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Das Schwanheimer Unterfeld für die Allgemeinheit erhalten

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
92 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren7 SitzungenAngenommen
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Begründung

Allgemeinheit erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Charakter des Schwanheimer Unterfeldes als teilweise Flora-Fauna-Habitat-Status genießendes Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit seiner natürlichen Artenvielfalt und gemeinwohlverträglichen Erholungsfunktion für die gesamte Bevölkerung zu erhalten und dazu folgendes umzusetzen:

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 gemäß beigefügter Skizze werden erweitert. Der Flächennutzungsplan soll über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main entsprechend geändert werden.
  2. Für das der beigefügten Skizze zu entnehmende Gebiet am Kelsterbacher Weg ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist gleich den oben genannten Bebauungsplänen die planungsrechtliche Sicherung bestehender Freizeitgärten innerhalb des abgegrenzten Geltungsbereiches, wobei dort dann auch die Neuanlage von Freizeitgärten möglich sein wird. Über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main soll der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.
  3. Ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Eingriffe und Bauten im Schwanheimer Unterfeld außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne sind zu beseitigen. Dabei ist bei bis zum Stichtag 01.05.2005 entstandenen nicht gewerblichen Nutzungen unter Betonung der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens folgendes zu beachten:
    • a)Den Nutzern ist eine angemessene Frist, z. B. ein Jahr, zur Beseitigung zu gewähren.
    • b)Wird auf einen Rechtsstreit verzichtet und die Beseitigung der festgestellten ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Sachverhalte von den Nutzern unwiderruflich anerkannt, wird eine Duldung von fünf Jahren ausgesprochen.
    • c)Es ist zu prüfen, inwieweit bei ungenehmigten Freizeitgärten eine auf die Person des derzeitigen Nutzers bezogene, nicht übertragbare unbefristete Duldung ausgesprochen werden kann. Nach dem Stichtag entstandene nicht genehmigte Nutzungen, Eingriffe und Bauten sind mit kurzer Frist zu beseitigen.
  4. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bestimmungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne bezüglich Gartenhütten (zulässig bis 30 m3), Versiegelungen, Brunnen und Sichtschutzanlagen eingehalten und dort ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Eingriffe und Bauen beseitigt werden. Für die Vorgehensweise gilt Ziff. 3 entsprechend.
  5. Der Magistrat macht Nutzer von ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne auf die Möglichkeit einer Verlegung der Gärten in die Bebauungsplangebiete aufmerksam und unterstützt diese bei einer Verlegung. Dazu ist von der Stadt Frankfurt im Bereich der Bebauungspläne Gelände zu erwerben, das den Gartennutzern zur Pacht angeboten wird.
  6. Der unerlaubte Autoverkehr im Schwanheimer Unterfeld wird unterbunden. Dafür werden geeignete Maßnahmen erarbeitet.
  7. Die öffentlichen Wege im Schwanheimer Unterfeld werden ausgebessert und in einen für Fußgänger und Fahrradfahrer, bei Wegen mit erlaubtem Autoverkehr in einen auch für diesen benutzbaren Zustand gebracht.
  8. Die Einhaltung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bedingungen im Schwanheimer Unterfeld ist durch regelmäßige Kontrolle zu gewährleisten. Begründung: Das Schwanheimer Unterfeld ist eine die westlichen Stadtteile unverwechselbar prägende Freifläche mit hoher Bedeutung sowohl für die natürliche Artenvielfalt von Flora und Fauna als auch für die Erholung der Bevölkerung. Die Ausweisung als Natur- und Landschaftsschutzgebiet, die Schwanheimer Dünen zusätzlich auch als Flora-Fauna-Habitat-Schutzzone, unterstreicht den Wert dieses Gebietes. Durch ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Eingriffe ist der Charakter dieses Gebietes stark gefährdet. Die Errichtung von Hütten, hausähnlichen Gebäuden, Sichtschutzanlagen, Zäunen, Versiegelungen und Nutzungen bis hin zu gewerblichen und dauerhaftem Wohnen nahekommenden haben zu einer Zersiedelung geführt, die dem Natur- und Landschaftsschutz und einem gemeinwohlverträglichen Naturerlebnis für die gesamte Bevölkerung widerspricht. Um demgegenüber den ursprünglichen Charakter des Schwanheimer Unterfelds wiederherzustellen und künftig für die Allgemeinheit zu erhalten, sind dahingerichtete Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen durch den Magistrats notwendig. Bei dem Vorgehen gegen ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Bauten und Eingriffe müssen dabei Härten für mit dem Stadtteil und der Natur verbundenen Nutzern, die aus gutem Glauben und besten Absichten sich ihres mit den Anforderungen eines Landschaftsschutzgebietes nicht vereinbaren Fehlverhaltens oft nicht bewußt sind, vermieden werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit ungenehmigten Freizeitgärten. Zur Lösung sollen durch Bebauungspläne ausgewiesene Flächen, in denen künftig Freizeitgärten einschließlich bis 30 m3 große Gartenhütten erlaubt sind, vergrößert oder neu eingerichtet werden. Dabei ist der Magistrat aufgefordert, z. B. durch Erwerb von Gelände und anschließender Verpachtung Feizeitgärtner bei einer Verlegung ihrer Gärten in diese Bereiche zu unterstützen. Um Fehleinschätzungen vorzubeugen sei darauf hingewiesen, daß auch außerhalb der Geltungsbereiche der Bebebauungspläne Eigentümer und Pächter die Flächen nach wie vor zur Erholung entsprechend den Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes nutzen können (z. B. zum Spielen mit Kindern, Grillen) und natürliche Einfriedungen mit Hecken zulässig sind. Bei notwendigen Beseitigungen von ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Nutzungen, Bauten und Eingriffen soll eine angemessene Frist (z. B. ein Jahr) gesetzt oder bei unwiderruflicher Anerkennung der Beseitigung eine Duldung von fünf Jahren ausgesprochen werden. Gewerbliche Nutzungen oder nach dem 01.05.2005 (Zeitpunkt der letzten Befliegung mit Senkrecht-Luftbildaufnahmen) entstandene ungenehmigte Nutzungen etc. sind jedoch mit kurzer Frist zu beseitigen. Mit diesem von Verhältnismäßigkeit und maßvollem Handeln geprägtem Vorgehen sollte es gelingen, das Gemeinwohl mit dem anzuerkennenden Wunsch nach Freizeitgärten zu verbinden und damit das Schwanheimer Unterfeld dauerhaft zu sichern. .

Inhalt

Antrag vom 02.05.2007, NR 441

Betreff: Das Schwanheimer Unterfeld für die Allgemeinheit erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Charakter des Schwanheimer Unterfeldes als teilweise Flora-Fauna-Habitat-Status genießendes Natur- und Landschaftsschutzgebiet mit seiner natürlichen Artenvielfalt und gemeinwohlverträglichen Erholungsfunktion für die gesamte Bevölkerung zu erhalten und dazu folgendes umzusetzen:

  1. Die Aufstellungsbeschlüsse für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 782 und Nr. 786 gemäß beigefügter Skizze werden erweitert. Der Flächennutzungsplan soll über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main entsprechend geändert werden.
  2. Für das der beigefügten Skizze zu entnehmende Gebiet am Kelsterbacher Weg ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Ziel und Zweck der Planung ist gleich den oben genannten Bebauungsplänen die planungsrechtliche Sicherung bestehender Freizeitgärten innerhalb des abgegrenzten Geltungsbereiches, wobei dort dann auch die Neuanlage von Freizeitgärten möglich sein wird. Über den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main soll der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.
  3. Ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Eingriffe und Bauten im Schwanheimer Unterfeld außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne sind zu beseitigen. Dabei ist bei bis zum Stichtag 01.05.2005 entstandenen nicht gewerblichen Nutzungen unter Betonung der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens folgendes zu beachten:
    • a)Den Nutzern ist eine angemessene Frist, z. B. ein Jahr, zur Beseitigung zu gewähren.
    • b)Wird auf einen Rechtsstreit verzichtet und die Beseitigung der festgestellten ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Sachverhalte von den Nutzern unwiderruflich anerkannt, wird eine Duldung von fünf Jahren ausgesprochen.
    • c)Es ist zu prüfen, inwieweit bei ungenehmigten Freizeitgärten eine auf die Person des derzeitigen Nutzers bezogene, nicht übertragbare unbefristete Duldung ausgesprochen werden kann. Nach dem Stichtag entstandene nicht genehmigte Nutzungen, Eingriffe und Bauten sind mit kurzer Frist zu beseitigen.
  4. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bestimmungen im Geltungsbereich der Bebauungspläne bezüglich Gartenhütten (zulässig bis 30 m3), Versiegelungen, Brunnen und Sichtschutzanlagen eingehalten und dort ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Eingriffe und Bauen beseitigt werden. Für die Vorgehensweise gilt Ziff. 3 entsprechend.
  5. Der Magistrat macht Nutzer von ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Freizeitgärten im Schwanheimer Unterfeld außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne auf die Möglichkeit einer Verlegung der Gärten in die Bebauungsplangebiete aufmerksam und unterstützt diese bei einer Verlegung. Dazu ist von der Stadt Frankfurt im Bereich der Bebauungspläne Gelände zu erwerben, das den Gartennutzern zur Pacht angeboten wird.
  6. Der unerlaubte Autoverkehr im Schwanheimer Unterfeld wird unterbunden. Dafür werden geeignete Maßnahmen erarbeitet.
  7. Die öffentlichen Wege im Schwanheimer Unterfeld werden ausgebessert und in einen für Fußgänger und Fahrradfahrer, bei Wegen mit erlaubtem Autoverkehr in einen auch für diesen benutzbaren Zustand gebracht.
  8. Die Einhaltung der natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bedingungen im Schwanheimer Unterfeld ist durch regelmäßige Kontrolle zu gewährleisten. Begründung: Das Schwanheimer Unterfeld ist eine die westlichen Stadtteile unverwechselbar prägende Freifläche mit hoher Bedeutung sowohl für die natürliche Artenvielfalt von Flora und Fauna als auch für die Erholung der Bevölkerung. Die Ausweisung als Natur- und Landschaftsschutzgebiet, die Schwanheimer Dünen zusätzlich auch als Flora-Fauna-Habitat-Schutzzone, unterstreicht den Wert dieses Gebietes. Durch ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Eingriffe ist der Charakter dieses Gebietes stark gefährdet. Die Errichtung von Hütten, hausähnlichen Gebäuden, Sichtschutzanlagen, Zäunen, Versiegelungen und Nutzungen bis hin zu gewerblichen und dauerhaftem Wohnen nahekommenden haben zu einer Zersiedelung geführt, die dem Natur- und Landschaftsschutz und einem gemeinwohlverträglichen Naturerlebnis für die gesamte Bevölkerung widerspricht. Um demgegenüber den ursprünglichen Charakter des Schwanheimer Unterfelds wiederherzustellen und künftig für die Allgemeinheit zu erhalten, sind dahingerichtete Maßnahmen und regelmäßige Kontrollen durch den Magistrats notwendig. Bei dem Vorgehen gegen ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Nutzungen, Bauten und Eingriffe müssen dabei Härten für mit dem Stadtteil und der Natur verbundenen Nutzern, die aus gutem Glauben und besten Absichten sich ihres mit den Anforderungen eines Landschaftsschutzgebietes nicht vereinbaren Fehlverhaltens oft nicht bewußt sind, vermieden werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit ungenehmigten Freizeitgärten. Zur Lösung sollen durch Bebauungspläne ausgewiesene Flächen, in denen künftig Freizeitgärten einschließlich bis 30 m3 große Gartenhütten erlaubt sind, vergrößert oder neu eingerichtet werden. Dabei ist der Magistrat aufgefordert, z. B. durch Erwerb von Gelände und anschließender Verpachtung Feizeitgärtner bei einer Verlegung ihrer Gärten in diese Bereiche zu unterstützen. Um Fehleinschätzungen vorzubeugen sei darauf hingewiesen, daß auch außerhalb der Geltungsbereiche der Bebebauungspläne Eigentümer und Pächter die Flächen nach wie vor zur Erholung entsprechend den Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes nutzen können (z. B. zum Spielen mit Kindern, Grillen) und natürliche Einfriedungen mit Hecken zulässig sind. Bei notwendigen Beseitigungen von ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Nutzungen, Bauten und Eingriffen soll eine angemessene Frist (z. B. ein Jahr) gesetzt oder bei unwiderruflicher Anerkennung der Beseitigung eine Duldung von fünf Jahren ausgesprochen werden. Gewerbliche Nutzungen oder nach dem 01.05.2005 (Zeitpunkt der letzten Befliegung mit Senkrecht-Luftbildaufnahmen) entstandene ungenehmigte Nutzungen etc. sind jedoch mit kurzer Frist zu beseitigen. Mit diesem von Verhältnismäßigkeit und maßvollem Handeln geprägtem Vorgehen sollte es gelingen, das Gemeinwohl mit dem anzuerkennenden Wunsch nach Freizeitgärten zu verbinden und damit das Schwanheimer Unterfeld dauerhaft zu sichern. .

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Mai 2007Sie sind hier
    NRNR 441Das Schwanheimer Unterfeld für die Allgemeinheit erhalten
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 24. September 2007BB 699Sicherung des Schwanheimer UnterfeldesMagistratsbericht
  3. 6. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 92 WochenBB 78Wie geht es weiter im Schwanheimer Unterfeld?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 11 · 21.05.2007
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 441 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

OBR 6
Sitzung 12 · 22.05.2007
TO I, TOP 39
Angenommen
a) Der Vorlage NR 441 wird zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Löllmann gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinke.wasg
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 11 · 24.05.2007
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 441 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 12 · 21.06.2007
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 441 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke.wasgFAG
Enthaltung:
NPD
Sonstige:
REP (Zurückstellung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Zurückstellung) NPD (= Enthaltung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 12 · 25.06.2007
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke.wasgFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 03.07.2007
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage NR 441 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFFREP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 05.07.2007
TO II, TOP 2
Angenommen
Punkt 4: Der Vorlage NR 441 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 339 zurückgezogen hat. 2. Die Vorlage NR 418 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 505 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 505 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 441 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 507 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 4)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFFREP
Ablehnung:
SPDLinkeFAGÖkoLinX/E.L.
Enthaltung:
NPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und REP gegen ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, BFF und REP gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX/E.L. (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung)

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