Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung - Hessisches…
Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637), gültig ab 01.01.2016 bis 31.12.2023 Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main 2021 - 2027
Zusammenfassung
Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird für den Zeitraum von 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Ziel ist es, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern und Diskriminierungen abzubauen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a. die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main den Frauenförder- und Gleichstellungsplan 2021 - 2027 für die Stadtentwässerung Frankfurt am Main mit Beschluss Nr. 18/2021 (XIX. WP) vom 02.07.2021 der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, diesen in der vorliegenden Fassung zu beschließen; b. die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz gewahrt wurden;
- Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan nach §§ 4 ff des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main, gültig vom 01.07.2021 bis 30.06.2027, wird beschlossen.
- Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Begründung
A. Zielsetzung
Gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) ist die Stadtentwässerung als Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt am Main verpflichtet, einen Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufzustellen. Dieser Frauenförder- und Gleichstellungsplan soll auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern, auf die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie auf die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst hinwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts und des Familienstandes beseitigen. Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten des Eigenbetriebes den vorliegenden Frauenförder- und Gleichstellungsplan erstellt. Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main lehnt sich weitgehend an den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Frankfurt am Main (Kämmereiverwaltung) an. Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main ist weiterhin verpflichtet, alle 6 Jahre - gemäß § 5 Abs. 1 HGlG - einen neuen Frauenförder- und Gleichstellungsplan zu erstellen und gemäß § 7 Abs. 7 HGlG alle drei Jahre über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu berichten. Die Beteiligungsrechte nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz wurden gewahrt. Gemäß § 7 Abs. 3 HGlG sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2021Sie sind hierMM 133Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung - Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 637), gültig ab 01.01.2016 bisMagistratsvortrag
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 218 WochenBB 406Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung)