Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main
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Bericht des Magistrats vom 25.01.2019, B 15
Betreff: Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2016, § 6867 (M 9) Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) erstellt den erforderlichen Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten sowie über die Handlungsschwerpunkte und sonstige Maßnahmen der Förderung. Der aktuelle Frauenförderplan der SEF ist für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.06.2021 aufgestellt worden. Gemäß Ziffer 17 des Frauenförderplans der SEF hat alle zwei Jahre eine Berichterstattung über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten zu erfolgen (§ 6 Abs. 6 HGlG alte Fassung). Mit der Neufassung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wurde der gesetzlich vorgesehene Berichtszeitraum von zwei auf drei Jahre verlängert (§ 7 Abs. 7 HGlG). Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung wurde der nunmehr vorliegende Bericht mit den Daten Stand 30.06.2018 erstellt. Der Bericht enthält eine Fortschreibung der Zahlen zur Beschäftigtenstruktur und ggf. eine Anpassung der Zielvorgaben. Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft geben über - Frauen in Führungsfunktionen - Einstellungen, auch in Ausbildungsberufen - Beförderungen und Höhergruppierungen - Beurlaubungen - Teilzeitarbeit - Elternzeit - Telearbeit - Personalentwicklung Gemäß § 7 Abs. 3 HGlG sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Gemeinden der Gemeindevertretung vorzulegen. Gemäß § 7 Abs. 7 HGlG ist auch der Bericht über den Umsetzungsstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Gleichstellungsbeauftragte wurde gemäß § 17 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 HGIG beteiligt; eine Stellungnahme liegt als Anlage diesem Bericht bei. Anlage _Bericht_zum_Frauenfoerderplan (ca. 203 KB) Anlage _Stellungnahme_der_Gleichstellungsbeauftragten ; (ca. 35 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2016MM 9Durchführung des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGIG) vom 31. August 2007; zuletzt geändert durchMagistratsvortrag
- 25. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 159 WochenBB 15Bericht über den Stand der Erfüllung des Frauenförderplans für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am MainMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung)