Rauchverbot auf Frankfurts Spielplätzen
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Spielplätzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Entwurfs einer Neufassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Grünanlagensatzung) Bestimmungen aufzunehmen, mit denen verboten wird, auf Kinderspielplätzen zu rauchen, und ein Verstoß gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird. Begründung: Ein Rauchverbot auf den Spielplätzen hat nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern es verhindert auch die Entsorgung der Zigarettenkippen auf den Plätzen, insbesondere in den Sandkästen. Kleinkinder neigen in ihrer Neugierde dazu, Dinge in den Mund zu nehmen; dies betrifft auch Zigarettenkippen. Auf Grund der toxischen und krebserregenden Inhaltsstoffe von Zigaretten(kippen) bedeutet deren Verschlucken für Kleinkinder Lebensgefahr. Längst fordert das Deutsche Kinderhilfswerk daher ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Der Verzehr von alkoholischen Getränken und der Konsum von Betäubungsmitteln sind auf Spielplätzen bereits durch die geltende Polizeiverordnung untersagt. Die bestehende Grünanlagensatzung sieht vor, dass die Benutzer sich in den Grünanlagen so zu verhalten haben, dass kein anderer "gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird". Möglicherweise ist bereits diese bestehende Regelung so zu interpretieren, dass damit das Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie das Wegwerfen von Zigarettenkippen in Sandkästen der Satzung widerspricht. Es ist aber besser, dies klarzustellen und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Das Verbot wird in der Praxis vor allem durch Sozialkontrolle der begleitenden Erwachsenen auf Spielplätzen überwacht werden, so dass über die Anbringung von Hinweisschildern und ohnehin stattfindende Streifen der Stadtpolizei hinaus kein zusätzlicher Überwachungsaufwand zur Durchsetzung erforderlich wird.
Inhalt
Antrag vom 21.05.2014, NR 910
Betreff: Rauchverbot auf Frankfurts Spielplätzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Entwurfs einer Neufassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Grünanlagensatzung) Bestimmungen aufzunehmen, mit denen verboten wird, auf Kinderspielplätzen zu rauchen, und ein Verstoß gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird.
Begründung: Ein Rauchverbot auf den Spielplätzen hat nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern es verhindert auch die Entsorgung der Zigarettenkippen auf den Plätzen, insbesondere in den Sandkästen. Kleinkinder neigen in ihrer Neugierde dazu, Dinge in den Mund zu nehmen; dies betrifft auch Zigarettenkippen. Auf Grund der toxischen und krebserregenden Inhaltsstoffe von Zigaretten(kippen) bedeutet deren Verschlucken für Kleinkinder Lebensgefahr. Längst fordert das Deutsche Kinderhilfswerk daher ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Der Verzehr von alkoholischen Getränken und der Konsum von Betäubungsmitteln sind auf Spielplätzen bereits durch die geltende Polizeiverordnung untersagt. Die bestehende Grünanlagensatzung sieht vor, dass die Benutzer sich in den Grünanlagen so zu verhalten haben, dass kein anderer "gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird". Möglicherweise ist bereits diese bestehende Regelung so zu interpretieren, dass damit das Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie das Wegwerfen von Zigarettenkippen in Sandkästen der Satzung widerspricht. Es ist aber besser, dies klarzustellen und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Das Verbot wird in der Praxis vor allem durch Sozialkontrolle der begleitenden Erwachsenen auf Spielplätzen überwacht werden, so dass über die Anbringung von Hinweisschildern und ohnehin stattfindende Streifen der Stadtpolizei hinaus kein zusätzlicher Überwachungsaufwand zur Durchsetzung erforderlich wird.Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2014, NR 938
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2014Sie sind hierNRNR 910Rauchverbot auf Frankfurts SpielplätzenSTVV-Antrag · CDU
- 12. Mai 2017MM 105Neufassung der GrünanlagensatzungMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ELF Piraten (NR 910 und NR 938 = Annahme) ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, NPD und REP (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme) RÖMER (NR 910 = Annahme, NR 938 = Prüfung und Berichterstattung)