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Schulentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250

Vorlagentyp: OA
2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Begründung

  1. Der Ist-Zustand: Die derzeitigen Klassenstärken der Schulen im Ortsbezirk zeigen, dass die Obergrenzen für Klassen insgesamt erreicht, oft sogar auch überschritten werden. Hauptschulklassen mit mehr als 25 Schülern (die Maximalgröße) wurden im Zeitraum 2000 - 2006 8-mal überschritten, in den Grundschulklassen 10-mal, in der Ebelfeldschule 7-mal, in der Kerschensteiner Schule 3-mal. Vor allem an der Liebigschule werden für zu viele Schüler zu wenige Klassen gebildet, so dass die +3-Regelung nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, die sogar noch manchmal überschritten wurde. Die Klassenräume, die ursprünglich für 25 Schüler konzipiert waren, sind entsprechend viel zu klein. In den vollgestopften Klassen sind Gruppenarbeitstische oder ein freier Zugang zur Tafel nur eine pädagogische Idee, von der man träumen kann. Besonders kritisch stellt sich die Situation bei den Fachräumen dar. Ursprünglich ausgelegt auf eine Maximalgröße von 16, um z. B. Schülerversuche durchzuführen, sind die Fachräume der Michael-Ende-Schule viel zu eng und zu feucht. Hier besteht - bereits mehrfach angemeldet - dringender Handlungsbedarf. Die hohen Eingangsquoten der Schulen im Ortsbezirk zeigen eine Stabilität im Schülerzugang.
  2. Die Prognosen Der Schulentwicklungsplan geht für das gesamte Stadtgebiet und also auch für den Ortsbezirk 7 - entgegen dem Trend - von steigenden Schülerzahlen aus. Diese Kinder sind bereits geboren, sie sind also tatsächlich in den nächsten Jahren zukünftige Schülerinnen und Schüler. Die Prognose ist mehr als nur eine Prognose, man muss die Zunahme fest einkalkulieren. Aus diesen Zahlen ergibt sich für die Michael-Ende-Schule und für die Liebigschule ein zusätzlicher Mehrbedarf an Räumen. Der Schulentwicklungsplan äußert sich aber an keiner Stelle über zusätzliche Investitionen, um dem Bedarf gerecht zu werden, spricht dagegen von einer „Umlenkung an benachbarte Schulstandorte“ (S. 174) für den Hauptschulzweig der Michael-Ende-Schule. Für die anderen Probleme gibt der Schulentwicklungsplan keine Lösungen an. Umlenkungen sind keine Lösung. Für den Grundschulbereich dürfen sie nicht in Frage kommen, weil Wohnortnähe ein zentraler pädagogischer Aspekt der Grundschule ist (von Freundschaften über Elternarbeit bis hin zur Selbständigkeit bei der Bewältigung des Schulweges). Für die Sekundarstufe gilt das Gleiche: - Gerade für Hauptschüler ist der Bezug zum Stadtteil wichtig, in sozialer und in pädagogischer Hinsicht. Auch die wichtige Elternarbeit ist davon betroffen. Die Zusammenarbeit mit Grundschulen, die eine enge Kooperation von den KTs bis zum
  3. Schuljahr ermöglichen und der individuellen Einschätzung von Schülern gerecht werden können, ist zu bewahren. Die Integrationsleistung der Schulen, die den Hauptschülern einen Schulabschluss und eine Perspektive geben, darf nicht durch „Umlenkung“ gefährdet werden. - Die vom Kultusministerium gebotene Schwerpunktsetzung und Profilbildung der weiterführenden Schulen erfordern auf der anderen Seite die Freiheit der Eltern und Schüler, diese von ihnen ausgewählte Schule auch besuchen zu dürfen. Bewusst in Kauf genommene Engpässe würden dieses Recht einschränken.
  4. Der Investitionsbedarf Die Investitionen im Bildungsbereich unterliegen seit Jahren dem Spardiktat der öffentlichen Haushalte und haben einen großen Nachholbedarf erzeugt. Wenn nun im Wahlkampf Hinweise auf aktuelle Investitionen erfolgen, sind damit lediglich die Sünden der Vergangenheit teilweise behoben, nicht aber ist die Zukunft der Bildung gesichert worden. “Im Mittelpunkt steht das Kind mit seinen Bildungsbedürfnissen“ (S. 12) heißt es hochtrabend und verheißungsvoll. Wenn dies und die folgenden Sätze keine hohlen Phrasen sein sollen, müssen den Erkenntnissen auch Schlussfolgerungen und diesen auch Investitionen folgen.
  5. Schülerberge und -täler Das Argument, der Schülerberg sei nur ein kurzfristiges Problem und müsse nur überstanden werden, weil danach ein Einbruch bei den Geburten zu erwarten sei, zeigt sich seit Jahren als falsch. Die Klassen sind bislang nicht kleiner, sondern im Gegenteil immer größer geworden. Die Geburtenzahlen von Frankfurt in den letzten 6 Jahren belegen das Gegenteil der Aussage. Mit welchem Recht wird von einem Berg gesprochen, der danach verschwindet? Es gibt bislang keine nennenswerte Abwanderung aus Frankfurt, im Gegenteil: Frankfurt ist für Familien durchaus wieder attraktiv geworden. Damit das so bleibt, sollte zukunftsorientiert gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.06.2007, B 374 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.02.2007 Beratungsergebnisse:
  6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2007, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
  7. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, NR 349, OA 303, OA 305 und OA 324 zugestimmt.
  8. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  9. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4.
    • a)Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt.
    • b)Der Ziffer
  10. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
  11. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt.
  12. Der Vorlage NR 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  13. Der Vorlage NR 346 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  14. Die Vorlage NR 348 wird abgelehnt.
  15. Der Vorlage NR 349 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  16. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt.
  17. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt.
  18. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt.
  19. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  20. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  21. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
  22. Die Vorlage OA 295 wird abgelehnt.
  23. Die Vorlage OA 296 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  24. Die Vorlage OA 300 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  25. Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  26. Die Vorlage OA 302 wird abgelehnt. 21.
    • a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird abgelehnt.
    • b)Der Ziffer
  27. Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  28. Die Vorlage OA 304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23.
    • a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 305 wird abgelehnt.
    • b)Der Ziffer 2. der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  29. Der Vorlage OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  30. Die Vorlage OA 325 wird abgelehnt.
  31. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. Abstimmung: zu
  32. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 292), LINKE.WASG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 300) und FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis
  33. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) zu
  34. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu
  35. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4.
    • a)Ziffern 1., 2., 4. bis 7. und 9.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme)
    • b)Ziffer 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu
  36. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu
  37. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu
