Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige Rechtevergabe
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. schon jetzt die Vorbereitungen zu treffen und alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit bei der nächsten Ausschreibung der Vergabe der Werberechte im öffentlichen Raum die Bedingungen so gestaltet werden, dass die Ortsbeiräte zu der Beurteilung der Standorte miteinbezogen werden müssen; 2. bis dahin vor dem Aufstellen von Werbetafeln oder Litfaßsäulen im Ortsbezirk 6 den Ortsbeirat ab sofort zumindest nachrichtlich über die jeweilige Entscheidung zu informieren.
Begründung
Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht, auf städtischen Flächen zu werben, zum
- Januar 2018 neu vergeben. Den Zuschlag für alle vier Lose hat die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH bis zum 31.12.2025 erhalten, die Konzessionsgebühren fließen in den städtischen Haushalt. In letzter Zeit wurden einige Werbetafeln bzw. Litfaßsäulen an Standorten aufgestellt, die seitens der Bevölkerung bzw. des Ortsbeirats kritisiert wurden. In seiner Stellungnahme ST 932 erklärte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats, dass alle jeweils relevanten Ämter in die Prüfung der Standorte einbezogen würden. Es gibt Grund zu der Vermutung, dass das nicht immer der Fall ist. Auf die Bitte des Ortsbeirats, in Zukunft bei der Auswahl der Standorte miteinbezogen zu werden, geht der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 932 nicht ein. Die Einbeziehung des Ortsbeirats würde aber so manchen Konflikt im Vorfeld erkennbar machen und sollte deswegen bei zukünftigen Vergabeverfahren Standard werden. Auch wenn es noch eine Weile hin ist bis zum nächsten Vergabeverfahren, sollte dieser Aspekt bereits jetzt gut vorbereitet und dann auch umgesetzt werden. Der Vorlauf solcher Verfahren ist ja erheblich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2020OFOF 1214/6Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2020OMOM 5681Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigenDirektanregung
- 11. Mai 2020STST 932Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellen von Werbetafeln berücksichtigenStellungnahme
- 31. August 2020OFOF 1365/6Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2020Sie sind hierOAOA 610Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeAnregung
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 840Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ziffern 1. und 2. Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme