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Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege

Vorlagentyp: NRFAG
49 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
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Begründung

Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2008 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In der M 113 vom 20.06.2007 (Zeil, Hauptwache, Eschenheimer Tor) sowie der M 270 vom 16.12.2005 und der M 20 vom 20.01.2006 (Platzfolge Goetheplatz, Rathenauplatz, Roßmarkt) wird der Punkt Barrierefreiheit wie folgt nachgetragen: "Die Erfordernisse der Barrierefreiheit nach DIN 18024 werden umgesetzt. Bei der Ausführung wird zusammen mit der Behindertenbeauftragten der jeweils neue Sachstand in Bezug auf Barrierefreiheit berücksichtigt."
  2. Bei allen Neupflasterungen von Plätzen, Hauptverbindungswegen und an Kreuzungen wird in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) ein taktiles Leitsystem verlegt, damit die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen gewährleistet ist.
  3. Für den Steinweg ist zu prüfen und zu berichten, wie nach der kürzlich ausgeführten Neupflasterung das taktile Leitsystem sowie die notwendige barrierefreie Pflasterung verlegt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat bei allen Baumaßnahmen die DIN 18024 zu beachten, so auch im Rahmen der M 113, M 270 und M
  4. Dadurch werden immense Kosten der späteren Einfügung vermieden. Die Beachtung der DIN 18024 bei allen Baumaßnahmen ist für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilnahme aller Menschen dringend erforderlich. Ein einheitliches Blindenleitsystem und barrierefreie Hauptverbindungswege sollten deshalb bei allen Neupflasterungen verlegt werden, so auch bei der Platzfolge Goetheplatz, Rathenauplatz und Roßmarkt sowie auf der Zeil, Hauptwache, Eschenheimer Tor und nachträglich im Steinweg. Im ursprünglichen Architektenentwurf war das zukunftsweisende, barrierefreie Leitsystem enthalten. Der BSBH hat mit Schreiben vom 21.06.2005 eine grundsätzliche Stellungnahme abgegeben, die dafür vom Magistrat zu Rate gezogen werden sollte. An neuen Haltestellen ist das taktile Leitsystem bereits verlegt. Um ungehindertes Vorankommen zu ermöglichen ist dessen Fortsetzung über Plätze, Kreuzungsbereiche und für Hauptverbindungswege erforderlich. Der Verkehrsausschuss hat sich in Wien, im Sommer 2007, zum taktilen Leitsystem informiert und den diesbezüglichen FAG-Antrag Nr. 589 (§ 2739 v. 4.10.2007) beschlossen. Die Stadt Frankfurt hat sich der Barrierefreiheit verpflichtet, wie sie die Hess. Bauordnung in § 46 vorsieht. Frankfurt ist am 17.07.2003 durch Beschluss § 5661 der "Erklärung von Barcelona - die Stadt und die Behinderten" beigetreten.

Inhalt

Antrag vom 18.12.2007, NR 717

Betreff: Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2008 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. In der M 113 vom 20.06.2007 (Zeil, Hauptwache, Eschenheimer Tor) sowie der M 270 vom 16.12.2005 und der M 20 vom 20.01.2006 (Platzfolge Goetheplatz, Rathenauplatz, Roßmarkt) wird der Punkt Barrierefreiheit wie folgt nachgetragen: "Die Erfordernisse der Barrierefreiheit nach DIN 18024 werden umgesetzt. Bei der Ausführung wird zusammen mit der Behindertenbeauftragten der jeweils neue Sachstand in Bezug auf Barrierefreiheit berücksichtigt."
  2. Bei allen Neupflasterungen von Plätzen, Hauptverbindungswegen und an Kreuzungen wird in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) ein taktiles Leitsystem verlegt, damit die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen gewährleistet ist.
  3. Für den Steinweg ist zu prüfen und zu berichten, wie nach der kürzlich ausgeführten Neupflasterung das taktile Leitsystem sowie die notwendige barrierefreie Pflasterung verlegt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat bei allen Baumaßnahmen die DIN 18024 zu beachten, so auch im Rahmen der M 113, M 270 und M
  4. Dadurch werden immense Kosten der späteren Einfügung vermieden. Die Beachtung der DIN 18024 bei allen Baumaßnahmen ist für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilnahme aller Menschen dringend erforderlich. Ein einheitliches Blindenleitsystem und barrierefreie Hauptverbindungswege sollten deshalb bei allen Neupflasterungen verlegt werden, so auch bei der Platzfolge Goetheplatz, Rathenauplatz und Roßmarkt sowie auf der Zeil, Hauptwache, Eschenheimer Tor und nachträglich im Steinweg. Im ursprünglichen Architektenentwurf war das zukunftsweisende, barrierefreie Leitsystem enthalten. Der BSBH hat mit Schreiben vom 21.06.2005 eine grundsätzliche Stellungnahme abgegeben, die dafür vom Magistrat zu Rate gezogen werden sollte. An neuen Haltestellen ist das taktile Leitsystem bereits verlegt. Um ungehindertes Vorankommen zu ermöglichen ist dessen Fortsetzung über Plätze, Kreuzungsbereiche und für Hauptverbindungswege erforderlich. Der Verkehrsausschuss hat sich in Wien, im Sommer 2007, zum taktilen Leitsystem informiert und den diesbezüglichen FAG-Antrag Nr. 589 (§ 2739 v. 4.10.2007) beschlossen. Die Stadt Frankfurt hat sich der Barrierefreiheit verpflichtet, wie sie die Hess. Bauordnung in § 46 vorsieht. Frankfurt ist am 17.07.2003 durch Beschluss § 5661 der "Erklärung von Barcelona - die Stadt und die Behinderten" beigetreten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2007Sie sind hier
    NRNR 717Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege
    STVV-Antrag · FAG
  2. 23. Mai 2008BB 311Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeMagistratsbericht
  3. 24. November 2008Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 762Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 20 · 15.01.2008
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 717 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 17 · 21.01.2008
TO I, TOP 17
Beraten
Die Vorlage NR 717 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 17 · 24.01.2008
TO I, TOP 35
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 717 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
FDPFAGBFF
Sonstige:
Linke (Annahme)REP (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 20 · 31.01.2008
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage NR 717 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Es dient zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion gemäß § 27 Absatz 1 Satz 5 GOS fünf Minuten Redezeit an die FAG-Fraktion übertragen hat. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Becker, Schneider, Momsen und Baumgärtner dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneBFF
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGREPNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD (= Annahme)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 21 · 19.05.2008
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 717 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

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Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen