Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Rauchverbots auf Spielplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf allen im Ortsbezirk befindlichen städtischen Spielplätzen Rauchverbotsschilder aufzustellen und somit den Beschluss der Stadtverordneten-versammlung § 4732 vom 26.06.2014 (NR910) endlich sichtbar umzusetzen. Begründung: Zum Schutz der sich auf einem Spielplatz aufhaltenden Kinder sind diese Schilder unerlässlich, da erwachsene und jugendliche Raucher leider immer wieder an ein Einhalten dieses Verbotes erinnert werden müssen. Auch Raucher müssen zum Wohle der Kinder hier mit gutem Beispiel vorangehen.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2016, OF 74/8
Betreff: Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf Spielplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf allen im Ortsbezirk befindlichen städtischen Spielplätzen Rauchverbotsschilder aufzustellen und somit den Beschluss der Stadtverordneten-versammlung § 4732 vom 26.06.2014 (NR910) endlich sichtbar umzusetzen.
Begründung: Zum Schutz der sich auf einem Spielplatz aufhaltenden Kinder sind diese Schilder unerlässlich, da erwachsene und jugendliche Raucher leider immer wieder an ein Einhalten dieses Verbotes erinnert werden müssen. Auch Raucher müssen zum Wohle der Kinder hier mit gutem Beispiel vorangehen.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 74/8Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2016OMOM 849Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenDirektanregung
- 30. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 234Umsetzung des beschlossenen Rauchverbots auf SpielplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF