Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemein bildende Schulen
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Bericht des Magistrats vom 01.06.2007, B 374
Betreff:
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Frankfurt am Main Teil A - Allgemein bildende Schulen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1474
- NR 319 FDP, OA 303 Ziffer 2. OBR 1, OA 289 und OA 290 OBR 3, OA 3 OBR 6, OA 300 und OA 301 OBR 7, OA 324 OBR 9, OA 304 OBR 10, OA 296 OBR 12 -
Zum Antrag der FDP-Fraktion (NR 319) und Anregung des Ortsbeirates 9 (OA 324)
Eine Anerkennung zur ganztägig arbeitenden Schule erfolgt durch das Hessische Kultusministerium mit den Formen "Pädagogische Mittagsbetreuung“, "Offene Ganztagsschule“ oder "Gebundene Ganztagsschule“. Im Rahmen der letzten Antragsverfahren wurde durch das Hessische Kultusministerium nur die Schulform "Pädagogische Mittagsbetreuung“, d.h. Angebote an mindestens drei Tagen bis 14.30 Uhr, genehmigt. Es ist davon auszugehen, dass im kommenden Jahr 2008 ein neues Antragsverfahren für das Schuljahr 2009/10 beginnt. Hierzu werden wieder alle Schulen aufgefordert, sich mit einem Konzept um die Anerkennung zu bewerben. Von der Diesterwegschule lag bislang noch kein Antrag vor.
Perspektivisch besteht von Seiten der Stadt Frankfurt am Main die Möglichkeit der Einrichtung einer erweiterten Betreuung für die Grundschule bis 17.00 Uhr. Hierzu ist die Einrichtung von weiteren Betreuungsräumen und einer Essensversorgung unter Berücksichtigung der beengten räumlichen Situation der Schule erforderlich.
Im Investitionsprogramm 2007-2010 stehen Mittel für den Abriss der Turnhalle und einen Neubau mit zusätzlichen Klassenräumen bereit. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufrechterhaltung des Hauptschulzweiges der Diesterwegschule ist als Planungsgrundlage zunächst das Raumprogramm für den Neubau vom Magistrat zu beschließen.
Die Beschlussvorlage geht in Kürze in den Geschäftsgang.
Zur Anregung des Ortsbeirates 1 (OA 303 Ziffer 2.)
Das Hessische Kultusministerium hat dem Schulträger zuletzt mit Erlass vom 06.05.2003 zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes A mitgeteilt, dass eine sogenannte Profiloberstufe nur an einer bestehenden gymnasialen Oberstufe geführt bzw. genehmigt werden könnte, der Errichtung einer weiteren Oberstufe in Frankfurt am Main, z.B. am Standort Paul-Hindemith-Schule, aufgrund der Nachfrage im Einzugsbereich und des vorhandenen gesamtstädtischen Oberstufenangebotes aber nicht zugestimmt werden kann. Aus der für den Fortschreibungszeitraum des Schulentwicklungsplanes A mit dem Staatlichen Schulamt analysierten Bedarfslage hat sich die Notwendigkeit zur Errichtung einer zusätzlichen gymnasialen Oberstufe nicht ergeben. Insofern besteht auch keine Möglichkeit, auf eine positive Entscheidung des Hessischen Kultusministeriums zur Errichtung einer Profiloberstufe an der Paul-Hindemith-Schule hinzuwirken.
Zur Anregung des Ortsbeirates 10 (OA 304)
Für den Entwurf des Investitionsprogramms 2008-2011 wurden Planungsmittel für die Erweiterung der Carlo-Mierendorff-Schule angemeldet. Ein Planungsbeginn ist abhängig vom Ergebnis der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2008. Ungeachtet dessen ist als Planungsgrundlage zunächst ein Raumprogramm für die Erweiterung zu erarbeiten und von den städtischen Gremien zu beschließen. Dies wird vorbereitet.
Zur Anregung des Ortsbeirates 6 (OA 3)
Dem Schulträger liegen Anträge der Käthe-Kollwitz-Schule und der Eduard-Spranger-Schule zur Umwandlung in integrierte Gesamtschulen vor. Während die Umwandlung einer schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule mit gymnasialem Bildungsgang in eine schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule nicht an die Bedingung einer zu erreichenden Mindestzügigkeit gebunden ist, wäre für die genannten Schulen ein Schulorganisationsbeschluss zur Errichtung einer integrierten Gesamtschule erforderlich. Nach § 144a Abs.2 Hessisches Schulgesetz setzt die Errichtung einer integrierten Gesamtschule jedoch voraus, dass sie voraussichtlich mindestens vierzügig geführt werden kann. Dieser Nachweis ist auch aufgrund der zu beobachtenden Abwanderungen insbesondere in Real- und Gymnasialangebote des Main-Taunus-Kreises derzeit nicht zu erbringen.
Vorhaben des Schulträgers ist nun die Entwicklung eines nachhaltigen Konzeptes für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I in den westlichen Stadtteilen, das Grundlage einer weiteren (Teil) Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes werden soll. Dabei sollen sowohl der Elternwille als auch der Wille des jeweiligen Stadtteils, hier des Ortsbeirates 6, als Kriterien einbezogen werden. Die Errichtung einer weiteren integrierten Gesamtschule für die westlichen Stadtteile, z.B. am Standort Eduard-Spranger-Schule, ist daher weiterhin eine Option.
Zu Anregungen des Ortsbeirates 3 (OA 289 und OA 290)
Die Entscheidung des Hessischen Kultusministeriums zur Zusammenführung der Bornheimer Realschule und der Weidenbornschule durch Aufhebung der Bornheimer Realschule mit Wirkung zum Schuljahr 2007/08 ist abzuwarten. Die Zustimmung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes A und zu den jeweils beschlossenen Schulorganisationsmaßnahmen ist mit Schreiben vom 20.03.2007 an das Hessische Kultusministerium beantragt worden.
Zur Anregung des Ortsbeirates 12 (OA 296)
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes beschlossen, neben der Errichtung eines Gymnasiums im Neubaugebiet Riedberg einen zweiten Standort für eine mögliche weiterführende Schule mit weiteren Schulangeboten zu sichern. Die Entscheidung über weitere Schulformangebote bleibt einer späteren Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, bedarfsabhängig von der tatsächlichen Entwicklung des Wohngebietes und der zu erkennenden Nachfrage, vorbehalten.
Zur Anregung des Ortsbeirates 7 (OA 300)
Zu
- Die Anerkennung als ganztägig arbeitende Schule erfolgt durch das Hessische Kultusministerium im Rahmen eines Antragsverfahrens und ist somit nicht Bestandteil des Schulentwicklungsplanes. Es ist davon auszugehen, dass im kommenden Jahr 2008 ein neues Antragsverfahren für das Schuljahr 2009/10 beginnt. Hierzu werden wieder alle Schulen aufgefordert, sich mit einem Konzept um die Anerkennung zu bewerben. Von der Michael-Ende-Schule lag bislang noch kein Antrag vor. Zu
- In einem ersten Schritt sollen Schülerinnen und Schüler an Hauptschulen mit praxisorientierten Angeboten gefördert werden, die einen Fokus auf die berufliche Perspektive setzen. Schulsozialarbeit, d.h. die Kooperation von Jugendhilfe und Schule, bietet weitere Möglichkeiten, die auf die Schule speziell zugeschnitten sein können, z.B. Gewaltprävention oder der Umgang mit Schulschwänzern. Der Wunsch einer Kooperation kann entweder von der Schule oder der Jugendhilfe ausgehen. Eine Umsetzung wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gemeinsam mit den Beteiligten geplant. Der Bereich Jugendhilfe und Schule wird derzeit zwischen dem Stadtschulamt und dem Jugend- und Sozialamt neu geordnet. Grundsätzlich strebt der Magistrat an, Kooperationsmodelle Jugendhilfe/Schule an allen notwendigen Standorten zu ermöglichen. Zur Anregung des Ortsbeirates 7 (OA 301) Mit dem Bau der Pausenhalle für die Michael-Ende-Schule wird nach den Osterferien 2007 begonnen. Der Abriss und Neubau der Turnhalle erfolgt im Rahmen eines Sonderprogramms "Sanierung von Serienturnhallen“, für das im Haushalt 2007 zunächst Mittel für zwei Turnhallen zur Verfügung stehen. Der Neubau für die Michael-Ende-Schule ist dabei noch nicht berücksichtigt und muss im Rahmen der Beratung über zukünftige Haushalte gesichert werden. Die Feuchteschäden in den Kellerräumen werden beseitigt. Die Michael-Ende-Schule und die Liebigschule verfügen für die im Schulentwicklungsplan A angegebene Zügigkeit über ausreichende Unterrichtsräume. An dem vorhandenen Raumbestand bemisst sich die Aufnahmekapazität beider Schulen. Daher können auch künftig Maßnahmen der Schülerlenkung innerhalb der regionalen und gesamtstädtischen Aufnahmekapazitäten erforderlich werden. Nebenvorlage: Anregung vom 26.06.2007, OA 438 Antrag vom 25.06.2007, OF 227/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Juni 2007 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf OA 324 zurück — Anregung, beschlossen am 22. Februar 2007. In 14 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OABezugOA 3 — Unterstützung des Beschlusses der Schulkonferenz der Eduard-Spranger-Schule zur Neugründung einer schulformübergreifenden Gesamtschule in Frankfurt am Main-Sossenheim · Anregung
- OABezugOA 289 — Leistungsfähige Schullandschaft im Nordend ausbauen! Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 · Anregung
- OABezugOA 290 — Zusammenlegung der Bornheimer Realschule und der Weidenbornschule Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 · Anregung
- NRBezugNR 319 — Neuordnung der Diesterwegschule bei gleichzeitigem Erhalt des dortigen Hauptschulzweigs · STVV-Antrag
- OABezugOA 296 — Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, Teil A - Allgemein bildende Schulen Eine vollständige und wohnortnahe Schulversorgung am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 · Anregung
- OABezugOA 300 — Schulentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 · Anregung
- OABezugOA 301 — Schulentwicklungsplan Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 · Anregung
- OABezugOA 303 — Gymnasiale Oberstufe Paul-Hindemith-Schule Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 · Anregung
- OABezugOA 304 — Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, Teil A - Allgemeinbildende Schulen Unverzüglicher Ausbau der Carlo-Mierendorff-Schule Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 250 · Anregung
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 374 = Kenntnis unter Berücksichtigung OA 438, OA 438 = Annahme) NPD (B 374 = Zurückweisung, OA 438 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 374 = Zurückweisung, OA 438 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme) E.L. (B 374 = Kenntnis, OA 438 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und REP (Kenntnis unter Berücksichtigung OA 438) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (B 374 = Zurückweisung, OA 438 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 374 = Zurückweisung, OA 438 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)