Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 849 entstanden aus Vorlage: OF 74/8 vom 16.10.2016
Betreff: Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen Vorgang: NR 910/14; Beschl. d. Stv.-V. § 4732/14 Der Magistrat wird gebeten, auf allen im Ortsbezirk befindlichen städtischen Spielplätzen Rauchverbotsschilder aufzustellen und somit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4732, endlich sichtbar umzusetzen.
Begründung: Zum Schutz der sich auf einem Spielplatz aufhaltenden Kinder sind diese Schilder unerlässlich, da erwachsene und jugendliche Raucher leider immer wieder an ein Einhalten dieses Verbotes erinnert werden müssen. Auch Raucher müssen zum Wohle der Kinder hier mit gutem Beispiel vorangehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2016OFOF 74/8Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2016Sie sind hierOMOM 849Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenDirektanregung
- 30. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 234Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats