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Sicherung des Schwanheimer Unterfeldes

Vorlagentyp: B
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.09.2007, B 699

Betreff:

Sicherung des Schwanheimer Unterfeldes

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 05.07.2007, § 2171

- NR 441 CDU und GRÜNE, NR 505 FAG -

Zu § 2171 Ziff. 3a

Genehmigungen für das Errichten von Einfriedungen und Gartenhütten wurden seit ca. 1980 nur in den Bereichen erteilt, in denen der Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan (auch wenn nur ein Aufstellungsbeschluss vorlag) eine Nutzung als Freizeitgärten zulässt. Diese Genehmigungen werden immer unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilt, um ggf. ändernden Planungszielen Rechnung tragen zu können.

Gartenhütten, die vor 1980 genehmigt wurden, genießen auch außerhalb der zulässigen Flächen nur dann Bestandsschutz, wenn diese ohne Widerrufsvorbehalt erteilt wurden.

§ 2171 Ziff. 4c 3er Absatz lautet :

"Es ist zu prüfen, inwieweit bei ungenehmigten Freizeitgärten eine auf die Person des derzeitigen Nutzers bezogene, nicht übertragbare unbefristete Duldung ausgesprochen werden kann.“

Zu § 2171 Ziff. 4c 3er Absatz

Eine personenbezogene unbefristete Duldung ungenehmigter Eingriffe in Natur und Landschaft kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Dadurch würde eine unbeschränkte Nutzung illegaler Eingriffe ermöglicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Mai 2007NRNR 441Das Schwanheimer Unterfeld für die Allgemeinheit erhaltenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 20. Juni 2007NRNR 505Sicherung des Schwanheimer UnterfeldesSTVV-Antrag · FAG
  3. 24. September 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 Wochen
    BB 699Sicherung des Schwanheimer Unterfeldes
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 17 · 30.10.2007
TO I, TOP 52
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 16 · 29.11.2007
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAGBFF
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 16 · 03.12.2007
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 699 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFAGBFF
Ablehnung:
SPD
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

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