Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat in Entscheidungen über die Freigabe von Flächen für Werbeträger einzubinden und vorab zu informieren. Dies geschieht aufgrund von Beschwerden der Bürger über die Störung des Stadtbildes durch massive Werbeträger.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat künftig bei der Entscheidung über die Freigabe von Flächen für Werbeträger einzubinden, mindestens aber den Ortsbeirat künftig vorab zu informieren. Zudem wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
- Welche Voraussetzungen müssen vor der Aufstellung solcher Werbeträger erfüllt werden?
- Wie wird sichergestellt, dass hierbei keine (Grün-) Flächen neu versiegelt werden?
- Wie wird sichergestellt, dass die bestehende Bepflanzung nicht beeinträchtigt wird (bspw. durch weniger Lichteinfall)?
- Auf welchen Flächen im Frankfurter Westen ist aktuell noch die Aufstellung von Werbeträgern geplant?
Begründung
bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigen In den vergangenen Wochen wurden im Frankfurter Westen vermehrt massive Werbeträger (Werbetafeln, Litfaßsäulen) aufgestellt - teilweise auf Grünflächen und/oder so, dass Bäume verdeckt und das "Stadtbild" bzw. "Gesamtbild des Stadtteils" gestört wird. Beispielhaft zu nennen sind hier die Werbetafeln am Griesheimer Bahnhof, auf dem Sossenheimer Kerbeplatz und die Litfaßsäule auf der Grünfläche vor dem Sossenheimer Faulbrunnen. Bei letztgenannter Fläche kommt hinzu, dass sich der Ortsbeirat für eine Neugestaltung des Platzes eingesetzt hat, die der historischen Bedeutung des Faulbrunnens gerecht werden sollte. Nun scheinen anderweitig Fakten geschaffen worden zu sein. Aus verschiedenen Stadtteilen haben sich Bürgerinnen und Bürger an den Ortsbeirat gewandt, die sich durch das Eingreifen in das Bild des Stadtteils durch diese massiven Werbeträger gestört fühlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Januar 2020OFOF 1214/6Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5681Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellung von Werbetafeln berücksichtigenDirektanregung
- 11. Mai 2020STST 932Gesamtbild des Stadtteils und Grünflächen bei Aufstellen von Werbetafeln berücksichtigenStellungnahme
- 31. August 2020OFOF 1365/6Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2020OAOA 610Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeAnregung
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 840Frankfurter Westen: Werbetafeln und Litfaßsäulen - Bedingungen an zukünftige RechtevergabeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats