Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege

Vorlagentyp: B
49 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.11.2008, B 762

Betreff: Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2008, § 3329 - NR 717 FAG, B 311/08 - Zu 1. und 2.: Auf den Bericht des Magistrats B 311 vom 23.05.2008 wird verwiesen.

Zu 3.: Im Steinweg dienen die seitlichen Begrenzungen des Fußgängerbereichs - d. h. die Fassaden der Bebauung - als Leitlinie für Blinde und Sehbehinderte. Ein darüber hinaus gehendes taktiles Leitsystem - etwa das Einfügen eines Blindenleitstreifens - ist daher nicht erforderlich. Der im Bericht B 311 beschriebene Blindenleitstreifen schließt mit einem Aufmerksamkeitsfeld beginnend an die als Leitlinie dienende südliche Fassade des Steinwegs an. Hinsichtlich der barrierefreien Pflasterung wird auf den Bericht des Magistrats B 379 vom 13.06.08 verwiesen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2007NRNR 717Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeSTVV-Antrag · FAG
  2. 23. Mai 2008BB 311Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeMagistratsbericht
  3. 24. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 49 Wochen
    BB 762Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 30 · 20.01.2009
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 762 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 28 · 16.02.2009
TO I, TOP 69
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 762 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Zurückweisung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 19.02.2009
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 762 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
NPD (Kenntnis)
zu Ziffer 1. und 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
FAG
zu Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFAG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu Ziffer 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (= Zurückweisung) zu Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und FAG (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen