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Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung - Hessisches…

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Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637), gültig ab 01.01.2016 bis 31.12.2023 Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main 2021 - 2027

Vorlagentyp: M
218 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird für den Zeitraum von 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Ziel ist es, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern und Diskriminierungen abzubauen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass a. die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main den Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2021 - 2027 für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit Beschluss Nr. 18/2021 (XIX. WP) vom 02.07.2021 der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, diesen in der vorliegenden Fassung zu beschließen; b. die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz gewahrt wurden;
  2. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan nach §§ 4 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gültig vom 01.07.2021 bis 30.06.2027, wird beschlossen.
  3. Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Stadtentwässerung als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Dieser Frauenförder- und Gleichstellungsplan soll auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern, auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst hinwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts und des Familienstandes beseitigen. Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten des Eigenbetriebes den vorliegenden Frauenförder- und Gleichstellungsplan erstellt. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main lehnt sich weitgehend an den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Frankfurt am Main (Kämmereiverwaltung) an. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist weiterhin verpflichtet, alle 6 Jahre - gemäß § 5 Abs. 1 HGlG - einen neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan zu erstellen und gemäß § 7 Abs. 7 HGlG alle drei Jahre über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu berichten. Die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt. Gemäß § 7 Abs. 3 HGlG sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2021Sie sind hier
    MM 133Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637), gültig ab 01.01.2016 bis
    Magistratsvortrag
  2. 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 218 WochenBB 406Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am MainMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 2 · 26.10.2021
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 2 · 28.10.2021
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 133 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 08.11.2021
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 2 · 08.11.2021
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 11.11.2021
TO II, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung)

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