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Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege

Vorlagentyp: B
49 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 23.05.2008, B 311

Betreff: Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2008, § 3329 - NR 717 FAG - Zwischenbericht:

Zu 1.: Bei den angesprochenen Projekten werden die Anforderungen der Barrierefreiheit bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt. Im Rahmen von regelmäßigen Gesprächen mit der Behindertenbeauftragten wurden und werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit projektbezogen erörtert. Dabei wird jeweils bezogen auf den konkreten Einzelfall nach Lösungen gesucht, die Belange von mobilitätsbehinderten und sehbehinderten Menschen im Zusammenspiel mit den anderen technischen und gestalterischen Anforderungen möglichst adäquat zu berücksichtigen. Eine dahingehende Ergänzung der genannten Beschlüsse ist aus Sicht des Magistrats nicht erforderlich.

Zu 2.: Im Zuge größerer Baumaßnahmen im öffentlichen Raum - insbesondere bei den Projekten des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt - werden mit den Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenbundes die Anforderungen an die Barrierefreiheit erörtert und dabei auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Maßnahmen abgestimmt. In diesem Zusammenhang werden sukzessive auch übertragbare Standards entwickelt. Als Beispiel sei die Festlegung genannt, bei Bordsteinabsenkungen im Bereich von Fußgängerquerungen im Regelfall eine 3 cm Resthöhe als Tasthilfe zu belassen. Für den Bereich der Platzfolge Rathenauplatz - Goetheplatz - Roßmarkt wurde in enger Abstimmung mit der örtlichen Vertreterin des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen (BSBH) ein Konzept zur Berücksichtigung der Belange der Blinden und Sehbehinderten entwickelt. Das Konzept wird im Zuge der Baumaßnahmen schrittweise realisiert. Das Konzept sieht jeweils an den - in der Regel lichtsignalgeregelten und mit akustischem Signal versehenen - Fußgängerquerungen der an die Platzfläche angrenzenden Straßen (Börsenstraße, Biebergasse und Roßmarkt) so genannte "Aufmerksamkeitsfelder" vor. (Die wenigen Ausnahmen von dieser Regel - z.B. am südlichen Roßmarkt - sind mit dem BSBH abgestimmt.) Diese Aufmerksamkeitsfelder bestehen aus Rillenplatten aus hellem Granit, haben eine Tiefe von 40 cm und erstrecken sich längs des abgesenkten Bordsteins über die gesamte Breite des Überwegs. Die Detailausbildung der Rillenplatten ist ebenfalls mit dem BSBH abgestimmt und durch Blinde vor Ort im Rahmen einer Bemusterung getestet worden. Darüber hinaus ist ein so genannter "Blindenleitstreifen" (50 cm breit - aus o. g. Rillenplatten) zur Querung der Platzfläche in Ost-West-Richtung als Verbindung vom Steinweg zur Goethestraße vorgesehen. Der Leitstreifen wird an einem Aufmerksamkeitsfeld im Bereich der Einmündung Steinweg Ecke Goetheplatz beginnen und führt über die Platzfläche bis zum Aufmerksamkeitsfeld am Fußgängerüberweg über die Börsenstraße. An den Platzrändern bzw. entlang der Gehwege dienen jeweils die Fassaden der angrenzenden Gebäude und ergänzend auch die Bordsteinkanten als tastbare Leitlinien. Im Rahmen des Pilotprojekts Nahmobilität Nordend werden ebenfalls konkrete Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Wegenetzes entwickelt. Diese reichen insbesondere von baulichen Maßnahmen bei Kreuzungen und Querungen bis hin zur städtebaulichen Aufwertung und fußgängerfreundlichen Gestaltung einzelner Plätze und Straßen. Um für blinde und sehbehinderte Menschen Barrierefreiheit zu gewährleisten, wird bei der Umsetzung der Maßnahmen darauf geachtet, dass Tasthilfen wie der Verbleib von 3 cm Resthöhe bei Bordsteinabsenkungen oder der Einbau taktiler Bodenelemente vorgesehen werden. Alle Maßnahmen sind grundsätzlich geeignet, wenn notwendig, durch ein taktiles Leitsystem ergänzt zu werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Dezember 2007NRNR 717Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeSTVV-Antrag · FAG
  2. 23. Mai 2008Sie sind hier
    BB 311Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der Hauptverbindungswege
    Magistratsbericht
  3. 24. November 2008Antwort des Magistrats · nach 49 WochenBB 762Taktiles Leitsystem bei Neupflasterungen und barrierefreie Pflasterung der HauptverbindungswegeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 26 · 12.08.2008
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 25 · 14.08.2008
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 311 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 23 · 18.08.2008
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 311 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 23 · 21.08.2008
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 311 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

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