Areal Lokalbahnhof aufwerten und barrierefrei gestalten
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- Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Rathenauplatz per E-MailBegründung
barrierefrei gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei den Planungen zum Areal Lokalbahnhof wird die Barrierefreiheit sowohl für mobilitätseingeschränkte Personen als auch für blinde oder stark sehbehinderte Personen berücksichtigt. Das Konzept und die Planung werden mit der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) abgestimmt. Bei den einzelnen Bauabschnitten sind die ExpertInnen der FBAG zustimmungspflichtig. Begründung: Immer wieder weist die FBAG darauf hin, dass Plätze, Kreuzungsbereiche und Oberflächen sowohl für mobilitätseingeschränkte Personen als auch für blinde Personen barrierefrei zu gestalten sind. Bisher gibt es in Frankfurt keinen einzigen Platz, auf dem das berücksichtigt wurde. Auch die neueren Plätze sind behindertenfeindlich angelegt worden. Negatives Beispiel ist die Platzfolge Roßmarkt (holpriges Kopfsteinpflaster), Goethe- und Rathenauplatz (fehlendes Blindenleitsystem) sowie der Steinweg (Kopfsteinpflaster). Bereits im Planungsstadium sollten die anerkannten Standards, z.B. der städtische Arbeitsplan Barrierefreiheit, der weiße Bodenindikatoren vorgibt, grundsätzlich beachtet werden. Bei den Bodenindikatoren sollten nicht immer neue Varianten verlegt werden. Neuestes negatives Beispiel sind graue Bodenindikatoren (Rippenplatten) auf der Zeil, Ecke Hasengasse. Für blinde Menschen sind die Bordsteinkanten wichtig. Wichtig ist die vollständige Barrierefreiheit und nicht eine sogenannte "kleine Lösung", die keine Lösung ist, sondern ein Verkehrssicherheits- und Orientierungsproblem. Negatives Beispiel: Kreuzung Eschenheimer Turm an den Wallanlagen. Die städtische Behindertenbeauftragte hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die vollständige Barrierefreiheit bei der Planung und der Fertigstellung beachtet werden. Wenn nicht barrierefrei gebaut wurde, sollte sie auf kurzfristige Nachbesserungen dringen.
Inhalt
Antrag vom 06.12.2010, NR 2110
Betreff: Areal Lokalbahnhof aufwerten und barrierefrei gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei den Planungen zum Areal Lokalbahnhof wird die Barrierefreiheit sowohl für mobilitätseingeschränkte Personen als auch für blinde oder stark sehbehinderte Personen berücksichtigt. Das Konzept und die Planung werden mit der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) abgestimmt. Bei den einzelnen Bauabschnitten sind die ExpertInnen der FBAG zustimmungspflichtig.
Begründung: Immer wieder weist die FBAG darauf hin, dass Plätze, Kreuzungsbereiche und Oberflächen sowohl für mobilitätseingeschränkte Personen als auch für blinde Personen barrierefrei zu gestalten sind. Bisher gibt es in Frankfurt keinen einzigen Platz, auf dem das berücksichtigt wurde. Auch die neueren Plätze sind behindertenfeindlich angelegt worden. Negatives Beispiel ist die Platzfolge Roßmarkt (holpriges Kopfsteinpflaster), Goethe- und Rathenauplatz (fehlendes Blindenleitsystem) sowie der Steinweg (Kopfsteinpflaster). Bereits im Planungsstadium sollten die anerkannten Standards, z.B. der städtische Arbeitsplan Barrierefreiheit, der weiße Bodenindikatoren vorgibt, grundsätzlich beachtet werden. Bei den Bodenindikatoren sollten nicht immer neue Varianten verlegt werden. Neuestes negatives Beispiel sind graue Bodenindikatoren (Rippenplatten) auf der Zeil, Ecke Hasengasse. Für blinde Menschen sind die Bordsteinkanten wichtig. Wichtig ist die vollständige Barrierefreiheit und nicht eine sogenannte "kleine Lösung", die keine Lösung ist, sondern ein Verkehrssicherheits- und Orientierungsproblem. Negatives Beispiel: Kreuzung Eschenheimer Turm an den Wallanlagen. Die städtische Behindertenbeauftragte hat ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass die vollständige Barrierefreiheit bei der Planung und der Fertigstellung beachtet werden. Wenn nicht barrierefrei gebaut wurde, sollte sie auf kurzfristige Nachbesserungen dringen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.09.2010, B 594
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2010BB 594Areal Lokalbahnhof aufwertenMagistratsbericht
- 6. Dezember 2010Sie sind hierNRNR 2110Areal Lokalbahnhof aufwerten und barrierefrei gestaltenSTVV-Antrag · LINKE.
- 18. März 2011Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 142Areal Lokalbahnhof aufwerten und barrierefrei gestaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 2. SPD und LINKE.; CDU, GRÜNE, FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 594 = Kenntnis) NPD (B 594 = Kenntnis, NR 2110 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. SPD und LINKE.; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und FREIE WÄHLER (B 594 = Kenntnis) NPD (B 594 = Kenntnis, NR 2110 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. erster und zweiter Satz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) dritter Satz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (B 594 = Kenntnis, NR 2110 = Prüfung und Berichterstattung) REP (B 594 = Kenntnis, NR 2110 = Ablehnung) NPD und Stv. Holtz (B 594 = Kenntnis, NR 2110 = Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. erster und zweiter Satz: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung) dritter Satz: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und REP (= Ablehnung); NPD und Stv. Holtz (= Enthaltung)