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Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige Rechtevergabe

Vorlagentyp: OA
65 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Wohnen verfolgen

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. schon jetzt die Vorbereitungen zu treffen und alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit bei der nächsten Ausschreibung der Vergabe der Werberechte im öffentlichen Raum die Bedingungen so gestaltet werden, dass die Ortsbeiräte zu der Beurteilung der Standorte miteinbezogen werden müssen; 2. bis dahin vor dem Aufstellen von Werbetafeln oder Litfaßsäulen im Ortsbezirk 6 den Ortsbeirat ab sofort zumindest nachrichtlich über die jeweilige Entscheidung zu informieren.

Begründung

Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht, auf städtischen Flächen zu werben, zum

  1. Januar 2018 neu vergeben. Den Zuschlag für alle vier Lose hat die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH bis zum 31.12.2025 erhalten, die Konzessionsgebühren fließen in den städtischen Haushalt. In letzter Zeit wurden einige Werbetafeln bzw. Litfaßsäulen an Standorten aufgestellt, die seitens der Bevölkerung bzw. des Ortsbeirats kritisiert wurden. In seiner Stellungnahme ST 932 erklärte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats, dass alle jeweils relevanten Ämter in die Prüfung der Standorte einbezogen würden. Es gibt Grund zu der Vermutung, dass das nicht immer der Fall ist. Auf die Bitte des Ortsbeirats, in Zukunft bei der Auswahl der Standorte miteinbezogen zu werden, geht der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 932 nicht ein. Die Einbeziehung des Ortsbeirats würde aber so manchen Konflikt im Vorfeld erkennbar machen und sollte deswegen bei zukünftigen Vergabeverfahren Standard werden. Auch wenn es noch eine Weile hin ist bis zum nächsten Vergabeverfahren, sollte dieser Aspekt bereits jetzt gut vorbereitet und dann auch umgesetzt werden. Der Vorlauf solcher Verfahren ist ja erheblich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Januar 2020OFOF 1214/6Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Januar 2020OMOM 5681Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigenDirektanregung
  3. 11. Mai 2020STST 932Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellen von Werbetafeln berücksichtigenStellungnahme
  4. 31. August 2020OFOF 1365/6Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 15. September 2020Sie sind hier
    OAOA 610Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige Rechtevergabe
    Anregung
  6. 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 840Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 26.10.2020
TO I, TOP 44
Beraten
1. Der Ziffer 1. der Vorlage OA 610 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
AfD (Annahme)Frankfurter (Annahme)ÖkoLinX-ARL (Annahme)FDP (vereinfachtes Verfahren)
zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
LinkeBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 42 · 27.10.2020
TO I, TOP 31
Beraten
1. Der Ziffer 1. der Vorlage OA 610 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
FRAKTION (Ziffern 1. und 2. Annahme)
zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurter
Ablehnung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ziffern 1. und 2. Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 05.11.2020
TO II, TOP 48
Beraten
1. Der Ziffer 1. der Vorlage OA 610 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 6
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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