Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 234
Betreff: Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen Die Beschilderung des Rauchverbotes auf städtischen Spielplätzen wird durch das Grünflächenamt bereits durchgeführt. Bei der Grundsanierung von Spielplätzen oder deren Neubeschilderung wird das entsprechende Piktogramm auf der Spielplatzbeschilderung aufgenommen. Der Magistrat ist bestrebt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die Beschilderung aller städtischen Spielplätze zu aktualisieren. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Ortsbezirke kann eine bevorzugte Behandlung des Ortsbezirkes 8 nicht in Aussicht gestellt werden. Rein vorsorglich macht der Magistrat darauf aufmerksam, dass bis zur Verabschiedung einer neuen Grünanlagensatzung die Angabe des Rauchverbotes auf den Schildern nur einen Gebotscharakter hat. Ein Bußgeld kann bei Verstoß gegen das Rauchverbot daher noch nicht erlassen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2016OFOF 74/8Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2016OMOM 849Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenDirektanregung
- 30. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 234Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab