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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen…

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Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGIG) vom 31. August 2007; zuletzt geändert durch

Vorlagentyp: M
159 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 11.01.2016, M 9

Betreff: Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGIG) vom 31. August 2007; zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. März 2015 (GVBl. I S. 118) hier: Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.05.2010, § 8218 (M 66) Es dient zur Kenntnis, dass a) die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main den Frauenförderplan 2015 - 2021 für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer 19. ordentlichen Sitzung am 23.11.2015 behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, diesen in der vorliegenden Fassung zu beschließen. b) die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz gewahrt wurden. 2. Der Frauenförderplan nach §§ 4 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gültig vom 01.07.2015 bis 30.06.2021, wird beschlossen. 3. Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 2 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Stadtentwässerung als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförderplan aufzustellen. Dieser Frauenförderplan soll auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Beseitigung von Unterrepräsentanz von Frauen hinwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts und des Familienstandes beseitigen. Die Betriebsleitung hat in Zusammenarbeit mit der Frauenbeauftragten des Eigenbetriebes den vorliegenden Frauenförderplan erstellt. Der Frauenförderplan für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main lehnt sich weitgehend an den Frauenförderplan der Stadt Frankfurt am Main (Kämmereiverwaltung; Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015, § 5919, M 50) an. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist weiterhin verpflichtet, alle 6 Jahre - gemäß § 4 Abs. 1 HGlG - einen neuen Frauenförderplan zu erstellen und - gemäß § 6 Abs. 6 HGlG - alle zwei Jahre über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu berichten. Die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt. Gemäß § 6 Abs. 3 HGlG sind Frauenförderpläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. B. Alternativen Keine C. Lösungen Siehe A D. Kosten Die Umsetzung des Frauenförderplanes erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel in den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebs. Anlage _Frauenfoerderplan_mit_Anlagen (ca. 471 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2016Sie sind hier
    MM 9Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGIG) vom 31. August 2007; zuletzt geändert durch
    Magistratsvortrag
  2. 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 159 WochenBB 15Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am MainMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 47 · 11.02.2016
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFÖkoLinX-ARLREP
Ablehnung:
Stv. Dr
Enthaltung:
Stv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (= Ablehnung) Stv. Krebs (= Enthaltung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 47 · 16.02.2016
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPLinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und BFF (= Annahme)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 47 · 22.02.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und BFF (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 48 · 23.02.2016
TO II, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 49 · 25.02.2016
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 9 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFÖkoLinX-ARLREP
Ablehnung:
Stv. Dr
Enthaltung:
Stv. Krebs
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP gegen Stv. Dr. Dr. Rahn (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung)

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