  38. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE.WASG sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu
  39. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu
  40. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu
  41. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu
  42. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu
  43. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu
  44. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu
  45. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu
  46. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu
  47. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu
  48. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung durch OA 295), LINKE.WASG und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) zu
  49. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu
  50. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu
  51. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 21.
    • a)CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
    • b)CDU, SPD, GRÜNE LINKE.WASG und FAG gegen FDP (= Ablehnung) zu
  52. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 23.
    • a)CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme)
    • b)CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu
  53. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu
  54. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu
  55. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 250, NR 267, NR 269, NR 300, NR 346, OA 289, OA 294, OA 296, OA 300, OA 301, OA 302, OA 303, OA 304, OA 305, OA 325 und K 17 = Enthaltung, NR 292, NR 319, OA 282, OA 287, OA 290, OA 295 und OA 324 = Annahme, OA 263 = Ablehnung) REP (M 250, NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, OA 282, OA 294, OA 295, OA 300, OA 301, OA 304, OA 305, OA 325 und K 17 = Annahme, NR 292, NR 300, NR 348, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 296 und OA 303 = Ablehnung, NR 349 und OA 302 = Prüfung und Berichterstattung, OA 324 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 250, NR 300, NR 319, NR 346, NR 348, NR 349, OA 295, OA 300, OA 301, OA 302, OA 303, OA 304, OA 305, OA 324 und OA 325 = Enthaltung, NR 267, NR 269, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 294, OA 296 und K 17 = Ablehnung, NR 292 = Ziffer
  56. Ablehnung, Ziffern 2. bis
  57. Annahme, OA 282 = Annahme) E.L. (M 250, NR 267, NR 269 und OA 294 = Annahme, NR 292 = Ziffern 1. und
  58. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 3. und
  59. Ablehnung, Ziffern 5. bis
  60. Annahme, OA 263 = Ablehnung, OA 282, OA 287, OA 289 und OA 290 = vereinfachtes Verfahren)
  61. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007, TO I, TOP 8 Beschluss:
  62. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, NR 349, OA 303, OA 305 und OA 324 zugestimmt.
  63. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  64. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4.
    • a)Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt.
    • b)Der Ziffer
  65. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
  66. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt.
  67. Der Vorlage NR 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  68. Der Vorlage NR 346 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  69. Die Vorlage NR 348 wird abgelehnt.
  70. Der Vorlage NR 349 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  71. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt.
  72. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt.
  73. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt.
  74. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  75. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  76. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
  77. Die Vorlage OA 295 wird abgelehnt.
  78. Die Vorlage OA 296 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  79. Die Vorlage OA 300 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  80. Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
  81. Die Vorlage OA 302 wird abgelehnt. 21.
    • a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird abgelehnt.
    • b)Der Ziffer
  82. Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  83. Die Vorlage OA 304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23.
    • a)Die Ziffer 1. der Vorlage OA 305 wird abgelehnt.
    • b)Der Ziffer 2. der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  84. Der Vorlage OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
  85. Die Vorlage OA 325 wird abgelehnt.
  86. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.
  87. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 28.
    • a)Die Vorlage OA 32 wird abgelehnt.
    • b)Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Streb-Hesse, Stock, Schnurr, Prof. Dr. Birkenfeld und Becker dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu
  88. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 292), LINKE.WASG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 300), FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis
  89. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu
  90. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
  91. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 4.
    • a)Ziffern 1.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 2., 4. bis 7. und 9.: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD (= Annahme)
    • b)Ziffer 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) zu
  92. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu
  93. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP; NPD (= Enthaltung) zu
  94. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu
  95. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu
  96. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu
  97. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu
  98. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) zu
  99. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) zu
  100. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
  101. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) zu
  102. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
  103. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu
  104. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung durch OA 295), LINKE.WASG und FDP (= Annahme) sowie FAG, REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
  105. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu
  106. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu
  107. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Annahme) sowie FDP, FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 21. zu
    • a)CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu
    • b)CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen FDP und REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu
  108. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 23. zu
    • a)CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu
    • b)CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu
  109. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu
  110. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu
  111. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu
  112. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme) sowie BFF und REP (= Ablehnung) zu 28. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1474,
  113. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007 Aktenzeichen: 40 3

Inhalt

Anregung vom 13.02.2007, OA 301

entstanden aus Vorlage: OF 139/7 vom 30.01.2007

Betreff:

Schulentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Schulentwicklungsplanes 2007 - 2011 einen Ausbauplan für die Schulen im Ortsbezirk 7 aufzustellen, um die Unterbringung der Schüler angesichts der anstehenden Zunahme der Schülerzahlen entsprechend den Vorgaben des Kultusministeriums zu gewährleisten. Konkret heißt das:

  • für die Michael-Ende-Schule eine zügige Bearbeitung der bereits beantragten Ausbauten für die Pausenhalle und die beantragte neue große Turnhalle. Darüber hinaus müssen die Fachräume im Keller wegen der Feuchtigkeit grundsaniert und für die großen Klassen eingerichtet werden.
  • Insbesondere müssen längerfristig neue Raumkapazitäten für die Liebigschule und die Michael-Ende-Schule geschaffen werden. Hierzu muss angesichts der Schülerprognosen noch in diesem Jahr ein Konzept erarbeitet werden.
  • Die über viele Jahre gewachsene Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen im Ortsbezirk und den weiterführenden Schulen darf nicht durch "Umlenkungen“ zwischen den weiterführenden Schulen gesprengt werden.

Begründung:

  1. Der Ist-Zustand:

Die derzeitigen Klassenstärken der Schulen im Ortsbezirk zeigen, dass die Obergrenzen für Klassen insgesamt erreicht, oft sogar auch überschritten werden. Hauptschulklassen mit mehr als 25 Schülern (die Maximalgröße) wurden im Zeitraum 2000 - 2006 8-mal überschritten, in den Grundschulklassen 10-mal, in der Ebelfeldschule 7-mal, in der Kerschensteiner Schule 3-mal. Vor allem an der Liebigschule werden für zu viele Schüler zu wenige Klassen gebildet, so dass die +3-Regelung nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, die sogar noch manchmal überschritten wurde. Die Klassenräume, die ursprünglich für 25 Schüler konzipiert waren, sind entsprechend viel zu klein. In den vollgestopften Klassen sind Gruppenarbeitstische oder ein freier Zugang zur Tafel nur eine pädagogische Idee, von der man träumen kann.

Besonders kritisch stellt sich die Situation bei den Fachräumen dar. Ursprünglich ausgelegt auf eine Maximalgröße von 16, um z. B. Schülerversuche durchzuführen, sind die Fachräume der Michael-Ende-Schule viel zu eng und zu feucht. Hier besteht - bereits mehrfach angemeldet - dringender Handlungsbedarf.

Die hohen Eingangsquoten der Schulen im Ortsbezirk zeigen eine Stabilität im Schülerzugang.

  1. Die Prognosen

Der Schulentwicklungsplan geht für das gesamte Stadtgebiet und also auch für den Ortsbezirk 7 - entgegen dem Trend - von steigenden Schülerzahlen aus. Diese Kinder sind bereits geboren, sie sind also tatsächlich in den nächsten Jahren zukünftige Schülerinnen und Schüler. Die Prognose ist mehr als nur eine Prognose, man muss die Zunahme fest einkalkulieren.

Aus diesen Zahlen ergibt sich für die Michael-Ende-Schule und für die Liebigschule ein zusätzlicher Mehrbedarf an Räumen. Der Schulentwicklungsplan äußert sich aber an keiner Stelle über zusätzliche Investitionen, um dem Bedarf gerecht zu werden, spricht dagegen von einer "Umlenkung an benachbarte Schulstandorte“ (S. 174) für den Hauptschulzweig der Michael-Ende-Schule. Für die anderen Probleme gibt der Schulentwicklungsplan keine Lösungen an.

Umlenkungen sind keine Lösung. Für den Grundschulbereich dürfen sie nicht in Frage kommen, weil Wohnortnähe ein zentraler pädagogischer Aspekt der Grundschule ist (von Freundschaften über Elternarbeit bis hin zur Selbständigkeit bei der Bewältigung des Schulweges). Für die Sekundarstufe gilt das Gleiche:

- Gerade für Hauptschüler ist der Bezug zum Stadtteil wichtig, in sozialer und in pädagogischer Hinsicht. Auch die wichtige Elternarbeit ist davon betroffen. Die Zusammenarbeit mit Grundschulen, die eine enge Kooperation von den KTs bis zum 5. Schuljahr ermöglichen und der individuellen Einschätzung von Schülern gerecht werden können, ist zu bewahren. Die Integrationsleistung der Schulen, die den Hauptschülern einen Schulabschluss und eine Perspektive geben, darf nicht durch "Umlenkung“ gefährdet werden.

- Die vom Kultusministerium gebotene Schwerpunktsetzung und Profilbildung der weiterführenden Schulen erfordern auf der anderen Seite die Freiheit der Eltern und Schüler, diese von ihnen ausgewählte Schule auch besuchen zu dürfen. Bewusst in Kauf genommene Engpässe würden dieses Recht einschränken.

  1. Der Investitionsbedarf

Die Investitionen im Bildungsbereich unterliegen seit Jahren dem Spardiktat der öffentlichen Haushalte und haben einen großen Nachholbedarf erzeugt. Wenn nun im Wahlkampf Hinweise auf aktuelle Investitionen erfolgen, sind damit lediglich die Sünden der Vergangenheit teilweise behoben, nicht aber ist die Zukunft der Bildung gesichert worden. “Im Mittelpunkt steht das Kind mit seinen Bildungsbedürfnissen“ (S. 12) heißt es hochtrabend und verheißungsvoll. Wenn dies und die folgenden Sätze keine hohlen Phrasen sein sollen, müssen den Erkenntnissen auch Schlussfolgerungen und diesen auch Investitionen folgen.

