Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Philipp-Schnell-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Geschwindigkeitsmessungen besonders Im Niederfeld und in der Philipp-Schnell-Straße12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parkwinkel-Markierung Alt-Harheim / Philipp-Schnell-Straße und Parkverbot vor PhilippSchnellStraße 6708.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte27.10.2025 · V (Auskunftsersuchen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Philipp-Schnell-Straße per E-MailInhalt
Anregung vom 13.10.2014, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 27.09.2014
Betreff: Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/Verkehrserschließung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das am 08.09.2014 im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Ortsbeirat vorgestellte Bebauungskonzept dahin gehend zu überprüfen bzw. planerisch zu ergänzen, dass folgende städtebauliche Parameter eingehalten werden:
- Die Anzahl der Wohneinheiten mit einer Belegungsdichte von etwa drei Personen pro Wohneinheit ist auf eine verkehrsverträgliche Belastung der Philipp-Schnell-Straße hin zu überprüfen und zu begründen.
- Für die Verkehrsanbindung des neuen Baugebietes ist zu vermeiden, dass die Entlastung der Philipp-Schnell-Straße durch die vollständige Auflösung des Gewerbegebietes nicht durch eine erhöhte Belastung infolge des entstehenden Individualverkehrs konterkariert wird. Damit wäre allen Beteiligten nicht gedient.
- Für die Verkehrsanbindung ist dem Ortsbeirat ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzulegen.
- Die erforderlichen Stellplätze sollten auf den zu bildenden Parzellen nachgewiesen werden.
- Es ist zu prüfen, ob ein Stellplatz pro Wohneinheit ausreichend ist. Die Prüfung ist der Realität geschuldet, dass in den meisten Haushalten dieser Bebauungskategorie zwei Kraftfahrzeuge vorhanden sind.
- Die Straßenbreiten sind so anzulegen, dass parkende Fahrzeuge nicht zwingend hälftig die Bürgersteige benutzen müssen, um den regulären Verkehr zu ermöglichen.
- Die vorhandenen, in der Planung belassenen breiten Straßen sollten mit Bäumen seriell bepflanzt werden.
- Eine öffentliche Grünfläche inmitten der Bebauung sollte als Anger großzügig ausgewiesen werden. Ein Spielplatz ist vorzusehen.
- Die Geschossigkeit ist mit maximal zwei Vollgeschossen mit ausgebautem Dachgeschoss oder Flachdach-Penthouse auszuweisen.
- Das zu bildende Wohngebiet bietet sich aus städtebaulicher Sicht an, neue Wohnkonzepte zu realisieren, wobei auch zweigeschossiger Mietwohnungsbau (als ETW) in kleineren Blöcken vorzusehen ist. Für solch einen Fall könnten auch interne Grünhöfe gestaltet werden.
- Die in Harheim praktizierte dörfliche Struktur sollte auch in diesem Baugebiet mit einer kleinteiligen Bebauung Qualitätsmerkmal sein. Sie sollte insbesondere landschaftlich Rücksicht nehmen auf die benachbarte Niddaaue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2014OFOF 169/14Bebauungsplan Nr. 910 - Harheim hier: Konzept Wohnbebauung/VerkehrserschließungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Oktober 2014Sie sind hierOAOA 568Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/VerkehrserschließungAnregung
- 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 15Bebauungsplan Nr. 910 - Südöstlich Urnbergweg hier: Konzept Wohnbebauung/VerkehrserschließungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung) RÖMER und REP (= Annahme) Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. bis 4. und 6. bis 11.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)