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Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichen

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Der Magistrat von Frankfurt am Main lehnt den weiteren Ausbau der A 5 ab, da dieser nicht mit den Lärmschutzanforderungen für angrenzende Wohngebiete vereinbar ist. Die Stadt setzt sich für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik ein, die die besonderen Herausforderungen des Ballungsraums berücksichtigt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Entsprechend den Festlegungen im Koalitionsvertrag 2021 lehnt der Magistrat grundsätzlich den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt am Main ab und teilt die Auffassung, dass die einseitig nachfrageorientierte Ausbauphilosophie der aktuellen Bundesverkehrswegeplanung für die Autobahnabschnitte im dicht bebauten Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main nicht zukunftsfähig ist.

Zur A 5 legt der erwähnte Koalitionsvertrag konkret fest: "Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden."

Ein in Teilabschnitten 10-spuriger Ausbau wäre mit dieser Festlegung nicht vereinbar und wird von der Stadt Frankfurt am Main dementsprechend abgelehnt werden. Konkrete Angaben zum Stand der Ausbauplanungen zur A 5 sind vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr bzw. der Autobahn GmbH derzeit noch nicht zu erhalten. Das Bundesministerium hat vielmehr angekündigt, dass es die gesetzlich vorgeschriebene turnusmäßige Überprüfung der Bedarfspläne für Schiene, Straße und Wasserwege eingeleitet hat und als Grundlage hierzu eine Verkehrsprognose 2040 erstellen lässt. Mit Ergebnissen der Bedarfsplanüberprüfung ist nicht vor Ende 2023 zu rechnen.

Der Magistrat wird sich weiter dafür einsetzen, dass bei der Bewertung der Bedarfsplanmaßnahmen die besonderen Herausforderungen, die sich durch die stark befahrenen Autobahnen und gegebenenfalls geplante Ausbaumaßnahmen für den Ballungsraum ergeben, zeitgemäße Berücksichtigung finden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2022OFOF 567/6Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 6. September 2022OAOA 229Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichenAnregung
  3. 20. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 492Frankfurter Westen: Ausbau der A 5 aus dem Bundesverkehrswegeplan streichen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

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STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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