  1. Schülerberge und -täler

Das Argument, der Schülerberg sei nur ein kurzfristiges Problem und müsse nur überstanden werden, weil danach ein Einbruch bei den Geburten zu erwarten sei, zeigt sich seit Jahren als falsch. Die Klassen sind bislang nicht kleiner, sondern im Gegenteil immer größer geworden. Die Geburtenzahlen von Frankfurt in den letzten 6 Jahren belegen das Gegenteil der Aussage. Mit welchem Recht wird von einem Berg gesprochen, der danach verschwindet? Es gibt bislang keine nennenswerte Abwanderung aus Frankfurt, im Gegenteil: Frankfurt ist für Familien durchaus wieder attraktiv geworden. Damit das so bleibt, sollte zukunftsorientiert gehandelt werden.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Januar 2007OFOF 139/7Schulentwicklungsplan 2Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.WASG
  2. 13. Februar 2007Sie sind hier
    OAOA 301Schulentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 27.02.2007
TO I, TOP 24
Erledigt
Punkt 19: Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (26 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, NR 349, OA 303, OA 305 und OA 324 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 346 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 348 wird abgelehnt. 9. Der Vorlage NR 349 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 16. Die Vorlage OA 295 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 296 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 18. Die Vorlage OA 300 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 19. Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 20. Die Vorlage OA 302 wird abgelehnt. 21. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 22. Die Vorlage OA 304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 305 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 24. Der Vorlage OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 25. Die Vorlage OA 325 wird abgelehnt. 26. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 19)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFAGFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 292), LINKE.WASG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 300) und FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis 7. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 4. a) Ziffern 1., 2., 4. bis 7. und 9.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) b) Ziffer 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE.WASG sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 11. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 15. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 17. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung durch OA 295), LINKE.WASG und FDP (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) zu 18. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 19. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 20. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Annahme) sowie FDP und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 21. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG b) CDU, SPD, GRÜNE LINKE.WASG und FAG gegen FDP (= Ablehnung) zu 22. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 23. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 24. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 25. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) zu 26. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 250, NR 267, NR 269, NR 300, NR 346, OA 289, OA 294, OA 296, OA 300, OA 301, OA 302, OA 303, OA 304, OA 305, OA 325 und K 17 = Enthaltung, NR 292, NR 319, OA 282, OA 287, OA 290, OA 295 und OA 324 = Annahme, OA 263 = Ablehnung) REP (M 250, NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, OA 282, OA 294, OA 295, OA 300, OA 301, OA 304, OA 305, OA 325 und K 17 = Annahme, NR 292, NR 300, NR 348, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 296 und OA 303 = Ablehnung, NR 349 und OA 302 = Prüfung und Berichterstattung, OA 324 = vereinfachtes Verfahren) NPD (M 250, NR 300, NR 319, NR 346, NR 348, NR 349, OA 295, OA 300, OA 301, OA 302, OA 303, OA 304, OA 305, OA 324 und OA 325 = Enthaltung, NR 267, NR 269, OA 263, OA 287, OA 289, OA 290, OA 294, OA 296 und K 17 = Ablehnung, NR 292 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. bis 9. Annahme, OA 282 = Annahme) E.L. (M 250, NR 267, NR 269 und OA 294 = Annahme, NR 292 = Ziffern 1. und 2. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 3. und 4. Ablehnung, Ziffern 5. bis 9. Annahme, OA 263 = Ablehnung, OA 282, OA 287, OA 289 und OA 290 = vereinfachtes Verfahren)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 01.03.2007
TO I, TOP 8
Erledigt
Punkt 19: Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (28 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 250 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 267, NR 269, NR 319, NR 346, NR 349, OA 303, OA 305 und OA 324 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 267 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 269 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Die Ziffern 1. bis 7. und 9. der Vorlage NR 292 werden abgelehnt. b) Der Ziffer 8. Vorlage NR 292 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 300 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 319 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Der Vorlage NR 346 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 8. Die Vorlage NR 348 wird abgelehnt. 9. Der Vorlage NR 349 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 10. Die Vorlage OA 263 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage OA 282 wird abgelehnt. 12. Der Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 267 zugestimmt. 13. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 14. Die Vorlage OA 290 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 15. Der Vorlage OA 294 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 16. Die Vorlage OA 295 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage OA 296 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 18. Die Vorlage OA 300 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 19. Die Vorlage OA 301 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 20. Die Vorlage OA 302 wird abgelehnt. 21. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 22. Die Vorlage OA 304 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 305 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 305 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 24. Der Vorlage OA 324 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 25. Die Vorlage OA 325 wird abgelehnt. 26. Der Vorlage K 17 wird im Rahmen der Vorlage NR 269 zugestimmt. 27. Die Vorlage OA 3 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 28. a) Die Vorlage OA 32 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Streb-Hesse, Stock, Schnurr, Prof. Dr. Birkenfeld und Becker dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 19)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFAGREPFDP
Enthaltung:
BFFNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 292), LINKE.WASG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 300), FDP (= Ziffern 1. bis 5.2, 5.4 bis 5.8 und 5.10 bis 7. Annahme, Ziffern 5.3 und 5.9 Ablehnung) und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP gegen NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 4. a) Ziffern 1.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 2., 4. bis 7. und 9.: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und NPD (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD (= Annahme) b) Ziffer 8.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und NPD (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) zu 5. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF und REP; NPD (= Enthaltung) zu 7. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 8. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG und FAG (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG gegen REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, REP und NPD gegen LINKE.WASG und FAG (= Annahme) zu 11. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE.WASG, FAG, BFF, REP und NPD (= Annahme) zu 12. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 14. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie REP und NPD (= Ablehnung) zu 15. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 16. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 17. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Erledigung durch OA 295), LINKE.WASG und FDP (= Annahme) sowie FAG, REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 18. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 19. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 20. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Annahme) sowie FDP, FAG und REP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 21. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG und FAG gegen FDP und REP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 22. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 23. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP; BFF und NPD (= Enthaltung) zu 24. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF gegen REP (= vereinfachtes Verfahren); NPD (= Enthaltung) zu 25. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 26. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und REP (= Annahme) sowie NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 27. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme) sowie BFF und REP (= Ablehnung) zu 28. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen LINKE.WASG, FAG und NPD (= Annahme)

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