Kampfmittel in den Gebieten „Am Entenbach“ und „Weimerhaus“
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Taschnerstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
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- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugsstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen23.04.2024 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Taschnerstraße per E-MailInhalt
Anregung vom 02.12.2014, OA 578 entstanden aus Vorlage: OF 279/16 vom 16.11.2014
Betreff: Kampfmittel in den Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den Gebieten "Am Entenbach" (circa 110 Grundstücke) und "Weimerhaus" (circa 44 Grundstücke) nach Kampfmitteln suchen zu lassen.
Begründung: Im März 1944 wurden in diesen Gebieten von alliierten Flugzeugen Bomben abgeworfen und bei der Bebauung im Florianweg wurden auch Kampfmittel gefunden. In der Taschnerstraße waren Häuser durch Bombenabwurf stark beschädigt, wie Zeitzeugen bestätigen. In beiden Gebieten haben sich wilde Gärten angesiedelt, einige sind auch verpachtet. Auf diesen Grundstücken werden Brunnen gebohrt beziehungsweise geschlagen. Dies bedeutet eine enorme Gefahr für die Häuser im Florianweg und der Taschnerstraße. Der Kampfmittelsuchdienst muss hier dringend aktiv werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2014OFOF 279/16Kampfmittel in den Gebieten .Am Entenbach. und .Weimerhaus.Ortsbeiratsantrag · WBE
- 2. Dezember 2014Sie sind hierOAOA 578Kampfmittel in den Gebieten „Am Entenbach“ und „Weimerhaus“Anregung
- 7. April 2015Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 559Kampfmittel in den Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Prüfung und Berichterstattung)