griesheim über eine Fläche von rund 74 Hektar und bildet damit ein unverzichtbares Flächenpotenzial für die Ansiedlung neuer Industriebetriebe. Zum 01.01.2020 haben Swiss Life Asset Managers und der Immobilienentwickler BEOS eine Teilfläche von rund 54 Hektar im Rahmen eines Erbpachtvertrags mit dem Flächeneigentümer Clariant über 99 Jahre geschlossen, um den Industriepark langfristig zu managen und kontinuierlich weiterzuentwickeln (Pressemeldung Swiss Life Asset Managers vom 16.12.2019). Nicht im Vertragsumfang enthalten sind die Flächen der SGL Carbon sowie der Firma Rath, die eine Werkstatt für Schienenfahrzeuge betreibt. SGL Carbon ist Erbbauberichtigte auf einer zusammenhängenden Teilfläche von rund 15 Hektar und führt Gespräche mit potenziellen Nutzern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juli 2019OFOF 1073/6Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE
  2. 10. September 2019OAOA 450Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden mussAnregung
  3. 6. März 2020BB 110Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass SevesoRichtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht
  4. 28. August 2020Sie sind hier
    BB 424Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass Seveso-Richtlinie nicht mehr angewendet werden muss
    Magistratsbericht
  5. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 82 WochenBB 57Industriepark Griesheim: Neuansiedlung von Industrie und Gewerbe so, dass SevesoRichtlinie nicht mehr angewendet werden mussMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 42 · 15.09.2020
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 424 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 42 · 27.10.2020
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 424 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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