Kampfmittel in den Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus"
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 559
Betreff: Kampfmittel in den Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus" In den vermeintlich mit Kampfmitteln belasteten Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus" sind weniger als 10% im städtischen Eigentum. Eine flächendeckende Suchaktion ist nur unter Beteiligung aller Eigentümer möglich. Bislang konnte nicht von einer bestehenden Gefahr ausgegangen werden. Die betroffenen Pächter wurden über das Gefährdungspotential informiert. Der Kampfmittelräumdienst liegt in der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt. Auf Anfrage der Grundstückseigentümer gibt der Kampfmittelräumdienst Auskunft darüber, ob auf den betreffenden Grundstücken mit dem Vorhandensein von Kampfmitteln zu rechnen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2014OFOF 279/16Kampfmittel in den Gebieten .Am Entenbach. und .Weimerhaus.Ortsbeiratsantrag · WBE
- 2. Dezember 2014OAOA 578Kampfmittel in den Gebieten „Am Entenbach“ und „Weimerhaus“Anregung
- 7. April 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 559Kampfmittel in den Gebieten "Am Entenbach" und "Weimerhaus"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab