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Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichen

Vorlagentyp: OA
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, den Ausbau der A 5 im Frankfurter Raum aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen. Dies wird mit der Notwendigkeit einer vernünftigen Klimapolitik und der Belastung des Ortsbezirks 6 begründet. Das erwartete Ergebnis ist eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes und eine Fokussierung auf den Ausbau öffentlicher Verkehrssysteme.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit der Bundesregierung aufzunehmen mit dem Ziel, dass der Ausbau der A 5 im Frankfurter Raum aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird.

Begründung

In einer Zeit, in der der Klimawandel Europa voll erfasst hat, noch eine Autobahn von acht auf zehn Spuren ausbauen zu wollen, ist absurd. Während überall in Europa Flüsse austrocknen, Wälder absterben und die Landwirtschaft teils heftige Ertragseinbußen hinnehmen muss, noch eine Politik fortzuführen, die noch mehr CO2-Ausstoß durch den Autoverkehr verursachen würde, kommt einer Realitätsverweigerung gleich. Eine vernünftige Klimapolitik, zu der sich die Bundesregierung wie die meisten anderen Regierungen der Welt vertraglich verpflichtet hat, muss den Ausbau der öffentlichen Verkehrssysteme in den Vordergrund stellen, niedrigere Preise für die öffentlichen Verkehrssysteme ermöglichen und darf nicht weitere Anreize für noch mehr Autoverkehr schaffen. Hitzewellen, aber auch extreme Starkregen überall auf der Welt zeigen, dass es so wie bisher nicht mehr weitergehen kann. Diese Einsicht muss Konsequenzen haben. Der Ortsbezirk 6 wäre durch diesen Autobahnausbau in besonderer Weise belastet, weil die Autobahn direkt an Wohngebieten des Ortsbezirks 6 vorbeiführt. Daher besteht der Ortsbeirat auch darauf, dass die bisher vorliegenden Planungen, insbesondere auch im Hinblick auf den Lärmschutz und die Auswirkungen auf das Kleinklima, zeitnah vorgestellt werden. Man sollte Pläne so gut wie möglich kennen, auch wenn man diese aus den vorgebrachten guten Gründen heraus grundsätzlich ablehnt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2022OFOF 567/6Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. September 2022Sie sind hier
    OAOA 229Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichen
    Anregung
  3. 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 492Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 11 · 10.10.2022
TO I, TOP 35
Erledigt
nicht auf TO Die Vorlage OA 229 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTION
Sonstige:
AfD (Ablehnung)BFF-BIG (Ablehnung)ÖkoLinX-ELF (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

OBR 6
Sitzung 18 · 07.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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