Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege
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Neues zu Rathenauplatz per E-MailBegründung
Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2008 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In der M 113 vom 20.06.2007 (Zeil, Hauptwache, Eschenheimer Tor) sowie der M 270 vom 16.12.2005 und der M 20 vom 20.01.2006 (Platzfolge Goetheplatz, Rathenauplatz, Roßmarkt) wird der Punkt Barrierefreiheit wie folgt nachgetragen: "Die Erfordernisse der Barrierefreiheit nach DIN 18024 werden umgesetzt. Bei der Ausführung wird zusammen mit der Behindertenbeauftragten der jeweils neue Sachstand in Bezug auf Barrierefreiheit berücksichtigt."
- Bei allen Neupflasterungen von Plätzen, Hauptverbindungswegen und an Kreuzungen wird in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) ein taktiles Leitsystem verlegt, damit die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen gewährleistet ist.
- Für den Steinweg ist zu prüfen und zu berichten, wie nach der kürzlich ausgeführten Neupflasterung das taktile Leitsystem sowie die notwendige barrierefreie Pflasterung verlegt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat bei allen Baumaßnahmen die DIN 18024 zu beachten, so auch im Rahmen der M 113, M 270 und M
- Dadurch werden immense Kosten der späteren Einfügung vermieden. Die Beachtung der DIN 18024 bei allen Baumaßnahmen ist für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilnahme aller Menschen dringend erforderlich. Ein einheitliches Blindenleitsystem und barrierefreie Hauptverbindungswege sollten deshalb bei allen Neupflasterungen verlegt werden, so auch bei der Platzfolge Goetheplatz, Rathenauplatz und Roßmarkt sowie auf der Zeil, Hauptwache, Eschenheimer Tor und nachträglich im Steinweg. Im ursprünglichen Architektenentwurf war das zukunftsweisende, barrierefreie Leitsystem enthalten. Der BSBH hat mit Schreiben vom 21.06.2005 eine grundsätzliche Stellungnahme abgegeben, die dafür vom Magistrat zu Rate gezogen werden sollte. An neuen Haltestellen ist das taktile Leitsystem bereits verlegt. Um ungehindertes Vorankommen zu ermöglichen ist dessen Fortsetzung über Plätze, Kreuzungsbereiche und für Hauptverbindungswege erforderlich. Der Verkehrsausschuss hat sich in Wien, im Sommer 2007, zum taktilen Leitsystem informiert und den diesbezüglichen FAG-Antrag Nr. 589 (§ 2739 v. 4.10.2007) beschlossen. Die Stadt Frankfurt hat sich der Barrierefreiheit verpflichtet, wie sie die Hess. Bauordnung in § 46 vorsieht. Frankfurt ist am 17.07.2003 durch Beschluss § 5661 der "Erklärung von Barcelona - die Stadt und die Behinderten" beigetreten.
Inhalt
Antrag vom 18.12.2007, NR 717
Betreff: Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2008 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In der M 113 vom 20.06.2007 (Zeil, Hauptwache, Eschenheimer Tor) sowie der M 270 vom 16.12.2005 und der M 20 vom 20.01.2006 (Platzfolge Goetheplatz, Rathenauplatz, Roßmarkt) wird der Punkt Barrierefreiheit wie folgt nachgetragen: "Die Erfordernisse der Barrierefreiheit nach DIN 18024 werden umgesetzt. Bei der Ausführung wird zusammen mit der Behindertenbeauftragten der jeweils neue Sachstand in Bezug auf Barrierefreiheit berücksichtigt."
- Bei allen Neupflasterungen von Plätzen, Hauptverbindungswegen und an Kreuzungen wird in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) ein taktiles Leitsystem verlegt, damit die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen gewährleistet ist.
- Für den Steinweg ist zu prüfen und zu berichten, wie nach der kürzlich ausgeführten Neupflasterung das taktile Leitsystem sowie die notwendige barrierefreie Pflasterung verlegt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat bei allen Baumaßnahmen die DIN 18024 zu beachten, so auch im Rahmen der M 113, M 270 und M
- Dadurch werden immense Kosten der späteren Einfügung vermieden. Die Beachtung der DIN 18024 bei allen Baumaßnahmen ist für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilnahme aller Menschen dringend erforderlich. Ein einheitliches Blindenleitsystem und barrierefreie Hauptverbindungswege sollten deshalb bei allen Neupflasterungen verlegt werden, so auch bei der Platzfolge Goetheplatz, Rathenauplatz und Roßmarkt sowie auf der Zeil, Hauptwache, Eschenheimer Tor und nachträglich im Steinweg. Im ursprünglichen Architektenentwurf war das zukunftsweisende, barrierefreie Leitsystem enthalten. Der BSBH hat mit Schreiben vom 21.06.2005 eine grundsätzliche Stellungnahme abgegeben, die dafür vom Magistrat zu Rate gezogen werden sollte. An neuen Haltestellen ist das taktile Leitsystem bereits verlegt. Um ungehindertes Vorankommen zu ermöglichen ist dessen Fortsetzung über Plätze, Kreuzungsbereiche und für Hauptverbindungswege erforderlich. Der Verkehrsausschuss hat sich in Wien, im Sommer 2007, zum taktilen Leitsystem informiert und den diesbezüglichen FAG-Antrag Nr. 589 (§ 2739 v. 4.10.2007) beschlossen. Die Stadt Frankfurt hat sich der Barrierefreiheit verpflichtet, wie sie die Hess. Bauordnung in § 46 vorsieht. Frankfurt ist am 17.07.2003 durch Beschluss § 5661 der "Erklärung von Barcelona - die Stadt und die Behinderten" beigetreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Dezember 2007Sie sind hierNRNR 717Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeSTVV-Antrag · FAG
- 23. Mai 2008BB 311Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeMagistratsbericht
- 24. November 2008Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 762Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF