Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige Rechtevergabe
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, die Bedingungen für die Vergabe von Werberechten im öffentlichen Raum so zu gestalten, dass die Ortsbeiräte in die Beurteilung der Standorte einbezogen werden. Dies soll dazu beitragen, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, der Magistrat wird beauftragt, 1. schon jetzt die Vorbereitungen zu treffen und alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit bei der nächsten Ausschreibung der Vergabe der Werberechte im öffentlichen Raum die Bedingungen so gestaltet werden, dass die Ortsbeiräte zur Beurteilung der Standorte mit einbezogen werden müssen. 2. Bis dahin gilt: vor dem Aufstellen von Werbetafeln oder Litfaßsäulen im Ortsbezirk 6 soll der Ortsbeirat ab sofort zumindest nachrichtlich informiert werden.
Begründung
Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht, auf städtischen Flächen zu werben, zum
- Januar 2018 neu vergeben. Den Zuschlag für alle vier Lose hat die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH bis zum 31.12.2025 erhalten, die Konzessionsgebühren fließen in den städtischen Haushalt. In letzter Zeit wurden einige Werbetafeln bzw. Litfaßsäulen an Standorten aufgestellt, die seitens der Bevölkerung bzw. des Ortsbeirats kritisiert wurden. In seiner Antwort ST 932 von 2020 erklärte der Magistrat auf Anfrage des Ortsbeirats, dass alle jeweils relevanten Ämter in die Prüfung der Standorte einbezogen würden. Es gibt Grund zu der Vermutung, dass das nicht immer der Fall ist. Auf die Bitte des Ortsbeirats, in Zukunft bei der Auswahl der Standorte mit einbezogen zu werden, geht der Magistrat in der ST 932 nicht ein. Die Einbeziehung des Ortsbeirats würde aber so manchen Konflikt im Vorfeld erkennbar machen und sollte deswegen bei zukünftigen Vergabeverfahren Standard werden. Auch wenn es noch eine Weile hin ist bis zum nächsten Vergabeverfahren, sollte dieser Aspekt bereits jetzt gut vorbereitet und dann auch umgesetzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2020OFOF 1214/6Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2020OMOM 5681Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigenDirektanregung
- 11. Mai 2020STST 932Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellen von Werbetafeln berücksichtigenStellungnahme
- 31. August 2020Sie sind hierOFOF 1365/6Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2020OAOA 610Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeAnregung
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 840Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme